Sachverhalt:
Das am 9. März von der Wasser- und Verkehrskontor GmbH erstellte Verkehrskonzept 2022 für die Gemeinde Schönberg wurde in der Sitzung des Ortsentwicklungs- und Planungsausschusses der Gemeinde Schönberg (SCHÖN/OPLA/07/2022) am 21.06.2022 als Grundlage für die gemeindliche Verkehrsentwicklung so beschlossen. Die Umsetzung der Einzelmaßnahmen soll nach erfolgter Abwägung, u.a. über Kosten und Nutzen, im Bau- und Verkehrsausschuss jeweils gesondert beschlossen werden.
Im Rahmen der Ausschusssitzung am 21. Juni wurde in der Aussprache zu dem Konzept auch auf die Straße Gehrtshorst eingegangen Im Konzept wird zur Straße Gehrtshorst eine Straßenraumgestaltung vorgeschlagen. Auf Seite 72 heißt es:
„Die Straße Gehrtshorst stellt für Verkehre
eine direkte und damit alternative Verbindung zwischen der aus dem Ortskern
kommenden Strandstraße über Neuschönberg zur K 15 nach Holm und Kalifornien
dar. Grundsätzlich wird die Straße auch vom Linienverkehr befahren. Der gesamte
Verlauf ist als Mischverkehrsfläche für alle Verkehrsteilnehmenden gestaltet.
Der Gehrtshorst weist im Bestand eine ca. 5,0 m breite Fahrbahn ohne Leitlinien
sowie ohne Markierung zur Trennung der beiden Fahrtrichtungen auf. Als Straße
außerhalb geschlossener Ortschaft ist eine Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h
zulässig. Der kurvige Verlauf, Baumbestände sowie Landwirtschaftsverkehre
sorgen bei erhöhten Geschwindigkeiten für Konfliktpotentiale sowie
Einschränkungen der Verkehrsqualität für Rad- und Fußverkehre, die insbesondere
im touristischen Bereich eine wichtige Rolle spielen.
Gemäß der Richtlinie für die Anlage von
Landstraße (RAL 2012) ist der Gehrtshorst im Bestand dem Regelquerschnitt 9 und
damit der Entwurfsklasse 4 zuzuordnen [24]. Grundsätzlich fehlt für die
Entwurfsklasse 4 die Markierung von Leitlinien im Abstand von 0,5 m vom Rand
der befestigten Fläche im Strich-Lücke-Verhältnis von 1:1 (1 m Strich, 1 m
Lücke). Darüber hinaus ist für Landstraßen der Entwurfsklasse 4 eine
Planungsgeschwindigkeit von 70 km/h anzusetzen. Für die Anordnung einer
zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 70 km/h und weniger ist die
Straßenverkehrsbehörde zuständig. Um eine Beschränkung aus Gründen der
Sicherheit und Ordnung des Verkehres gemäß §45, StVO zu erreichen sind die
Planungsgeschwindigkeit von 70 km/h für EKL4 sowie die fehlenden Breiten zur
Markierung von Leitlinien und die gemeinsame Führung im Mischverkehr mit
Radfahrenden und zu Fuß Gehenden argumentativ vorzubringen [24].
Unabhängig von einer Anordnung der
Straßenverkehrsbehörde ist die Gemeinde befugt bauliche Maßnahmen zur
nachhaltigen fahrdynamischen Geschwindigkeitsreduzierung eigenverantwortlich
umzusetzen. Aus verkehrsplanerischer Sicht sind Versätze zielführend um eine
entsprechende Geschwindigkeitsreduzierung zu erreichen. Die Anordnung ist dabei
wechselseitig vorzusehen, um abwechselnd und eindeutig die Wartepflicht zu
verdeutlichen. In Knotenpunkt- und Einmündungsbereichen sind Versätze jeweils
in Fahrtrichtung hinter dem Knotenpunktarm bzw. der Einmündung anzuordnen, um Begegnungen
im Versatzbereich mit einmündenden Fahrzeugen zu vermeiden. Gemäß der RASt 06
[9] sind Versätze im Abstand von 50,0 m zielführend um eine v85 Geschwindigkeit
von 45 km/h zu erreichen. Übertragen auf Landstraßen mit einer angestrebten
Geschwindigkeit von 70 km/h ist die Anordnung im Abstand von 75,0 m bis 100,0 m
zielführend um eine nachhaltige fahrdynamische Geschwindigkeitsreduzierung zu
erzielen. Die Breite von Versätzen soll gemäß der RASt 06 der jeweiligen
Fahrgasse entsprechen. Da in EKL4 auf die Leitlinie in der Fahrbahnmitte
verzichtet wird, wird eine Versatzbreite von 1,5 m empfohlen, um auch
landwirtschaftlichen Verkehren sowie Linienverkehren das Passieren der Versätze
konfliktfrei zu ermöglichen.
