Betreff
Haushaltssatzung und Haushaltsplan 2023 der Gemeinde Fahren
Vorlage
FAHRE/BV/060/2022
Aktenzeichen
II.910.02.05
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Im Entwurf wird die Haushaltssatzung 2023 der Gemeinde Fahren mit dem Haushaltsplan zur Beratung und Beschlussfassung vorgelegt.

 

Der Verwaltungshaushalt weist dabei Einnahmen und Ausgaben in Höhe von jeweils 266.300 € aus. Im Vermögenshaushalt sind Einnahmen und Ausgaben in einer Größenordnung von je 24.000 EUR veranschlagt worden. Dementsprechend liegt mit diesem Etat-Entwurf ein in Einnahmen und Ausgaben ausgeglichenes Zahlenwerk vor.

 

Die Hebesätze für die Realsteuern werden im Satzungsentwurf (vgl. § 3) wie folgt ausgewiesen: 350 % für die Grundsteuer A, 370 % für die Grundsteuer B sowie 350 % für die Gewerbesteuer. Die Hebesätze werden demnach in unveränderter Höhe festgesetzt. Die Landesempfehlungen liegen bei Grundsteuer A = 380%, Grundsteuer B = 425% und Gewerbesteuer 380%.

 

Zum Entwurf des Verwaltungshaushaltes können zudem die nachfolgenden Informationen gegeben werden:

 

Im Haushaltsjahr 2023 werden Gesamteinnahmen in Höhe von 266.300 € erwartet. Diese liegen damit um 19.700 € über dem Vorjahreswert. Nach der Steuerschätzung vom Mai 2022 werden insbesondere beim Gemeindeanteil an der Einkommensteuer höhere Einnahmen erwartet. Ebenso ist eine höhere Finanzausgleichsmasse prognostiziert, demnach steigen auch die Schlüsselzuweisungen an.

 

Die Ausgabenseite stellt sich in der Weise dar, dass sich die Gesamtausgaben der Personalkosten (Hauptgruppe 4) einschließlich der Aufwandsentschädigungen voraussichtlich auf 7.600 € belaufen. Im Vorjahresvergleich ein Rückgang um 3.800 €. Durch den Zusammenschluss der Feuerwehr mit der Gemeinde Stoltenberg sind im Abschnitt 13000 keine Aufwandsentschädigungen mehr veranschlagt worden.

 

Der Umfang der sächlichen Verwaltungs- und Betriebsaufwendungen (Hauptgruppe 5/6) ist mit einer Gesamtsumme von 75.900 € veranschlagt worden. Der Rückgang im Vergleich zum Vorjahr von 4.300 € ist ebenfalls mit der Zusammenlegung der Feuerwehren zu erklären.

 

Die Veranschlagungen im Bereich der Hauptgruppe 7: Zuweisungen und Zuschüsse fallen mit 47.000 € um 2.700 € höher aus. In diesem Bereich findet jetzt die Kostenbeteiligung an der gemeinsamen Wehr ihren Niederschlag. Auch wird die Schulverbandsumlage steigen.

Nach der durch die Fachabteilung gefertigte Prognoseberechnung sollen aber die Betreuungskosten für Kinder in Kindertagesstätten deutlich zurückgehen.

 

In der Hauptgruppe 8 (Sonstige Finanzausgaben) sind Gesamtausgaben von 135.800 € veranschlagt worden. Diese Ausgaben übersteigen den Vorjahresansatz um 25.100 €. Hiervon entfallen jedoch eine um 13.100 € höhere Zuführung an den Vermögenshaushalt aufgrund der insgesamt positiven Haushaltsentwicklung. Die tatsächlichen höheren Aufwendungen von 12.000 € entfallen auf höhere Umlageverpflichtungen bei der Kreis-, Amts- und Gewerbesteuerumlage.

 

Der Verwaltungshauhalt weist einen freien Finanzspielraum von 21.400 € aus.

 

Im Vermögenshaushalt ist eine Investitionskostenbeteiligung an der gemeinsamen Feuerwehr Stoltenberg/Fahren in Höhe von 10.000 € veranschlagt worden. Hiervon entfallen etwa 7.000 € auf die geplante Beschaffung einer neuen Tragkraftspritze. Für mögliche sonstige Ersatzbeschaffungen steht vorsorglich ein Betrag von 3.000 € zur Verfügung.

Planerisch ist dann noch eine Rücklagenzuführung von 11.400 € möglich.

 


Beschlussvorschlag für den Finanzausschuss:

 

Der Finanzausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung die Haushaltssatzung 2023 mit dem Haushaltsplan und den Anlagen sowie das Investitionsprogramm gem. Entwurf zu beschließen.

 

 

Beschlussvorschlag für die Gemeindevertretung:

 

Auf Empfehlung des Finanzausschusses beschließt die Gemeindevertretung die Haushaltssatzung 2023 mit dem Haushaltsplan und den Anlagen sowie das Investitionsprogramm gemäß Entwurf.