Betreff
Satzung zur 1. Änderung der Satzung über die Erhebung von Abgaben für die Niederschlagswasserbeseitigung der Gemeinde Prasdorf (Benutzungsgebührensatzung)
Vorlage
PRASD/BV/067/2022
Aktenzeichen
II
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Die Gemeindevertretung Prasdorf hat auf ihrer Sitzung am 30.09.2021 (PRASD/GV/03/2021) für den Kalkulationszeitraum 01.01.2022 bis 31.12.2022 eine Niederschlagswassergebühr von 1,41 € je Quadratmeter gebührenpflichtiger Grundstücksfläche beschlossen.

 

Die beigefügte Gebührenkalkulation ist für den Kalkulationszeitraum 01.01.2023 – 31.12.2023, also wiederum nur für ein Jahr, erstellt worden.

 

Zur Gebührenkalkulation können folgende Erläuterungen gegeben werden:

 

Nachdem der 1. Bauabschnitt mit Gesamtausgaben von 1.452.207,98 € (Aufteilung: SW = 499.258,49 €; RW = 952.949,49 €) abgerechnet worden ist, ist zwischenzeitig auch der 2. Bauabschnitt schlussgerechnet. Die Gesamtausgaben für diesen Bauabschnitt belaufen sich auf 1.496.790,44 €, hiervon entfällt auf die Regenwasserbeseitigung ein Betrag von 879.375,29 €. Der Anteil der Straßenentwässerung beträgt 35% = 307.781,35 €.

 

Der Abschluss des 3. Bauabschnittes steht noch aus. Hier werden Kosten in gleicher Höhe des 2. Bauabschnittes erwartet.

Unter Berücksichtigung der tatsächlichen Baukosten des 2. Bauabschnittes unter der Bewertung der voraussichtlichen Baukosten des 3. Bauabschnittes erhöhen sich die Abschreibungen im Vergleich zur vorherigen Kalkulation um rund 20 T€. auf nunmehr rd. 69 T€.

 

Gleichzeitig sind leider die Zinsen durch die aktuelle Weltlage deutlich angestiegen. Hier verweise ich auf die Vorlage PRASD/BV/066/2022.

 

Da die Gemeinde für die Entwässerung der öffentlichen Straßen und Flächen einen Anteil von 35 % selbst zu tragen hat, erhöht sich der Straßenentwässerungsanteil im Vergleich zur vorherigen Kalkulation um rund 20 T€ auf nunmehr 46,6 T€.

 

Unter Berücksichtigung dieser genannten Faktoren ergibt sich eine Niederschlagswassergebühr von 2,35 € je Quadratmeter gebührenpflichtiger Grundstücksfläche.

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Beschlussvorschlag für den Finanzausschuss:

 

Der Finanzausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung die beiliegende Kalkulation für den Kalkulationszeitraum 01.01.2023 – 31.12.2023 mit einer Niederschlagswassergebühr von 2,35 € je Quadratmeter gebührenpflichtiger Grundstücksfläche zu beschließen.

Der Satzung zur 1. Änderung der Satzung über die Erhebung von Abgaben für die Niederschlagswasserbeseitigung der Gemeinde Prasdorf wird zugestimmt.

 

Beschlussvorschlag für die Gemeindevertretung:

 

Auf Empfehlung des Finanzausschusses beschließt die Gemeindevertretung die beiliegende Kalkulation für den Kalkulationszeitraum 01.01.2023 – 31.12.2023 mit einer Niederschlagswassergebühr von 2,35 € je Quadratmeter gebührenpflichtiger Grundstücksfläche.

Der Satzung zur 1. Änderung der Satzung über die Erhebung von Abgaben für die Niederschlagswasserbeseitigung der Gemeinde Prasdorf wird zugestimmt.