Die resultierende Versatzlänge ergibt sich anhand der möglichen Geschwindigkeiten für Linienbusse bei Versatztiefen von 1,5 m. Dabei können Linienbusse ab Versatzlängen von 22,0 m eine Geschwindigkeit von 50 km/h erreichen. Zur Erreichung einer Geschwindigkeit von 70 km/h ist hochgerechnet eine Versatzlänge von 30,0 m zweckmäßig. Abbildung 5.6 zeigt skizzenhaft die Anordnung sowie mögliche Ausprägung der Versätze für den Gehrtshorst. Im Gegensatz zum aufgeführten Beispielbild einer EKL 4 mit Versätzen sollte im Gehrtshorst der Abstand zwischen den Versätzen zur Gewährleistung des Fahrflusses der Linienbusverkehre 75,0 m bis 100,0 m betragen.“
In der Ortsentwicklungs- und Planungsausschusssitzung am 21.06.2022 weist Gemeindevertreter Horst Bünning darauf hin, dass das Konzept nicht auf die Option eingeht, die Straße Gehrtshorst zu schließen. Auch bei der Georg-Thorn-Straße gibt es laut Gemeindevertreter Bünning keine Aussage zu einer Schließung für den Durchgangsverkehr mit Bussen und LKW.
Zu dieser Fragestellung erklärt die Wasser- und Verkehrskontor GmbH nun folgendes:
Die Schließung des Gehrtshorstes ist aus Gründen der Netzgestaltung und -durchlässigkeit sowie der Verkehrsverteilung nicht zweckmäßig. Den Problematiken, die Seitens der Gemeinde beschrieben wurden, können durch die im Konzept aufgeführten Maßnahmen entgegen gewirkt werden. Darüber hinaus liegt die Verkehrsbelastung mit 700 Kfz/24h, davon 40 SV/24h im absolut verträglichen Bereich des Regelquerschnitts 9 in der Entwurfsklasse 4 (RQ9 kommt in der Regel bei Verkehrsstärken bis 3.000 Kfz/24h und 150 SV/24h in Betracht). Insbesondere beim Schwerverkehr kann davon ausgegangen werden, dass diese überwiegend durch landwirtschaftliche sowie Linienbus-Verkehre erzeugt werden. Für letztere wäre zudem eine Anpassung der Linienführung zu Lasten der Anbindung Neuschönbergs im Falle einer Schließung zu betrachten. Die aufgeführten Maßnahmen im Konzept sorgen für einer Verbesserung der Verkehrssituation im Gehrtshorst. Sofern es hier andere Gründe der möglichen Schließung gibt, würde ich Sie bitten mir diese konkreter zu nennen, um darauf eingehen zu können. Zusammengefasst liegen für eine Schließung der Straße aber zum jetzigen Stand keine ausreichenden Argumente (Verträglichkeiten, Unfallhäufungen, Netzbedeutung) vor, die diese Begründen.
Auch für die Georg-Thorn-Straße liegt aus Gründen der Netzgestaltung und -durchlässigkeit sowie der Verkehrsverteilung keine Dringlichkeit vor, die Straße für den Schwerverkehr zu schließen (bauliche Gegebenheiten, wie Unterbau o.ä. sind hierbei nicht berücksichtigt). Als Sammelstraße sind hier Verkehrsstärken von 400 bis 800 Kfz/h als verträglich zu bewerten (206/2 Kfz/h davon SV/h in der Georg-Thorn-Straße). Grundsätzlich ist aber mit der Maßnahme zur Ausbildung von Kfz-Hauptachsen sowie der Umgestaltung der Bahnhofstraße auch eine Entlastung der Georg-Thorn-Straße erwartbar.