Betreff
Bericht über die im 1. Halbjahr 2022 entstandenen über- und außerplanmäßigen Ausgaben
Vorlage
ZAS/BV/043/2022
Aktenzeichen
II
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Gemäß § 82 Gemeindeordnung in Verbindung mit § 4 der Haushaltssatzung des Zweckverbandes Am Sandberg ist der Verbandsvorsteher verpflichtet, der Verbandsvertretung mindestens halbjährlich über die geleisteten unerheblichen über und außerplanmäßigen Ausgaben zu berichten. Der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßige Ausgaben, für deren Leistung der Verbandvorsteher seine Zustimmung erteilen kann, wurde in der Haushaltssatzung mit 1.000 € festgelegt. In diesen Fällen gilt die Zustimmung der Verbandsvertretung als erteilt.

 

Im laufenden Haushaltsjahr sind bis zum Zeitpunkt der Erstellung dieser Vorlage keine unerheblichen über- und außerplanmäßigen Ausgaben, die nicht durch einen Deckungskreis gedeckt sind, entstanden.

 

Darüber hinaus sind erhebliche über- und außerplanmäßige Ausgaben, die den in der Haushaltssatzung festgelegten Höchstbetrag von 1.000 € übersteigen und nicht durch einen Deckungskreis gedeckt sind, in Höhe von 28.599,98 € entstanden.

Eine entsprechende Aufstellung ist beigefügt.

 


Beschlussvorschlag:

 

Die Zweckverbandsversammlung nimmt zur Kenntnis, dass keine unerheblichen über- und außerplanmäßigen Ausgaben im 1. Halbjahr 2022 entstanden sind.

 

Den geleisteten über- und außerplanmäßigen Ausgaben von 28.599,98 € wird die Zustimmung erteilt.