Betreff
Einführung einer Zweitwohnungssteuer in der Gemeinde Prasdorf
Vorlage
PRASD/BV/064/2022
Aktenzeichen
II.1.3/ZwSt
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Prasdorf hat auf der Sitzung vom 23.06.2022 die Einführung einer Zweitwohnungssteuer beschlossen.

 

Als Anlage wird ein Satzungsentwurf beigefügt. Inhaltlich gleichen sich die Regelungen an die Satzungen der anderen Probsteigemeinden in der neusten Fassung an.

 

Eine Ermittlung eines potentiellen Abgabenaufkommens kann von Seiten der Verwaltung auf Grund der sehr individuellen Datenermittlung derzeit nicht vorgenommen werden.

 

Die Steuerpflicht erfasst alle jene, die neben ihrer Hauptwohnung (die sowohl außerhalb wie innerhalb des Ortes liegen können) im Gemeindegebiet von Prasdorf eine weitere Wohngelegenheit vorhalten, und diese für persönliche Lebenszwecke nutzen können. Die persönliche Lebensführung umfasst vornehmlich die Nutzung als Ferienobjekt, aber auch die unentgeltliche Überlassung an Familienangehörige kann steuerpflichtig sein. Objekte, die ausschließlich für die Vermietung an Feriengäste oder für die Dauervermietung vorgehalten werden, sind grundsätzlich nicht steuerpflichtige Zweitwohnungen (für den Eigentümer). Allerdings kann auch ein Mieter zweitwohnungssteuerpflichtig sein.

 

Im Bereich des Amtes Probstei variieren die Steuersätze sehr stark, dies hat vornehmlich mit den im Ort vorhandenen Bodenrichtwerten zu tun. Die Bodenrichtwerte sind neben der Größe der Wohnung ein Faktor in der Berechnung der Zweitwohnungssteuer. Sind die Bodenrichtwerte einer Gemeinde hoch, sind die Steuersätze regelmäßig niedriger angesetzt.

 

Die Gemeinde Prasdorf hat derzeit eine Bodenrichtwertzone für das Dorf mit 105,00 Euro sowie eine Bodenrichtwertzone für die Außengebiete mit 70,00 Euro. Die Werte beziehen sich auf den für die Einführung der Satzung relevanten Stichtag 01.01.2022.

 

Im Beschluss der Gemeindevertretung vom 23.06.2022 hat sich diese bereits auf einen Steuersatz von 15 % festgelegt.

 

 


Anlagenverzeichnis:

 

Entwurfsfassung der Satzung über die Erhebung einer Zweitwohnungssteuer in der Gemeinde Prasdorf.


Beschlussvorschlag:

 

Die Gemeindevertretung beschließt die „Satzung über die Erhebung einer Zweiwohnungssteuer in der Gemeinde Prasdorf“ in der Fassung des vorliegenden Entwurfes.