Betreff
Kalkulation und Neufassung Satzung Gewässerunterhaltungsgebühren
Vorlage
SCHÖN/BV/829/2022
Aktenzeichen
II.1.3
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Die Gemeinde Schönberg erhebt Gewässerunterhaltungsgebühren zur Deckung der Kosten, die der Gemeinde für die Aufgabenerfüllung der Gewässerunterhaltung entstehen. Dies sind eigene Aufwendungen, Mitgliedsbeiträge an Gewässerunterhaltungsverbände und Verwaltungskosten.

 

Auf Grund einer Rechtslücke konnten die Kosten, die den Gemeinden bis zum Jahr 2019 entstanden, nicht auf die Bürger umgelegt werden. Somit steht auch in der anliegenden Kalkulation kein Berechnungsjahr 2019 im Hinblick auf eine mögliche Unterdeckung zur Verfügung, da eine Erhebung in dem Jahr nicht statthaft war. Das Land Schleswig-Holstein hat mittlerweile mit dem neuen Wassergesetz und entsprechenden Begleitgesetzen die notwendigen Rechtsgrundlagen für die Umlage der entstehenden Kosten geschaffen. Durch die Veränderung wird es auch erforderlich, unabhängig vom Alter der Satzung eine Neufassung der Satzung zu beschließen.

 

Zudem können nunmehr auch Kosten zum Binnenhochwasserschutz auf die Bürger umgelegt werden. Dies ist im Bereich des Gewässerunterhaltungsverbandes Schönberger Au möglich, in der Kalkulation sind diese Kosten nunmehr mit aufgenommen worden.

 

Insgesamt hat der Gewässerunterhaltungsverband Schönberger Au eine Erhöhung der Gebühren ab 2020 umgesetzt, zum Jahr 2023 wird voraussichtlich eine weitere Erhöhung erfolgen. Diese ist in der Kalkulation berücksichtigt. Für die Jahre 2020 und 2021 ergeben sich Unterdeckungen, die über die Neukalkulation ausgeglichen werden sollen.

 

Die Erhebung kann nicht im gesamten Gemeindegebiet erfolgen, da Teile im Bereich des Deich- und Entwässerungsverbandes Probstei liegen. Dieser führt die Gewässerunterhaltung hier durch und erhebt eigenständige Gebühren.

 

 

 


Anlagenverzeichnis:

 

Gebührenkalkulation incl. Anlagen

Satzungsentwurf

Anlage zur Satzung

 

 


Beschlussvorschlag (Ausschuss):

 

Der Finanzausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung

 

a)    die Annahme der vorliegenden Kalkulation zu Benutzungsgebühren zur Deckung der Unterhaltungskosten der Gewässer in der Gemeinde Schönberg 

 

b)    sowie die „Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren zur Deckung der Unterhaltungskosten der Gewässer in der Gemeinde Schönberg (Gewässerunterhaltungsgebührensatzung – GewässerUnhGebSa)“ in der Fassung des vorliegenden Entwurfs zu beschließen.

 

Beschlussvorschlag (Gemeindevertretung):

 

Die Gemeindevertretung beschließt

 

a)    die Annahme der vorliegenden Kalkulation zu Benutzungsgebühren zur Deckung der Unterhaltungskosten der Gewässer in der Gemeinde Schönberg 

 

b)    sowie die „Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren zur Deckung der Unterhaltungskosten der Gewässer in der Gemeinde Schönberg (Gewässerunterhaltungsgebührensatzung – GewässerUnhGebSa)“ in der Fassung des vorliegenden Entwurfs.