Betreff
Bestimmung der Vertreterinnen bzw. der Vertreter im Beirat des Hortes Schönberg des Schulverbandes Probstei
Vorlage
SCHÖN/BV/827/2022
Aktenzeichen
III.4-4640.16
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Das neue Kindertagesförderungsgesetz Schleswig-Holstein hat es erforderlich gemacht, dass die Standortgemeinde Schönberg mit dem Träger des Hortes Schönberg, dem Schulverband Probstei, eine Finanzierungsvereinbarung abschließt. Diese Vereinbarung besteht bereits.

 

Der Hort Schönberg hat schon nach dem alten Kindertagesstätten-Recht einen Beirat eingerichtet. Da es auf der damaligen Rechtsgrundlage keine direkten Finanzierungsströme zwischen der Gemeinde Schönberg und dem Schulverband zur Finanzierung der Einrichtung gab, war die Gemeinde Schönberg im Beirat nicht vertreten. Dies hat sich mit der neuen Rechtsgrundlage bekanntlich, zumindest befristet bis zum 31.12.2024, geändert. Es ist daher festzulegen, wer die Gemeinde Schönberg als Standortgemeinde im Beirat des Hortes Schönberg vertreten soll.

 

Das Kindertagesförderungsgesetz normiert die Besetzung des Beirates einer Kindertageseinrichtung in § 32 Abs. 3 wie folgt:

 

„Soweit die Zusammenarbeit nicht in einem anderen geeigneten Format sichergestellt ist, richtet der Einrichtungsträger einen Beirat ein, der zu gleichen Teilen mit Vertreterinnen und Vertretern des Einrichtungsträgers, der Standortgemeinde und der pädagogischen Kräfte sowie Mitgliedern der Eltern Vertretung zu besetzen ist. „

 

Nach der bisherigen bewährten Praxis sind alle genannten Gruppen mit zwei Personen im Beirat des Hortes vertreten. Für den Schulverband waren dies bisher der Verbandsvorsteher bzw. die Verbandsvorsteherin kraft Amtes und ein weiteres Mitglied der Verbandsvertretung, welches durch Beschluss der Schulverbandsvertretung bestimmt wurde.

 

In den Beiräten der Kindertageseinrichtungen in der Gemeinde Schönberg, ist es bewährte Praxis, dass die Standortgemeinde dort mit dem Bürgermeister bzw. der Bürgermeisterin kraft Amtes und einem weiteren Mitglied der Gemeindevertretung, welches durch Beschluss der Gemeindevertretung bestimmt wird, vertreten ist.

 

Es ist zu entscheiden, ob beim Beirat des Hortes in gleicher Weise verfahren werden soll, außerdem wäre das Mitglied oder die Mitglieder der Gemeindevertretung, die die Standortgemeinde im Beirat vertreten sollen, zu bestimmen.

 

 


Beschlussvorschlag:

 

Die Gemeindevertretung beschließt, dass die Vertretung der Standortgemeinde im Hort des Schulverbandes Probstei durch den Bürgermeister bzw. die Bürgermeisterin kraft Amtes und ein weiteres Mitglied der Gemeindevertretung erfolgen soll.

 

Als weiteres Mitglied der Gemeindevertretung wird für die Vertretung im Hort des Schulverbandes Probstei folgende bzw. folgender Gemeindevertreterin/Gemeindevertreter bestimmt: [Name].