Betreff
Bericht über die im 1. Halbjahr 2022 entstandenen über- und außerplanmäßigen Ausgaben
Vorlage
PROBS/BV/103/2022
Aktenzeichen
II
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Gemäß § 82 GO i.V.m. § 4 der Haushaltssatzung der Gemeinde Probsteierhagen ist die Bürgermeisterin verpflichtet, der Gemeindevertretung mindestens halbjährlich über die geleisteten unerheblichen über und außerplanmäßigen Ausgaben zu berichten. Der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßige Ausgaben, für deren Leistung die Bürgermeisterin ihre Zustimmung erteilen kann, wurde in der Haushaltssatzung mit 1.000 € festgelegt. In diesen Fällen gilt die Zustimmung der Gemeindevertretung als erteilt.

 

Im laufenden Haushaltsjahr 2022 sind bis zum Zeitpunkt der Erstellung dieser Vorlage unter Berücksichtigung der eingerichteten Deckungskreise keine unerheblichen über- und außerplanmäßigen Ausgaben entstanden.

 

Darüber hinaus sind erhebliche über- und außerplanmäßige Ausgaben, die den in der Haushaltssatzung festgelegten Höchstbetrag von 1.000 € übersteigen und die nicht durch einen Deckungskreis gedeckt sind, in Höhe von 21.808,03 € entstanden. Hier ist eine entsprechende Aufstellung beigefügt.

 


Beschlussvorschlag:

 

Die Gemeindevertretung nimmt den Bericht über die im 1. Halbjahr 2022 entstandenen unerheblichen über- und außerplanmäßigen Ausgaben zur Kenntnis.

 

Den geleisteten erheblichen über- und außerplanmäßigen Ausgaben von 21.808,03 € wird die Zustimmung erteilt.