Sachverhalt:
Das neue
Kindertagesförderungsgesetz Schleswig-Holstein hat es erforderlich gemacht,
dass die Standortgemeinde Schönberg mit dem Träger des Hortes Schönberg, dem Schulverband
Probstei, eine Finanzierungsvereinbarung abschließt. Diese Vereinbarung besteht
bereits.
Der Hort Schönberg
hat schon nach dem alten Kindertagesstätten-Recht einen Beirat eingerichtet. Da
es auf der damaligen Rechtsgrundlage keine direkten Finanzierungsströme zwischen
der Gemeinde Schönberg und dem Schulverband zur Finanzierung der Einrichtung
gab, war die Gemeinde Schönberg im Beirat nicht vertreten. Dies hat sich mit
der neuen Rechtsgrundlage bekanntlich, zumindest befristet bis zum 31.12.2024,
geändert. Es ist daher festzulegen, wer die Gemeinde Schönberg als
Standortgemeinde im Beirat des Hortes Schönberg vertreten soll.
Das
Kindertagesförderungsgesetz normiert die Besetzung des Beirates einer
Kindertageseinrichtung in § 32 Abs. 3 wie folgt:
„Soweit die Zusammenarbeit nicht in einem
anderen geeigneten Format sichergestellt ist, richtet der Einrichtungsträger
einen Beirat ein, der zu gleichen Teilen mit Vertreterinnen und Vertretern des
Einrichtungsträgers, der Standortgemeinde und der pädagogischen Kräfte sowie
Mitgliedern der Eltern Vertretung zu besetzen ist. „
Nach der bisherigen
bewährten Praxis sind alle genannten Gruppen mit zwei Personen im Beirat des
Hortes vertreten. Für den Schulverband waren dies bisher der Verbandsvorsteher
bzw. die Verbandsvorsteherin kraft Amtes und ein weiteres Mitglied der
Verbandsvertretung, welches durch Beschluss der Schulverbandsvertretung
bestimmt wurde.
In den Beiräten der
Kindertageseinrichtungen in der Gemeinde Schönberg, ist es bewährte Praxis,
dass die Standortgemeinde dort mit dem Bürgermeister bzw. der Bürgermeisterin
kraft Amtes und einem weiteren Mitglied der Gemeindevertretung, welches durch
Beschluss der Gemeindevertretung bestimmt wird, vertreten ist.
Es ist zu
entscheiden, ob beim Beirat des Hortes in gleicher Weise verfahren werden soll,
außerdem wäre das Mitglied oder die Mitglieder der Gemeindevertretung, die die
Standortgemeinde im Beirat vertreten sollen, zu bestimmen.
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung beschließt, dass die Vertretung der Standortgemeinde im Hort des Schulverbandes Probstei durch den Bürgermeister bzw. die Bürgermeisterin kraft Amtes und ein weiteres Mitglied der Gemeindevertretung erfolgen soll.
Als weiteres Mitglied der Gemeindevertretung wird für die Vertretung im Hort des Schulverbandes Probstei folgende bzw. folgender Gemeindevertreterin/Gemeindevertreter bestimmt: [Name].