Betreff
1. Nachtragshaushaltssatzung und 1. Nachtragshaushaltsplan 2022 der Gemeinde Stein
Vorlage
STEIN/BV/099/2022
Aktenzeichen
II.910.02.18
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Im Entwurf wird die 1. Nachtragshaushaltssatzung 2022 der Gemeinde Stein mit dem Nachtragshaushaltsplan zur Beratung und Beschlussfassung vorgelegt.

 

Der Verwaltungshaushalt weist dabei Einnahmen und Ausgaben in Höhe von jeweils 2.540.700 EUR aus. Im Vermögenshaushalt sind Einnahmen und Ausgaben in einer Größenordnung von je 242.100 EUR veranschlagt worden. Dementsprechend liegt mit diesem Etat-Entwurf ein in Einnahmen und Ausgaben ausgeglichenes Zahlenwerk vor.

 

Im § 2 der Nachtragshaushaltssatzung wird der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigung gegenüber von bisher 280.000 € auf nunmehr 336.000 € festgesetzt. Dies entspricht dem Ausschreibungsergebnis für das Fahrgestellt und den Aufbau des neuen Feuerwehrfahrzeugs.

 

Die Gründe, die das Aufstellen eines Nachtragshaushaltes für das Haushaltsjahr 2022 erfordern, sind ausführlich im Vorbericht des Nachtrages erläutert. Um Wiederholungen zu vermeiden wird an dieser Stelle auf den Vorbericht verwiesen

 


Beschlussvorschlag für den Haupt- und Finanzausschuss:

 

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung die Nachtragshaushaltssatzung 2022 mit dem Nachtragshaushaltsplan und den Anlagen sowie das Investitionsprogramm gemäß Entwurf zu beschließen.

 

 

 

Beschlussvorschlag für die Gemeindevertretung:

 

Die Gemeindevertretung beschließt die Nachtragshaushaltssatzung 2022 mit dem Nachtragshaushaltsplan und den Anlagen sowie das Investitionsprogramm gemäß Entwurf.