Sachverhalt:
Gemäß § 82 Gemeindeordnung
in Verbindung mit § 4 der Haushaltssatzung der Gemeinde Prasdorf ist der
Bürgermeister verpflichtet, der Gemeindevertretung mindestens halbjährlich über
die geleisteten unerheblichen über und außerplanmäßigen Ausgaben zu
berichten. Der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßige
Ausgaben, für deren Leistung der Bürgermeister seine Zustimmung erteilen kann,
wurde in der Haushaltssatzung mit 1.000 € festgelegt. In diesen Fällen gilt die
Zustimmung der Gemeindevertretung als erteilt.
Wie der beigefügten
Aufstellung zu entnehmen ist, sind im laufenden Haushaltsjahr 2022 bis zum
Zeitpunkt der Erstellung dieser Vorlage unerhebliche über- und
außerplanmäßige Ausgaben, die nicht durch einen Deckungskreis gedeckt sind, in
Höhe von 1.822,38 € entstanden.
Darüber hinaus sind erhebliche über- und außerplanmäßige Ausgaben, die den in der Haushaltssatzung festgelegten Höchstbetrag von 1.000 € übersteigen und nicht durch einen Deckungskreis gedeckt sind, in Höhe von 21.192,41 € entstanden. Auch hier ist eine entsprechende Aufstellung beigefügt.
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung nimmt die im 1. Halbjahr 2022 entstandenen unerheblichen über- und außerplanmäßigen Ausgaben in Höhe von 1.822,38 € zur Kenntnis.
Den geleisteten erheblichen über- und außerplanmäßigen Ausgaben von 21.192,41 € wird die Zustimmung erteilt.