Betreff
Rückübertragung der Aufgabe der Abwasserbeseitigung aus Hauskläranlagen und Übertragung auf den ZVO Ostholstein
Vorlage
AMTPR/BV/065/2022
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Mit Ausnahme weniger Gemeinden haben alle Gemeinden des Amtes Probstei die Aufgabe der Abwasserbeseitigung aus Hauskläranlagen im Rahmen der Regelungen der Amtsordnung auf das Amt übertragen. Diese Anlagen sind nicht an zentralen Abwassersystemen angebunden und werden im Rahmen einer sog. Regelabfuhr „versorgt“. Es handelt sich dabei um ca. 150 Anlagen in verschiedenen Gemeinden. Die Regelabfuhr erfolgt durch die Fa. Remondis und die Kosten werden direkt mit den (privaten) Anlagenbetreibern abgerechnet. Lediglich im Zahlungsausfall tritt das Amt ein. Dabei handelt es sich aber um wenige Einzelfälle. Dem Amt entstehen durch die Übernahme dieser Aufgabe grundsätzlich kaum Kosten. Auch der Arbeitsaufwand hält sich in durchaus überschaubaren Grenzen.

 

Allerdings handelt es sich bei dieser Aufgabe auch um eine Aufgabe, die im Lichte vieler anderer Aufgabenstellungen, eher subsidiäre Bedeutung hat.

 

Der Zweckverband Ostholstein hat im Zuge von Verhandlungen zur Übernahme von Aufgaben der Regenwasserentsorgung in einigen Gemeinden Interesse an der Übernahme dieser Aufgabe gezeigt. Er bedient eine deutlich höhere Anzahl von Hauskläranlagen und geht davon aus, dass der ZVO die Aufgabe effizienter und auch kostengünstiger erledigen kann. Schon aus grundsätzlichen Erwägungen kann dem unter dem Strich nicht widersprochen werden. Die Bedeutung der Aufgabe für das Amt ist zudem äußerst gering.

 

Der formale Weg wäre eine Rückübertragung der Aufgabe auf die jeweilige Gemeinde, die dann im gleichen Zuge die Aufgabe auf den ZVO übertragen würde. Nach Aussagen der Kommunalaufsicht ist dazu eine Mitgliedschaft der Gemeinde beim ZVO nicht erforderlich. Andererseits sind einige Gemeinden bereits Mitglied. Vorabfragen bei der Kommunalaufsicht und der Wasserbehörde haben ergeben, dass keine besonderen Schwierigkeiten zu erwarten sind.

 

Anders als bei der Übertragung von zentralen Schmutzwasseranlagen ist auch kein Vermögensausgleich erforderlich, was schlicht daran liegt, dass die Anlagen nicht im Eigentum der Gemeinden stehen.

 

Seitens der Verwaltung wird empfohlen, die Übertragung der Aufgabe anzustreben. Zeitlich würde dies zum 01.01.2024 gelingen können. Der Grund liegt daran, dass zunächst amtsseitig nur eine Empfehlung ausgesprochen werden kann und im Nachgang die Gemeinden gesonderte Beschlüsse fassen müssten.


Beschlussvorschlag:

 

Das Amt Probstei strebt die Rückübertragung der Aufgabe der Abwasserbeseitigung aus Hauskläranlagen auf die Gemeinden an, um diese dann mit Zustimmung der Gemeinden auf den Zweckverband Ostholstein zu übertragen. Die Gemeinden werden gebeten, entsprechende Beschlüsse zu fassen.