Sachverhalt:
Zum Sachverhalt wird auf die den Gemeindevertretern/innen bekannten Beschlüsse im Bau-, Wege-, Natur- und Umweltausschuss sowie in der Gemeindevertretung verwiesen.
Die Gemeindevertretung Barsbek hatte zuletzt auf seiner Sitzung am 14.03.2022 (BARSB/GV/01/2022) unter dem TOP 6 den einstimmigen Beschluss gefasst, die Aufgabenübertagung der Oberflächenwasserbeseitigung an den Zweckverband Ostholstein zum 01.01.2023 voranzutreiben.
Dieser Vorlage ist der Vertragsentwurf des öffentlich-rechtlichen Vertrages nach § 46 Abs. 3 Landeswassergesetz (LWG) in Verbindung mit §§ 18, 19 des Gesetzes über kommunale Zusammenarbeit (GkZ) an den Zweckverband Ostholstein – nebst Anlagen - beigefügt.
Eine inhaltliche Abstimmung mit der Kommunalaufsichtsbehörde ist bereits im Vorfeld erfolgt.
Anlagenverzeichnis:
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Aufgabenübertragungsvertrag
- Beitrittsvertrag
vom 27.01.2011
- Nebenabrede zum
Beitrittsvertrag vom 27.01.2011
- Systemskizze
- Auflistung der
Regenrückhaltebecken
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Barsbek beschließt den anliegenden öffentlich-rechtlichen Vertrag nach § 46 Abs. 3 LWG in Verbindung mit §§ 18,19 GkZ zur Aufgabenübertragung der Niederschlagswasserbeseitigung an den Zweckverband Ostholstein zum 01.01.2023.