Betreff
RAD.SH – Kommunale Arbeitsgemeinschaft zur Förderung des Fuß- und Radverkehrs in Schleswig-Holstein (RAD.SH) e.V.
Vorlage
SCHÖN/BV/805/2022
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Nach dem Vorbild zahlreicher anderer Bundesländer gründete sich am 28.3.2017 mit finanzieller Unterstützung des Landes Schleswig-Holstein die RAD.SH (www.rad.sh). Sie hat sich zum Ziel gesetzt:

  • Den gemeinsamen Austausch von Informationen und Vernetzung von Kommunen untereinander zu organisieren.
  • Gemeinsame Materialien als Muster und Vorlagen für Bürgerinformationen, Öffentlichkeitsarbeit und Kampagnen zu erstellen.
  • Information und direkte Unterstützung über Fördermöglichkeiten; Fachfragen, Planungs- und Bauleistungen zu liefern.
  • Weitere Leistungen für die Mitgliedskommunen umfassen: Unterstützung bei Veranstaltungen und Aktionen, Fachveranstaltungen, Exkursionen und Fortbildung, Verknüpfung des Radverkehrs mit dem Öffentlichen Verkehr, Mitwirkung bei der Verbesserung der Förder- und Finanzierungsregelungen, enge Zusammenarbeit mit den kommunalen Spitzenverbänden, Schaffung eines größeren politischen Gewichts für den Radverkehr.

·         Mitglieder der RAD.SH können sich als „Fußgänger- und Fahrradfreundliche Kommune in Schleswig-Holstein“ auszeichnen lassen. Die genauen Voraussetzungen werden noch erarbeitet.


 

Um aufgenommen werden zu können, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

·         Beschluss der Selbstverwaltungsgremien, Fuß- und Radverkehr fördern zu wollen

·         Benennung einer Ansprechperson

·         Entrichtung der Beiträge

·         Bereitschaft zur aktiven Mitarbeit

Diese sollen absichtlich keine großen Hürden darstellen, um alle, die den Radverkehr fördern wollen, die Vorteile der Mitgliedschaft zu gewähren. Die Mitgliedschaft steht neben kommunalen Gebietskörperschaften auch deren Aufgabenträger offen.

Mit der Mitgliedschaft sind Mitgliedsbeiträge fällig. Diese betragen:

Ordentliche Mitglieder

Jahresbeitrag

bis 5.000 Einwohner

500 Euro

5.001 bis 10.000 Einwohner

750 Euro

10.001 bis 20.000 Einwohner

1.000 Euro

20.001 bis 50.000 Einwohner

2.000 Euro

50.001 bis 100.000 Einwohner

3.000 Euro

ab 100.001 Einwohner

4.000 Euro

Außerordentliche Mitglieder

Nach Beschluss des Vorstands

Fördermitglieder

(kein Leistungsanspruch/ohne Stimmrecht)

Nach Beschluss des Vorstands

 

 


Beschlussvorschlag:

 

Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt, dass die Gemeinde Schönberg dem Verein „Kommunale Arbeitsgemeinschaft zur Förderung des Fuß- und Radverkehrs in Schleswig-Holstein (RAD.SH)“ beitritt und bittet den Bürgermeister einen Antrag auf Mitgliedschaft zu stellen und für die nötigen Beitrittsvoraussetzungen zu sorgen.