Sachverhalt:

 

Zum Sachverhalt wird auf die den Gemeindevertretern/innen bekannten Beschlüsse im Bau-, Wege-, Natur- und Umweltausschuss sowie in der Gemeindevertretung verwiesen.

 

Die Gemeindevertretung Barsbek hatte zuletzt auf seiner Sitzung am 14.03.2022 (BARSB/GV/01/2022) unter dem TOP 6 den einstimmigen Beschluss gefasst, die Aufgabenübertagung der Oberflächenwasserbeseitigung an den Zweckverband Ostholstein zum 01.01.2023 voranzutreiben.

 

Dieser Vorlage ist der Vertragsentwurf des öffentlich-rechtlichen Vertrages nach § 46 Abs. 3 Landeswassergesetz (LWG) in Verbindung mit §§ 18, 19 des Gesetzes über kommunale Zusammenarbeit (GkZ) an den Zweckverband Ostholstein – nebst Anlagen - beigefügt.

 

Eine inhaltliche Abstimmung mit der Kommunalaufsichtsbehörde ist bereits im Vorfeld erfolgt.


Anlagenverzeichnis:

 

- Aufgabenübertragungsvertrag

- Beitrittsvertrag vom 27.01.2011

- Nebenabrede zum Beitrittsvertrag vom 27.01.2011

- Systemskizze

- Auflistung der Regenrückhaltebecken

 

 


Beschlussvorschlag:

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Barsbek beschließt den anliegenden öffentlich-rechtlichen Vertrag nach § 46 Abs. 3 LWG in Verbindung mit §§ 18,19 GkZ zur Aufgabenübertragung der Niederschlagswasserbeseitigung an den Zweckverband Ostholstein zum 01.01.2023.