Sachverhalt:
Gemäß § 82 Gemeindeordnung in Verbindung mit § 4 der Haushaltssatzung
des Schulverbandes Probstei-West ist der Verbandsvorsteher verpflichtet, der
Schulverbandsvertretung mindestens halbjährlich über die geleisteten unerheblichen
über und außerplanmäßigen Ausgaben zu berichten. Der Höchstbetrag für
unerhebliche über- und außerplanmäßige Ausgaben, für deren Leistung der
Verbandsvorsteher seine Zustimmung erteilen kann, wurde in der Haushaltssatzung
mit 1.000 € festgelegt. In diesen Fällen gilt die Zustimmung der
Schulverbandsvertretung als erteilt.
Im laufenden
Haushaltsjahr sind bis zum Zeitpunkt der Erstellung dieser Vorlage keinerlei
über- und außerplanmäßigen Ausgaben entstanden.
Die
Schulverbandsvertretung nimmt dieses zur Kenntnis.