Sachverhalt:
In der letzten
Einwohnerversammlung wurde u.a. die Fahrradmobilität intensiv beraten. Vor dem
Hintergrund, dass derzeit zahlreiche Förderprogramme auf Bundes- und
Landesebene herausgebracht und immer mehr Radwegekonzepte entstehen, wurde ein
Vertreter von rad.sh eingeladen, um über die Themenfelder zu informieren und
die möglichen Hilfestellungen durch rad.sh aufgezeigt. Seitens von rad.sh
wurden folgende Punkte herausgestellt:
Nach dem Vorbild
zahlreicher anderer Bundesländer gründete sich am 28.3.2017 mit finanzieller
Unterstützung des Landes Schleswig-Holstein die RAD.SH (www.rad.sh). Sie hat sich zum Ziel
gesetzt:
- Den gemeinsamen Austausch von Informationen und Vernetzung von
Kommunen untereinander zu organisieren.
- Gemeinsame Materialien als Muster und Vorlagen für
Bürgerinformationen, Öffentlichkeitsarbeit und Kampagnen zu erstellen.
- Information und direkte Unterstützung über Fördermöglichkeiten;
Fachfragen, Planungs- und Bauleistungen zu liefern.
- Weitere Leistungen für die
Mitgliedskommunen umfassen: Unterstützung bei Veranstaltungen und
Aktionen, Fachveranstaltungen, Exkursionen und Fortbildung, Verknüpfung
des Radverkehrs mit dem Öffentlichen Verkehr, Mitwirkung bei der
Verbesserung der Förder- und Finanzierungsregelungen, enge Zusammenarbeit
mit den kommunalen Spitzenverbänden, Schaffung eines größeren politischen
Gewichts für den Radverkehr.
- Mitglieder
der RAD.SH können sich als
„Fußgänger- und Fahrradfreundliche Kommune in Schleswig-Holstein“
auszeichnen lassen. Die genauen Voraussetzungen werden noch erarbeitet.
Um aufgenommen werden zu können, müssen folgende
Voraussetzungen erfüllt sein:
- Beschluss der Selbstverwaltungsgremien,
Fuß- und Radverkehr fördern zu wollen
- Benennung einer Ansprechperson
- Entrichtung der Beiträge
- Bereitschaft zur aktiven Mitarbeit
Diese sollen absichtlich keine großen Hürden
darstellen, um alle, die den Radverkehr fördern wollen, die Vorteile der
Mitgliedschaft zu gewähren. Die Mitgliedschaft steht neben
kommunalen Gebietskörperschaften auch deren Aufgabenträger offen.
Mit der Mitgliedschaft sind Mitgliedsbeiträge fällig. Diese betragen:
Ordentliche Mitglieder |
Jahresbeitrag |
bis 5.000
Einwohner |
500 Euro |
5.001 bis 10.000 Einwohner |
750 Euro |
10.001 bis
20.000 Einwohner |
1.000 Euro |
20.001 bis 50.000
Einwohner |
2.000 Euro |
50.001 bis
100.000 Einwohner |
3.000 Euro |
ab 100.001
Einwohner |
4.000 Euro |
Außerordentliche Mitglieder |
Nach Beschluss des Vorstands |
Fördermitglieder (kein Leistungsanspruch/ohne Stimmrecht) |
Nach Beschluss des Vorstands |
Die Resonanz in der
Einwohnerversammlung insbesondere zur Beteiligung und Moderation von
Bürger*innenbeteiligung zum Radverkehr aber auch die angebotene Hilfestellung
bei Fragen der Förderfähigkeit von Radkonzepten war sehr positiv. Daher wird
heute der Beschlussvorschlag zum Beitritt mit der Bitte um Zustimmung
unterbreitet.
Beschlussvorschlag: Der Bürgermeister wird gebeten, beim Verein
„Kommunale Arbeitsgemeinschaft zur Förderung des Fuß- und Radverkehrs in
Schleswig-Holstein (RAD.SH) einen Antrag auf Mitgliedschaft zu stellen und für
die nötigen Beitrittsvoraussetzungen zu sorgen. Haushaltsmittel sind
bereitzustellen.