Betreff
Beratung und Beschlussfassung über die Aufstellung der 5. Änderung des Flächennutzungsplanes für das Gebiet "südlich der Dorfstraße, westlich der Landesstraße 50 und nördlich der Gemeindegrenze zur Gemeinde Fiefbergen"
hier: Aufstellungsbeschluss
Vorlage
KROKA/BV/046/2022
Aktenzeichen
III.2.3
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Ein Investor beabsichtigt in der Gemeinde Krokau großflächig Photovoltaikfreiflächenanlagen zu errichten und zu betreiben. Die Gemeindevertretung hat bereits in der Sitzung am 09.05.2022 den Grundsatzbeschluss gefasst, dass Photovoltaikfreiflächenanlagen im Gemeindegebiet errichtet werden sollen. Es wurde sodann eine sogenannte Weißflächenstudie erstellt, um festzustellen, ob sich die in Aussicht genommenen Flächen auch am besten für die Errichtung von Photovoltaikfreiflächenanlagen eignen. Nach Vorlage und Vorstellung der Studie eignen sich die Flächen, die Beteiligung der Nachbargemeinden soll nun jedoch im Rahmen des formellen Planverfahrens erfolgen.

 

Die Umsetzung der Planung erfordert die Aufstellung einer 5. Änderung des Flächennutzungsplanes sowie die Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes. Im Rahmen der Durchführung der Planverfahren müssen zunächst gemäß den Vorschriften des Baugesetzbuchs eine vorzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit sowie eine vorzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange erfolgen.

 

Es wird nun empfohlen, zunächst den Aufstellungsbeschluss für die 5. Änderung des Flächennutzungsplanes zur Ausweisung von Flächen für den Bau von Photovoltaikfreiflächenanlagen zu fassen.

 


Anlagenverzeichnis:

 

-       Geltungsbereich 5. Änderung F-Plan


Beschlussvorschlag:

 

  1. Die Gemeindevertretung beschließt die Aufstellung der 5. Änderung des Flächennutzungsplanes für das Gebiet „südlich der Dorfstraße, westlich der Landesstraße 50 und nördlich der Gemeindegrenze zur Gemeinde Fiefbergen“ zur Ausweisung von Flächen für den Bau von Photovoltaikfreiflächenanlagen (Aufstellungsbeschluss).

 

  1. Der Auftrag für die städtebaulichen Leistungen wird dem Planungsbüro B2K und dn Ingenieure GmbH, Herrn Kühle, und für die naturschutzfachlichen Leistungen an das Büro Franke’s Landschaften und Objekte, Frau Franke, erteilt.

 

  1. Die Planungskosten sind der Gemeinde vom Investor zu erstatten.