Sachverhalt:
Die Gemeindevertretung Prasdorf hat auf ihrer Sitzung am 30.09.2021
(PRASD/GV/03/2021) für den Kalkulationszeitraum 01.01.2022 bis 31.12.2022 eine
Grundgebühr von 60,00 € und eine Verbrauchsgebühr von 2,71 €/m³ Schmutzwasser
beschlossen.
Die beigefügte Gebührenkalkulation ist für den Kalkulationszeitraum
01.01.2023 – 31.12.2023, also wiederum nur für ein Jahr, erstellt worden.
Zur Gebührenkalkulation können folgende Erläuterungen gegeben werden:
Nachdem der 1. Bauabschnitt mit Gesamtausgaben von 1.452.207,98 €
(Aufteilung: SW = 499.258,49 €; RW = 952.949,49 €) abgerechnet worden ist, ist
zwischenzeitig auch der 2. Bauabschnitt schlussgerechnet. Die Gesamtausgaben
für diesen Bauabschnitt belaufen sich auf 1.496.790,44 €, hiervon entfällt auf
die Schmutzwasserbeseitigung ein Betrag von 617.415,15 €.
Der Abschluss des 3. Bauabschnittes steht noch aus. Hier werden Kosten
in gleicher Höhe des 2. Bauabschnittes erwartet. Bei einem Abschreibungssatz
von 2% erhöhen sich die jährlichen Abschreibungen um 34.681,77 €, auf nunmehr
48.481 €.
Zur Finanzierung der Investitionsmaßnahme sind derzeit 4 Darlehen von
jeweils 1.000.000 € aufgenommen worden. Eine mögliche Darlehensaufnahme von
385.000 € steht noch aus und wird erst nach erfolgter Schlussrechnung des 3.
Bauabschnittes erfolgen. Der durchschnittliche Kreditzinssatz aller mit der
Abwasserbeseitigung im Zusammenhang stehender Kreditverpflichtungen beläuft
sich 2,06 %. Dieser Zinssatz findet künftig Berücksichtigung bei der Verzinsung
des Anlagekapitals sowohl bei der Schmutzwasser- als auch bei der
Regenwassergebührenkalkulation.
Bei einem zu verzinsenden Restkapital von 1.783.461,59 € ergibt sich
eine kalkulatorische Verzinsung von 36.739,31 €.
Die bisherigen Kalkulationen sahen Rückstellungen für die
Klärteichreinigungen von jährlich 6.000 € vor. Da sich die Kosten für eine
Klärteichreinigung deutlich erhöht haben und der bisherige Betrag nicht mehr
kostendeckend ist, erfolgte mit der beigefügten Gebührenkalkulation eine
Anpassung auf jährlich 10.000 €. Ob dieser Betrag letztlich kostendeckend sein
wird, bleibt abzuwarten.
Unter Berücksichtigung dieser genannten Faktoren ergibt sich bei einer
unveränderten Grundgebühr von 60,00 € eine künftige Verbrauchsgebühr von 4,40
€/m³.
.
Beschlussvorschlag
für den Finanzausschuss:
Der Finanzausschuss empfiehlt der
Gemeindevertretung die beiliegende Kalkulation für den Kalkulationszeitraum
01.01.2023 – 31.12.2023 mit einer unveränderten Grundgebühr von 60 € und einer
Verbrauchsgebühr von 4,40 €/m³ zu beschließen.
Der Satzung zur 1. Änderung der Satzung über
die Erhebung von Abgaben für die zentrale Schmutzwasserbeseitigung der Gemeinde
Prasdorf wird zugestimmt.
Beschlussvorschlag für die Gemeindevertretung:
Auf Empfehlung des Finanzausschusses
beschließt die Gemeindevertretung die beiliegende Kalkulation für den
Kalkulationszeitraum 01.01.2023 – 31.12.2023 mit einer unveränderten
Grundgebühr von 60 € und einer Verbrauchsgebühr von 4,40 €/m³.
Der Satzung zur 1. Änderung der Satzung über
die Erhebung von Abgaben für die zentrale Schmutzwasserbeseitigung der Gemeinde
Prasdorf wird zugestimmt.