Betreff
Satzung zur 1. Änderung der Satzung über die Erhebung von Abgaben für die zentrale Schmutzwasserbeseitigung der Gemeinde Prasdorf (Benutzungsgebührensatzung)
Vorlage
PRASD/BV/066/2022
Aktenzeichen
II
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Die Gemeindevertretung Prasdorf hat auf ihrer Sitzung am 30.09.2021 (PRASD/GV/03/2021) für den Kalkulationszeitraum 01.01.2022 bis 31.12.2022 eine Grundgebühr von 60,00 € und eine Verbrauchsgebühr von 2,71 €/m³ Schmutzwasser beschlossen.

 

Die beigefügte Gebührenkalkulation ist für den Kalkulationszeitraum 01.01.2023 – 31.12.2023, also wiederum nur für ein Jahr, erstellt worden.

 

Zur Gebührenkalkulation können folgende Erläuterungen gegeben werden:

 

Nachdem der 1. Bauabschnitt mit Gesamtausgaben von 1.452.207,98 € (Aufteilung: SW = 499.258,49 €; RW = 952.949,49 €) abgerechnet worden ist, ist zwischenzeitig auch der 2. Bauabschnitt schlussgerechnet. Die Gesamtausgaben für diesen Bauabschnitt belaufen sich auf 1.496.790,44 €, hiervon entfällt auf die Schmutzwasserbeseitigung ein Betrag von 617.415,15 €.

 

Der Abschluss des 3. Bauabschnittes steht noch aus. Hier werden Kosten in gleicher Höhe des 2. Bauabschnittes erwartet. Bei einem Abschreibungssatz von 2% erhöhen sich die jährlichen Abschreibungen um 34.681,77 €, auf nunmehr 48.481 €.

 

Zur Finanzierung der Investitionsmaßnahme sind derzeit 4 Darlehen von jeweils 1.000.000 € aufgenommen worden. Eine mögliche Darlehensaufnahme von 385.000 € steht noch aus und wird erst nach erfolgter Schlussrechnung des 3. Bauabschnittes erfolgen. Der durchschnittliche Kreditzinssatz aller mit der Abwasserbeseitigung im Zusammenhang stehender Kreditverpflichtungen beläuft sich 2,06 %. Dieser Zinssatz findet künftig Berücksichtigung bei der Verzinsung des Anlagekapitals sowohl bei der Schmutzwasser- als auch bei der Regenwassergebührenkalkulation.

Bei einem zu verzinsenden Restkapital von 1.783.461,59 € ergibt sich eine kalkulatorische Verzinsung von 36.739,31 €.

 

Die bisherigen Kalkulationen sahen Rückstellungen für die Klärteichreinigungen von jährlich 6.000 € vor. Da sich die Kosten für eine Klärteichreinigung deutlich erhöht haben und der bisherige Betrag nicht mehr kostendeckend ist, erfolgte mit der beigefügten Gebührenkalkulation eine Anpassung auf jährlich 10.000 €. Ob dieser Betrag letztlich kostendeckend sein wird, bleibt abzuwarten.

 

Unter Berücksichtigung dieser genannten Faktoren ergibt sich bei einer unveränderten Grundgebühr von 60,00 € eine künftige Verbrauchsgebühr von 4,40 €/m³.

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Beschlussvorschlag für den Finanzausschuss:

 

Der Finanzausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung die beiliegende Kalkulation für den Kalkulationszeitraum 01.01.2023 – 31.12.2023 mit einer unveränderten Grundgebühr von 60 € und einer Verbrauchsgebühr von 4,40 €/m³ zu beschließen.

Der Satzung zur 1. Änderung der Satzung über die Erhebung von Abgaben für die zentrale Schmutzwasserbeseitigung der Gemeinde Prasdorf wird zugestimmt.

 

Beschlussvorschlag für die Gemeindevertretung:

 

Auf Empfehlung des Finanzausschusses beschließt die Gemeindevertretung die beiliegende Kalkulation für den Kalkulationszeitraum 01.01.2023 – 31.12.2023 mit einer unveränderten Grundgebühr von 60 € und einer Verbrauchsgebühr von 4,40 €/m³.

Der Satzung zur 1. Änderung der Satzung über die Erhebung von Abgaben für die zentrale Schmutzwasserbeseitigung der Gemeinde Prasdorf wird zugestimmt.