Betreff
Bestimmung der Vertreterinnen bzw. der Vertreter im Beirat des Hortes Schönberg des Schulverbandes Probstei
Vorlage
SV/BV/125/2022
Aktenzeichen
III.4-4640.24
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Das neue Kindertagesförderungsgesetz Schleswig-Holstein hat es erforderlich gemacht, dass die Standortgemeinde Schönberg mit dem Träger des Hortes Schönberg, dem Schulverband Probstei, eine Finanzierungsvereinbarung abschließt. Diese Vereinbarung besteht bereits.

 

Der Hort Schönberg hat schon nach dem alten Kindertagesstätten-Recht einen Beirat eingerichtet. Da es auf der damaligen Rechtsgrundlage keine direkten Finanzierungsströme zwischen der Gemeinde Schönberg und dem Schulverband zur Finanzierung der Einrichtung gab, war die Gemeinde Schönberg im Beirat nicht vertreten. Dies hat sich mit der neuen Rechtsgrundlage bekanntlich, zumindest befristet bis zum 31.12.2024, geändert.

 

Das Kindertagesförderungsgesetz normiert die Besetzung des Beirates einer Kindertageseinrichtung in § 32 Abs. 3 wie folgt:

 

„Soweit die Zusammenarbeit nicht in einem anderen geeigneten Format sichergestellt ist, richtet der Einrichtungsträger einen Beirat ein, der zu gleichen Teilen mit Vertreterinnen und Vertretern des Einrichtungsträgers, der Standortgemeinde und der pädagogischen Kräfte sowie Mitgliedern der Eltern Vertretung zu besetzen ist. „

 

Die Gemeinde Schönberg wird deshalb in ihrer nächsten Sitzung festlegen, wer die Gemeinde als Standortgemeinde im Beirat des Hortes Schönberg vertreten soll.

 

Nach der bisherigen bewährten Praxis sind alle genannten Gruppen mit zwei Personen im Beirat des Hortes vertreten. Für den Schulverband waren dies bisher der Verbandsvorsteher bzw. die Verbandsvorsteherin kraft Amtes und ein weiteres Mitglied der Verbandsvertretung, welches durch Beschluss der Schulverbandsvertretung bestimmt wurde.

 

Es ist zu entscheiden, ob beim Beirat des Hortes weiterhin so verfahren werden soll, außerdem wäre das Mitglied oder die Mitglieder der Verbandsvertretung, die den Schulverband als Träger im Beirat vertreten soll bzw. sollen, zu bestimmen.

 

 


Beschlussvorschlag:

 

Die Schulverbandsvertretung beschließt, dass die Vertretung der Verbandsvertretung als Träger der Kindertageseinrichtung im Beirat des Hortes Schönberg durch den Verbandsvorsteher bzw. die Verbandsvorsteherin kraft Amtes und ein weiteres Mitglied der Verbandsvertretung erfolgen soll.

 

Als weiteres Mitglied der Verbandsvertretung wird für die Vertretung im Hort des Schulverbandes Probstei folgende bzw. folgender Schulverbandsvertreterin/Schulverbandsvertreter bestimmt: [Name].