Betreff
Beratung und Beschlussfassung über die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 14 für das Gebiet "östlich der Gemeindegrenze Schönkirchen, östlich und südöstlich der Gemeindegrenze Heikendorf, westlich der Ortslage Muxall und nordwestlich der Bahnlinie Kiel-Schönberg"
hier: Aufstellungsbeschluss
Vorlage
PROBS/BV/106/2022
Aktenzeichen
III.2
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Die Fa. Enercon beabsichtigt im Ortsteil Muxall großflächig Photovoltaikfreiflächenanlagen zu errichten und zu betreiben. Die Gemeindevertretung hat bereits in der Sitzung am 30.06.2022 den Grundsatzbeschluss gefasst, dass Photovoltaikfreiflächenanlagen im Gemeindegebiet errichtet werden sollen. Es wurde sodann eine sogenannte Weißflächenstudie erstellt, um festzustellen, ob sich die in Aussicht genommenen Flächen auch am besten für die Errichtung von Photovoltaikfreilandanlagen eignen. Nach Vorlage und Vorstellung der Studie eignen sich die Flächen, die Beteiligung der Nachbargemeinden soll nun jedoch im Rahmen des formellen Planverfahrens erfolgen.

 

Die Umsetzung der Planung erfordert die Aufstellung einer 16. Änderung des Flächennutzungsplanes sowie die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 14. Im Rahmen der Durchführung der Planverfahren müssen zunächst gemäß den Vorschriften des Baugesetzbuchs eine vorzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit sowie eine vorzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange erfolgen. Zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan ist gemäß § 12 Baugesetzbuch ein Durchführungsvertrag abzuschließen, in dem sich der Investor u.a. verpflichtet, dass Vorhaben innerhalb eines festgelegten Zeitrahmens umzusetzen und die Kosten der Planung und Erschließung zu übernehmen.

 

Es wird nun empfohlen, zunächst den Aufstellungsbeschluss für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 14 zur Festsetzung von Flächen für den Bau von Photovoltaikfreiflächenanlagen zu fassen.

 


Anlagenverzeichnis:

 

Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 14


Beschlussvorschlag:

 

  1. Der Bau- und Umweltausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung den Aufstellungsbeschluss zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 14 für das Gebiet „östlich der Gemeindegrenze Schönkirchen, östlich und südöstlich der Gemeindegrenze Heikendorf, westlich der Ortslage Muxall und nordwestlich der Bahnlinie Kiel-Schönberg“ zu fassen (Aufstellungsbeschluss).

 

  1. Der Auftrag für die städtebaulichen und naturschutzfachlichen Leistungen wird dem Planungsbüro B2K und dn Ingenieure GmbH, Herrn Kühle, erteilt.

 

  1. Die Planungskosten sind der Gemeinde vom Investor zu erstatten.