Betreff
Beschaffung eines Gerätewagens Logistik GW-L2 für die Freiwillige Feuerwehr
Vorlage
LABOE/BV/604/2022
Aktenzeichen
III.2.2/130.17/11
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Die Gemeindevertretung hat in Ihrer Sitzung am 23.03.2022 dem Feuerwehrbedarfsplan zugestimmt, wonach mit der Ersatzbeschaffung des Gerätewagens Logistik GW-L1 (<7,5 t), Baujahr 2005, durch einen Gerätewagen GW-L2 (>7,5 t)  im Kalenderjahr 2023 begonnen werden soll.

Die Zustimmung zum Feuerwehrbedarfsplan als Leitlinie ersetzt jedoch nicht den Beschluss für im Feuerwehrbedarfsplan geplante Beschaffungen.

Jede Maßnahme ist gesondert zu beschließen.

 

Die Kosten zur Neubeschaffung eines GW-L2 belaufen sich nach kalkulatorischer Berechnung auf ca. 160.000,- EUR.

Die Kosten werden in der Haushaltsplanung 2023 berücksichtigt.

 

Die Beschaffung eines neuen Fahrzeuges wird durch das Land Schleswig-Holstein aus Mitteln der Feuerschutzsteuer bezuschusst, wenn das Fahrzeug den Normen des Deutschen Instituts für Normung DIN/DIN EN-Normen oder Richtlinien des Innenministeriums entspricht. Die Richtlinie zur Förderung des Feuerwehrwesens (§ 30 FAG) vom 09. März 2022 gilt derzeit bis zum 31. Dezember 2024.

 

Gemäß der Richtlinie zur Förderung des Feuerwehrwesens im Kreis Plön vom 03.12.2022 beträgt der Fördersatz für Feuerwehrfahrzeuge bei Gemeinden, die Schlüsselzuweisungen erhalten, zurzeit 40%, bei einem Kostenhöchstbetrag für Fahrgestell und Aufbau ohne Beladung inklusive Mehrwertsteuer  für einen Gerätewagen Logistik GW-L2 von

200.000,- EUR.

Ein Förderbetrag von maximal 80.000,- EUR ist zu erwarten.

 

Anträge auf Gewährung einer Zuweisung sind bis zum 31. Oktober für das Folgejahr an die Landrätin des Kreises Plön zu richten.

 

Es sollte ein Grundsatzbeschluss zur Beschaffung eines Gerätewagens Logistik GW-L2 im Kalenderjahr 2023 gefasst werden.

 


Beschlussvorschlag:

 

Der Bauausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung der Beschaffung eines Gerätewagens Logistik  GW-L2 für die Freiwillige Feuerwehr Laboe zuzustimmen.

 

Der Antrag auf Gewährung einer Zuweisung ist bis zum 31. Oktober 2022 an die Landrätin des Kreises Plön zu richten.