Sachverhalt:
Gemäß § 82 GO i.V.m. § 4 der Haushaltssatzung der Gemeinde Passade ist
der Bürgermeister verpflichtet, der Gemeindevertretung mindestens halbjährlich
über die geleisteten unerheblichen über und außerplanmäßigen Ausgaben zu
berichten. Der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßige
Ausgaben, für deren Leistung der Bürgermeister seine Zustimmung erteilen kann,
wurde in der Haushaltssatzung mit 1.000 € festgelegt. In diesen Fällen gilt die
Zustimmung der Gemeindevertretung als erteilt.
Wie der beigefügten Aufstellung zu entnehmen ist, sind im laufenden
Haushaltsjahr 2022 bis zum Zeitpunkt der Erstellung dieser Vorlage unerhebliche
über- und außerplanmäßige Ausgaben, die nicht durch einen Deckungskreis gedeckt
sind, in Höhe von 2.050,35 € entstanden.
Erhebliche über- und außerplanmäßige Ausgaben, die den in der Haushaltssatzung
festgelegten Höchstbetrag von 1.000 € übersteigen und die nicht durch einen
Deckungskreis gedeckt sind, sind nicht entstanden.
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung nimmt die im 1. Halbjahr 2022 entstandenen unerheblichen
über- und außerplanmäßigen Ausgaben in Höhe von 2.050,35 € zur Kenntnis.