Sachverhalt:
Gemäß § 82 Gemeindeordnung in Verbindung mit § 4 der Haushaltssatzung
des Zweckverbandes Am Sandberg ist der Verbandsvorsteher verpflichtet, der
Verbandsvertretung mindestens halbjährlich über die geleisteten unerheblichen
über und außerplanmäßigen Ausgaben zu berichten. Der Höchstbetrag für
unerhebliche über- und außerplanmäßige Ausgaben, für deren Leistung der
Verbandvorsteher seine Zustimmung erteilen kann, wurde in der Haushaltssatzung
mit 1.000 € festgelegt. In diesen Fällen gilt die Zustimmung der
Verbandsvertretung als erteilt.
Im laufenden
Haushaltsjahr sind bis zum Zeitpunkt der Erstellung dieser Vorlage keine unerheblichen
über- und außerplanmäßigen Ausgaben, die nicht durch einen Deckungskreis
gedeckt sind, entstanden.
Darüber
hinaus sind erhebliche über- und außerplanmäßige Ausgaben, die den in
der Haushaltssatzung festgelegten Höchstbetrag von 1.000 € übersteigen und
nicht durch einen Deckungskreis gedeckt sind, in Höhe von 28.599,98 €
entstanden.
Eine
entsprechende Aufstellung ist beigefügt.
Beschlussvorschlag:
Die Zweckverbandsversammlung nimmt zur Kenntnis, dass keine unerheblichen über- und außerplanmäßigen Ausgaben im 1. Halbjahr 2022 entstanden sind.
Den geleisteten über- und außerplanmäßigen Ausgaben von 28.599,98 € wird die Zustimmung erteilt.