Betreff
Beratung und Beschlussfassung über die Aufstellung der 17. Änderung des Flächennutzungsplanes für das Gebiet "Standort Feuerwehr, nordwestlich der Dorfstraße, südwestlich der Straße Grüner Kamp und östlich der Kreisstraße 44"
hier: Abwägungs-, Entwurfs- und Offenlegungsbeschluss
Vorlage
WENDT/BV/128/2022
Aktenzeichen
III.2.3
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Die Gemeinde hat in Ihrer Sitzung am 13.02.2020 den Aufstellungsbeschluss zur 17. Änderung des Flächennutzungsplanes für den neuen Standort der Freiwilligen Feuerwehr gefasst.

 

Die frühzeitige öffentliche Beteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB wurde im Rahmen einer öffentlichen Auslegung in dem Zeitraum vom 04.10.2021 bis zum 18.10.2021 durchgeführt. Die Planunterlagen wurden während des gleichen Zeitraumes im Internet unter www.amt-probstei.de zur Einsicht zur Verfügung gestellt. Die Träger öffentlicher Belange wurden gem. § 4 Abs. 1 BauGB zur Abgabe einer Stellungnahme aufgefordert.

 

Aufgrund der abgegebenen Stellungnahmen wurden die Planunterlagen entsprechend überarbeitet und sollen nun als Entwurf beschlossen und zur Offenlegung bestimmt werden.


Anlagenverzeichnis:

 

-       Planzeichnung

-       Begründung

-       Umweltbericht

-       Standortprüfung A+B

-       Abwägungsvorschläge


Beschlussvorschlag:

 

  1. Die Gemeindevertretung beschließt die Abwägung der während des frühzeitigen Beteiligungsverfahrens von der Öffentlichkeit, sowie den Behörden vorgetragenen Anregungen gemäß den vorliegenden Abwägungsvorschlägen des Planungsbüros.

 

  1. Die Gemeindevertretung stimmt dem vorliegenden bzw. aufgrund der vorangegangenen Beratung noch zu überarbeitenden Entwurf der 17. Änderung des Flächennutzungsplanes für das Gebiet „"Standort Feuerwehr, nordwestlich der Dorfstraße, südwestlich der Straße Grüner Kamp und östlich der Kreisstraße 44“ zu und bestimmt diesen zur Offenlegung. Die Begründung wird in der vorliegenden bzw. aufgrund der vorangegangenen Beratung noch zu überarbeitenden Fassung gebilligt.

 

  1. Die Planunterlagen sind für die Dauer von einem Monat gem. § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen, sie sind während dieser Zeit auch im Internet unter www.amt-probstei.de zur Einsicht zur Verfügung zu stellen. Die Träger öffentlicher Belange sind gem. § 4 Abs. 2 BauGB zur Abgabe einer Stellungnahme aufzufordern.