Sachverhalt:
Nach
dem Vorbild zahlreicher anderer Bundesländer gründete sich am 28.3.2017 mit
finanzieller Unterstützung des Landes Schleswig-Holstein die RAD.SH (www.rad.sh). Sie hat sich zum Ziel gesetzt:
- Den gemeinsamen Austausch von Informationen
und Vernetzung von Kommunen untereinander zu organisieren.
- Gemeinsame Materialien als Muster und Vorlagen
für Bürgerinformationen, Öffentlichkeitsarbeit und Kampagnen zu erstellen.
- Information und direkte Unterstützung über
Fördermöglichkeiten; Fachfragen, Planungs- und Bauleistungen zu liefern.
- Weitere Leistungen für die Mitgliedskommunen umfassen:
Unterstützung bei Veranstaltungen und Aktionen, Fachveranstaltungen,
Exkursionen und Fortbildung, Verknüpfung des Radverkehrs mit dem
Öffentlichen Verkehr, Mitwirkung bei der Verbesserung der Förder- und
Finanzierungsregelungen, enge Zusammenarbeit mit den kommunalen
Spitzenverbänden, Schaffung eines größeren politischen Gewichts für den
Radverkehr.
·
Mitglieder der RAD.SH können
sich als „Fußgänger- und Fahrradfreundliche Kommune in Schleswig-Holstein“
auszeichnen lassen. Die genauen Voraussetzungen werden noch erarbeitet.
Um aufgenommen werden zu können, müssen
folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
·
Beschluss der Selbstverwaltungsgremien,
Fuß- und Radverkehr fördern zu wollen
·
Benennung einer
Ansprechperson
·
Entrichtung der
Beiträge
·
Bereitschaft zur
aktiven Mitarbeit
Diese sollen absichtlich keine großen
Hürden darstellen, um alle, die den Radverkehr fördern wollen, die Vorteile der
Mitgliedschaft zu gewähren. Die Mitgliedschaft steht
neben kommunalen Gebietskörperschaften auch deren Aufgabenträger offen.
Mit der Mitgliedschaft sind Mitgliedsbeiträge fällig. Diese betragen:
Ordentliche Mitglieder |
Jahresbeitrag |
bis
5.000 Einwohner |
500
Euro |
5.001
bis 10.000 Einwohner |
750
Euro |
10.001
bis 20.000 Einwohner |
1.000
Euro |
20.001
bis 50.000 Einwohner |
2.000
Euro |
50.001
bis 100.000 Einwohner |
3.000
Euro |
ab
100.001 Einwohner |
4.000
Euro |
Außerordentliche
Mitglieder |
Nach Beschluss des
Vorstands |
Fördermitglieder (kein
Leistungsanspruch/ohne Stimmrecht) |
Nach Beschluss des
Vorstands |
Beschlussvorschlag:
Der Haupt- und
Finanzausschuss beschließt, dass die Gemeinde Schönberg dem Verein „Kommunale
Arbeitsgemeinschaft zur Förderung des Fuß- und Radverkehrs in
Schleswig-Holstein (RAD.SH)“ beitritt und bittet den Bürgermeister einen Antrag
auf Mitgliedschaft zu stellen und für die nötigen Beitrittsvoraussetzungen zu
sorgen.