Sachverhalt:
Das neue
Kindertagesförderungsgesetz Schleswig-Holstein hat es erforderlich gemacht,
dass die Standortgemeinde Schönberg mit dem Träger des Hortes Schönberg, dem Schulverband
Probstei, eine Finanzierungsvereinbarung abschließt. Diese Vereinbarung besteht
bereits.
Der Hort Schönberg
hat schon nach dem alten Kindertagesstätten-Recht einen Beirat eingerichtet. Da
es auf der damaligen Rechtsgrundlage keine direkten Finanzierungsströme zwischen
der Gemeinde Schönberg und dem Schulverband zur Finanzierung der Einrichtung
gab, war die Gemeinde Schönberg im Beirat nicht vertreten. Dies hat sich mit
der neuen Rechtsgrundlage bekanntlich, zumindest befristet bis zum 31.12.2024,
geändert.
Das Kindertagesförderungsgesetz
normiert die Besetzung des Beirates einer Kindertageseinrichtung in § 32 Abs. 3
wie folgt:
„Soweit die Zusammenarbeit nicht in einem
anderen geeigneten Format sichergestellt ist, richtet der Einrichtungsträger
einen Beirat ein, der zu gleichen Teilen mit Vertreterinnen und Vertretern des
Einrichtungsträgers, der Standortgemeinde und der pädagogischen Kräfte sowie
Mitgliedern der Eltern Vertretung zu besetzen ist. „
Die Gemeinde
Schönberg wird deshalb in ihrer nächsten Sitzung festlegen, wer die Gemeinde als
Standortgemeinde im Beirat des Hortes Schönberg vertreten soll.
Nach der bisherigen
bewährten Praxis sind alle genannten Gruppen mit zwei Personen im Beirat des
Hortes vertreten. Für den Schulverband waren dies bisher der Verbandsvorsteher
bzw. die Verbandsvorsteherin kraft Amtes und ein weiteres Mitglied der
Verbandsvertretung, welches durch Beschluss der Schulverbandsvertretung
bestimmt wurde.
Es ist zu
entscheiden, ob beim Beirat des Hortes weiterhin so verfahren werden soll,
außerdem wäre das Mitglied oder die Mitglieder der Verbandsvertretung, die den
Schulverband als Träger im Beirat vertreten soll bzw. sollen, zu bestimmen.
Beschlussvorschlag:
Die Schulverbandsvertretung beschließt, dass die Vertretung der Verbandsvertretung als Träger der Kindertageseinrichtung im Beirat des Hortes Schönberg durch den Verbandsvorsteher bzw. die Verbandsvorsteherin kraft Amtes und ein weiteres Mitglied der Verbandsvertretung erfolgen soll.
Als weiteres Mitglied der Verbandsvertretung wird für die Vertretung im Hort des Schulverbandes Probstei folgende bzw. folgender Schulverbandsvertreterin/Schulverbandsvertreter bestimmt: [Name].