Betreff
Kalkulation und Neufassung Satzung Gewässerunterhaltungsgebühren
Vorlage
PROBS/BV/107/2022
Aktenzeichen
II.1.3
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Die Gemeinde Probsteierhagen erhebt Gewässerunterhaltungsgebühren zur Deckung der Kosten, die der Gemeinde für die Aufgabenerfüllung der Gewässerunterhaltung entstehen. Dies sind eigene Aufwendungen, Mitgliedsbeiträge an Gewässerunterhaltungsverbände und Verwaltungskosten.

 

Auf Grund einer Rechtslücke konnten die Kosten, die den Gemeinden bis zum Jahr 2019 entstanden, nicht auf die Bürger umgelegt werden. Somit steht auch in der anliegenden Kalkulation kein Berechnungsjahr 2019 im Hinblick auf eine mögliche Unterdeckung zur Verfügung, da eine Erhebung in dem Jahr nicht statthaft war. Das Land Schleswig-Holstein hat mittlerweile mit dem neuen Wassergesetz und entsprechenden Begleitgesetzen die notwendigen Rechtsgrundlagen für die Umlage der entstehenden Kosten geschaffen. Durch die Veränderung wird es auch erforderlich, unabhängig vom Alter der Satzung eine Neufassung der Satzung zu beschließen.

 

Für die Jahre 2020 und 2021 ergeben sich Überdeckungen, die über die Neukalkulation ausgeglichen werden sollen.

 

Die bisherige Satzung berief sich bisher auf § 15 a des Landesnaturschutzgesetz Schleswig-Holstein. Diese Regelung gibt es in der aktuell gültigen Fassung nicht mehr. Die ursprünglich hierunter gefassten Gebiete sind nunmehr als Anlage zur Satzung erfasst.

 


Anlagenverzeichnis:

 

Gebührenkalkulation incl. Anlage

Satzungsentwurf


Beschlussvorschlag (Ausschuss):

 

Der Finanzausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung

 

a)    die Annahme der vorliegenden Kalkulation zu Benutzungsgebühren zur Deckung der Unterhaltungskosten der Gewässer in der Gemeinde Probsteierhagen 

 

b)    sowie die „Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren zur Deckung der Unterhaltungskosten der Gewässer in der Gemeinde Probsteierhagen (Gewässerunterhaltungsgebührensatzung – GewässerUnhGebSa)“ in der Fassung des vorliegenden Entwurfs zu beschließen.

 

Beschlussvorschlag (Gemeindevertretung):

 

Die Gemeindevertretung beschließt

 

a)    die Annahme der vorliegenden Kalkulation zu Benutzungsgebühren zur Deckung der Unterhaltungskosten der Gewässer in der Gemeinde Probsteierhagen 

 

b)    sowie die „Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren zur Deckung der Unterhaltungskosten der Gewässer in der Gemeinde Probsteierhagen (Gewässerunterhaltungsgebührensatzung – GewässerUnhGebSa)“ in der Fassung des vorliegenden Entwurfs.