Betreff
Beratung und Beschlussfassung über die Aufstellung der 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 5 (Teilaufhebung) für das Gebiet "nördlich und östlich der Straße Am Sportplatz, westlich des Sportheims und südlich des Sportplatzes"
hier: Entwurfs- und Offenlegungsbeschluss
Vorlage
STEIN/BV/101/2022
Aktenzeichen
III.2
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Die Gemeindevertretung hat in ihrer Sitzung am 28.03.2022 den Aufstellungsbeschluss zur 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 5 für den Container, der als Erweiterung bzw. Ausweichquartier des Kindergartens genutzt wird, gefasst.

 

Zum Zeitpunkt des Aufstellungsbeschlusses ist man davon ausgegangen, dass das Aufhebungsverfahren im Regelverfahren durchgeführt werden müsse. Nach eingehender Prüfung wurde nun festgestellt, dass das Verfahren als beschleunigtes Verfahren gem. § 13a BauGB durchgeführt werden kann. Dabei kann von einer frühzeitigen Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit, sowie einer Umweltprüfung abgesehen werden.

 

Somit wird empfohlen den vorliegenden Entwurf der 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 5 zu beschließen und zur Offenlegung zu bestimmen.


Anlagenverzeichnis:

 

-       Planzeichnung

-       Begründung


Beschlussvorschlag:

 

  1. Die Gemeindevertretung beschließt, dass das Verfahren als beschleunigtes Verfahren nach § 13a BauGB durchgeführt und somit von einer frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange, sowie einer Umweltprüfung abgesehen wird.

 

  1. Die Gemeindevertretung stimmt dem Entwurf der 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 5 für das Gebiet „nördlich und östlich der Straße ‚Am Sportplatz‘, westlich des Sportheims und südlich des Sportplatzes“ in der vorliegenden bzw. noch zu überarbeitenden Fassung zu und bestimmt diesen zur Offenlegung. Die Begründung wird in der vorliegenden bzw. noch zu überarbeitenden Fassung gebilligt.

 

  1. Die 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 5 ist mit der Begründung für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen und die Träger öffentlicher Belange sind zur Abgabe einer Stellungnahme aufzufordern. Die Planunterlagen sind mit der Bekanntmachung über die Auslegung während der Auslegung auch im Internet unter www.amt-probstei.de zur Verfügung zu stellen.