Sachverhalt:
Die
Landesregierung hat aufgrund des § 1 Absatz 2 GKWG durch Beschluss vom
14.06.2022 (Gesetz- und Verordnungsblatt für Schleswig-Holstein, Seite 718) als
Wahltag für die Wahl der Gemeinde- und Kreisvertretungen (Kommunalwahl)
Sonntag, den 14.05.2023
bestimmt.
Rechtsgrundlage für die Durchführung der
Kommunalwahl sind das Gemeinde- und Kreiswahlgesetz (GKWG) sowie die Gemeinde-
und Kreiswahlordnung (GKWO).
Die Wahl wird durch die Wahlorgane in
Zusammenarbeit mit der Verwaltung organisiert und durchgeführt. Nach § 11 Absatz
1 Nummer 2 GKWG sind Wahlorgane für die Gemeinde der Gemeindewahlausschuss und
die Gemeindewahlleiterin oder der Gemeindewahlleiter.
Als erste Aufgabe
muss der Gemeindewahlausschuss das Wahlgebiet in Wahlkreise einteilen (§ 15 Absatz
1 GKWG).
Die Anzahl der in
den einzelnen Gemeinden zu bildenden Wahlkreise ergibt sich in Abhängigkeit von
der Einwohnerzahl aus § 9 Absatz 1 GKWG.
Auf der Basis der
vom Statistischen Amt für Hamburg und Schleswig-Holstein nach dem Stand vom 31.
Dezember des dritten Jahres vor der Wahl fortgeschriebenen Bevölkerungszahl
(31.12.2020) ergibt sich nach § 7 Absatz 3 GKWG für die Gemeinde Schönberg unverändert die Anzahl
- der unmittelbaren Vertreter/innen und
Listenvertreter/innen (§ 8 GKWG) mit 19 Personen
- der zu bildenden Wahlkreise (§ 9 GKWG)
mit 5 Wahlkreisen.
Danach ist festzustellen, dass die
Gemeindevertretung der Gemeinde Schönberg ab der kommenden Wahlperiode auch
weiterhin 19 Mitglieder umfassen wird. Die Gemeinde Schönberg (Wahlgebiet)
bildet für die Kommunalwahl 2023 unverändert 5 Wahlkreise.
Hintergrund für
diese Tatsache ist die nach Maßgabe des Zensus 2011 fortgeschriebene
Einwohnerzahl der Gemeinde Schönberg. Nach den Daten des Statistischen Amtes
für Hamburg und Schleswig-Holstein beträgt die Zahl der Einwohner per
31.12.2020 insgesamt 6.347. Die Daten der Meldebehörde weisen dagegen eine Zahl
der Einwohner zum genannten Stichtag von 6.311 auf, so dass nahezu
Deckungsgleichheit besteht. Maßgeblich für die Anzahl der Wahlkreise ist nach
dem eindeutigen Wortlaut der Bestimmung jedoch die vom Statistischen Amt für
Hamburg und Schleswig-Holstein zu Grunde gelegte Zahl der Einwohner.
Für die Gemeinde
Schönberg ist durch den jeweiligen Gemeindewahlausschuss die Einteilung des
Wahlgebietes in 5 Wahlkreise vorzunehmen. Bei dieser Einteilung ist § 15 Absatz
2 GKWG zu beachten.
Die Wahlkreise
sind so zu begrenzen, dass sie möglichst gleiche Bevölkerungszahlen aufweisen.
Die Bevölkerungszahl eines Wahlkreises darf nicht mehr als 20 % von der
durchschnittlichen Bevölkerungszahl der Wahlkreise im Wahlgebiet abweichen.
Grundlage ist die vom Statistischen Amt für Hamburg und Schleswig-Holstein
fortgeschriebene Bevölkerungszahl nach dem Stand vom 31. Dezember des dritten
Jahres vor der Wahl.
Für die Gemeinde
Schönberg ergeben sich auf der Grundlage der Daten der Statistikbehörde auf den
31.12.2020 folgende Beschränkungen:
EW Gesamt (Statistikbehörde) |
Einwohner |
zulässige |
zulässige Abweichung (absolut) |
Minimalgröße WK |
Maximalgröße WK |
|
Schönberg |
6.347 |
1.270 |
20% |
254 |
1.016 |
1.524 |
Die Anzahl der zu
bildenden Wahlkreise beträgt unverändert 5. Gegenüber der Kommunalwahl 2018
ergibt sich kein Erfordernis der
Veränderung. Die bisherigen Wahlkreise erfüllen auch weiterhin die
Voraussetzungen, die § 15 Absatz 2 GKWG an sie stellt. Sie sind weder zu klein
noch zu groß.
Vor diesem
Hintergrund wird vorgeschlagen, die
Einteilung der Wahlkreise nicht zu verändern.
Andere
Abgrenzungen sind möglich, wurden aber bisher nicht vorgetragen. Der nunmehr
unterbreitete Vorschlag für die Abgrenzungen der Wahlkreise wurde bereits mit
Schreiben vom 10.06.2022 an den Bürgermeister mit der Bitte übersandt, diesen
an die Fraktionsvorsitzenden der in der Gemeindevertretung vertretenen Parteien
und Wählergruppen zur Diskussion und zur Unterbreitung von Änderungswünschen
weiterzuleiten. Dies war angesichts der politischen Bedeutung für die
Wahlvorschlagsträger notwendig und angemessen. Änderungswünsche haben sich
daraus nicht ergeben.
Anlagenverzeichnis:
¾
Ermittlung
der Anzahl der zu wählenden Vertreter/innen und der zu bildenden Wahlkreise
¾
Berechnungsgrundlagen
für die Ermittlung der Anzahl der zu wählenden Vertreter/innen und der zu
bildenden Wahlkreise
¾
Vorschlag
zur Einteilung der Wahlkreise in der Gemeinde Schönberg
Beschlussvorschlag:
1.
Die Gemeinde Schönberg wird in 5 Wahlkreise
eingeteilt. Die Wahlkreise 1 bis 5 der Gemeinde Schönberg werden gemäß Anlage
zur Verwaltungsvorlage SCHÖN/BV/795/2022 gebildet und erhalten die in der
Anlage genannten Bezeichnungen.
2.
Die Einteilung der Wahlkreise ist gemäß § 6 Absatz 3
GKWO bekannt zu machen.