Betreff
Einteilung der Wahlkreise in der Gemeinde Schönberg für die Gemeinde- und Kreiswahl am 14.05.2023
Vorlage
SCHÖN/BV/795/2022
Aktenzeichen
III / KomWahl 2023
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Die Landesregierung hat aufgrund des § 1 Absatz 2 GKWG durch Beschluss vom 14.06.2022 (Gesetz- und Verordnungsblatt für Schleswig-Holstein, Seite 718) als Wahltag für die Wahl der Gemeinde- und Kreisvertretungen (Kommunalwahl)

 

Sonntag, den 14.05.2023

bestimmt.

 

Rechtsgrundlage für die Durchführung der Kommunalwahl sind das Gemeinde- und Kreiswahlgesetz (GKWG) sowie die Gemeinde- und Kreiswahlordnung (GKWO).

 

Die Wahl wird durch die Wahlorgane in Zusammenarbeit mit der Verwaltung organisiert und durchgeführt. Nach § 11 Absatz 1 Nummer 2 GKWG sind Wahlorgane für die Gemeinde der Gemeindewahlausschuss und die Gemeindewahlleiterin oder der Gemeindewahlleiter.

 

Als erste Aufgabe muss der Gemeindewahlausschuss das Wahlgebiet in Wahlkreise einteilen (§ 15 Absatz 1 GKWG).

 

Die Anzahl der in den einzelnen Gemeinden zu bildenden Wahlkreise ergibt sich in Abhängigkeit von der Einwohnerzahl aus § 9 Absatz 1 GKWG.

 

Auf der Basis der vom Statistischen Amt für Hamburg und Schleswig-Holstein nach dem Stand vom 31. Dezember des dritten Jahres vor der Wahl fortgeschriebenen Bevölkerungszahl (31.12.2020) ergibt sich nach § 7 Absatz 3 GKWG für die Gemeinde Schönberg unverändert die Anzahl

 

  1. der unmittelbaren Vertreter/innen und Listenvertreter/innen (§ 8 GKWG) mit 19 Personen

 

  1. der zu bildenden Wahlkreise (§ 9 GKWG) mit 5 Wahlkreisen.

 

Danach ist festzustellen, dass die Gemeindevertretung der Gemeinde Schönberg ab der kommenden Wahlperiode auch weiterhin 19 Mitglieder umfassen wird. Die Gemeinde Schönberg (Wahlgebiet) bildet für die Kommunalwahl 2023 unverändert 5 Wahlkreise.

 

Hintergrund für diese Tatsache ist die nach Maßgabe des Zensus 2011 fortgeschriebene Einwohnerzahl der Gemeinde Schönberg. Nach den Daten des Statistischen Amtes für Hamburg und Schleswig-Holstein beträgt die Zahl der Einwohner per 31.12.2020 insgesamt 6.347. Die Daten der Meldebehörde weisen dagegen eine Zahl der Einwohner zum genannten Stichtag von 6.311 auf, so dass nahezu Deckungsgleichheit besteht. Maßgeblich für die Anzahl der Wahlkreise ist nach dem eindeutigen Wortlaut der Bestimmung jedoch die vom Statistischen Amt für Hamburg und Schleswig-Holstein zu Grunde gelegte Zahl der Einwohner.

 

Für die Gemeinde Schönberg ist durch den jeweiligen Gemeindewahlausschuss die Einteilung des Wahlgebietes in 5 Wahlkreise vorzunehmen. Bei dieser Einteilung ist § 15 Absatz 2 GKWG zu beachten.

 

Die Wahlkreise sind so zu begrenzen, dass sie möglichst gleiche Bevölkerungszahlen aufweisen. Die Bevölkerungszahl eines Wahlkreises darf nicht mehr als 20 % von der durchschnittlichen Bevölkerungszahl der Wahlkreise im Wahlgebiet abweichen. Grundlage ist die vom Statistischen Amt für Hamburg und Schleswig-Holstein fortgeschriebene Bevölkerungszahl nach dem Stand vom 31. Dezember des dritten Jahres vor der Wahl.

 

Für die Gemeinde Schönberg ergeben sich auf der Grundlage der Daten der Statistikbehörde auf den 31.12.2020 folgende Beschränkungen:

 

Gemeinde

EW Gesamt (Statistikbehörde)

Einwohner
pro WK

zulässige
Abweichung in %

zulässige Abweichung (absolut)

Minimalgröße WK

Maximalgröße WK

Schönberg

6.347

1.270

20%

254

1.016

1.524

 

Die Anzahl der zu bildenden Wahlkreise beträgt unverändert 5. Gegenüber der Kommunalwahl 2018 ergibt sich kein Erfordernis der Veränderung. Die bisherigen Wahlkreise erfüllen auch weiterhin die Voraussetzungen, die § 15 Absatz 2 GKWG an sie stellt. Sie sind weder zu klein noch zu groß.

 

Vor diesem Hintergrund wird vorgeschlagen, die Einteilung der Wahlkreise nicht zu verändern.

 

Andere Abgrenzungen sind möglich, wurden aber bisher nicht vorgetragen. Der nunmehr unterbreitete Vorschlag für die Abgrenzungen der Wahlkreise wurde bereits mit Schreiben vom 10.06.2022 an den Bürgermeister mit der Bitte übersandt, diesen an die Fraktionsvorsitzenden der in der Gemeindevertretung vertretenen Parteien und Wählergruppen zur Diskussion und zur Unterbreitung von Änderungswünschen weiterzuleiten. Dies war angesichts der politischen Bedeutung für die Wahlvorschlagsträger notwendig und angemessen. Änderungswünsche haben sich daraus nicht ergeben.


Anlagenverzeichnis:

 

¾     Ermittlung der Anzahl der zu wählenden Vertreter/innen und der zu bildenden Wahlkreise

 

¾     Berechnungsgrundlagen für die Ermittlung der Anzahl der zu wählenden Vertreter/innen und der zu bildenden Wahlkreise

 

¾     Vorschlag zur Einteilung der Wahlkreise in der Gemeinde Schönberg


Beschlussvorschlag:

 

1.    Die Gemeinde Schönberg wird in 5 Wahlkreise eingeteilt. Die Wahlkreise 1 bis 5 der Gemeinde Schönberg werden gemäß Anlage zur Verwaltungsvorlage SCHÖN/BV/795/2022 gebildet und erhalten die in der Anlage genannten Bezeichnungen.

 

2.    Die Einteilung der Wahlkreise ist gemäß § 6 Absatz 3 GKWO bekannt zu machen.