Betreff
Beratung und Beschlussfassung über die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 11 (Teil 2) für das Gebiet "südlich der Bebauung der Straße 'Zum See', westlich und nördlich der 'Strandstraße' und östlich der freien Landschaft"
hier: Abwägungs- und Satzungsbeschluss
Vorlage
WENDT/BV/137/2022
Aktenzeichen
III.2.3
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Die Gemeindevertretung beschloss in ihrer Sitzung am 22.04.2021 die Aufstellung der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 11 (Teil 2) zur Ausweisung eines weiteren Baufeldes auf dem Grundstück „Strandstraße 25“.

 

Da das Verfahren als beschleunigtes Verfahren der Innenentwicklung nach § 13a BauGB durchgeführt wird, wurde auf die frühzeitige Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit verzichtet.

 

In der Sitzung der Gemeindevertretung am 09.06.2022 wurde der Entwurf des Bebauungsplanes beschlossen und zur Auslegung bestimmt. Die Beteiligung der Öffentlichkeit wurde gem. § 3 Abs. 2 BauGB per öffentlicher Auslegung in der Zeit vom 18.07.2022 bis zum 19.08.2022 durchgeführt und die Träger öffentlicher Belange wurden gem. § 4 Abs. 2 BauGB aufgefordert eine Stellungnahme abzugeben.

 

Es wird nun empfohlen, die Abwägung der im Rahmen des Beteiligungs- bzw. Offenlegungsverfahrens vorgetragenen Anregungen gemäß den anliegenden Abwägungsvorschlägen des Planungsbüros vorzunehmen und die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 11 (Teil 2) als Satzung zu beschließen.

 


Anlagenverzeichnis:

 

-       Planentwurf

-       Kurzbegründung

-       Abwägungsvorschlag


Beschlussvorschlag:

 

  1. Die Gemeindevertretung beschließt die Abwägung der im Rahmen des Beteiligungs- bzw. Offenlegungsverfahrens vorgetragenen Anregungen zur 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 11 (Teil 2) gemäß den anliegenden Abwägungsvorschlägen des Planungsbüros.

 

  1. Die Gemeindevertretung beschließt die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 11 (Teil 2) für das Gebiet „südlich der Bebauung der Straße ‚Zum See‘, westlich und nördlich der Dorfstraße und östlich der freien Landschaft“ in der vorliegenden bzw. aufgrund der vorangegangenen Abwägung noch zu überarbeitenden Fassung als Satzung. Die Begründung wird in der vorliegenden bzw. aufgrund der vorangegangenen Abwägung noch zu überarbeitenden Fassung gebilligt.

 

  1. Die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 11 (Teil 2) ist somit durch Bekanntmachung im Probsteier Herold rechtskräftig zu machen.