Betreff
Beratung und Beschlussfassung über die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 6 für das Gebiet "südlich der Ortslage Köhn, westlich der Hauptstraße und östlich der Pülsener Straße"
hier: Aufstellungsbeschluss
Vorlage
KÖHN/BV/081/2022
Aktenzeichen
III.2.3
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Zur Neuerrichtung des gemeinsamen Standortes der Freiwilligen Feuerwehr auf der Fläche am „Wurmsbarg“ ist ein Bebauungsplan im Regelverfahren aufzustellen.

 

Im bereits abgeschlossenen Ortsentwicklungskonzept wurden zwei Varianten zu einer möglichen Ansiedlung eines gemeinsamen Feuerwehrstandortes und Dorfgemeinschaftshauses vorgeschlagen. Die Fläche von ca. 32.760 m² würde ausreichenden Platz für diese Nutzungen und zusätzlich die Unterbringung des gemeindlichen Bauhofes bieten.

 

Wie viel Fläche für die jeweilige Nutzung in Anspruch genommen werden müsste und welche evtl. zusätzlichen Nebennutzungen noch entstehen sollen, kann während des Bauleitplanverfahrens erarbeitet werden.

 

Damit jedoch die grundsätzlichen Aufträge für die städtebaulichen Leistungen, Erschließungsplanung, landschaftsplanerischen Leistungen, Hochbauplanung und evtl. Gutachten zum Schallschutz oder Verkehr beauftragen zu können, müsste der grundsätzliche Planungswille per Aufstellungsbeschluss zum Ausdruck gebracht werden.


Anlagenverzeichnis:

 

-       Geltungsbereich

-       Auszug Ortsentwicklungskonzept


Beschlussvorschlag:

 

  1. Die Gemeindevertretung beschließt die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 6 für das Gebiet „südlich der Ortslage Köhn, westlich der Hauptstraße und östlich der Pülsener Straße“ (Aufstellungsbeschluss).

 

  1. Der Auftrag für die städtebaulichen Leistungen und die Erschließungsplanung für den Straßenbau und die Abwasserbeseitigung wird an das Planungsbüro B2K und dn Ingenieure GmbH, Herr Kühle und Herr Noack, und für die landschaftsplanerischen Leistungen an das Landschaftsplanungsbüro Matthiesen und Schlegel GbR, Herr Matthiesen, erteilt.