Sachverhalt:
Gemäß § 82 Gemeindeordnung in Verbindung mit § 4 der Haushaltssatzung
der Gemeinde Lutterbek ist der Bürgermeister verpflichtet, der
Gemeindevertretung mindestens halbjährlich über die geleisteten unerheblichen
über und außerplanmäßigen Ausgaben zu berichten. Der Höchstbetrag für
unerhebliche über- und außerplanmäßige Ausgaben, für deren Leistung der
Bürgermeister seine Zustimmung erteilen kann, wurde in der Haushaltssatzung mit
1.000 € festgelegt. In diesen Fällen gilt die Zustimmung der Gemeindevertretung
als erteilt.
Wie der beigefügten Aufstellung zu entnehmen ist, sind im laufenden
Haushaltsjahr 2022 bis zum Zeitpunkt der Erstellung dieser Vorlage unerhebliche
über- und außerplanmäßige Ausgaben, die nicht durch einen Deckungskreis gedeckt
sind, in Höhe von 282,55 € entstanden.
Darüber
hinaus sind erhebliche über- und außerplanmäßige Ausgaben, die den in
der Haushaltssatzung festgelegten Höchstbetrag von 1.000 € übersteigen und
nicht durch einen Deckungskreis gedeckt sind, in Höhe von 2.127,19 €
entstanden. Auch hier ist eine entsprechende Aufstellung beigefügt.
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung nimmt die im 1. Halbjahr 2022 entstandenen unerheblichen über- und außerplanmäßigen Ausgaben in Höhe von 282,55 € zur Kenntnis.
Den geleisteten erheblichen über- und außerplanmäßigen Ausgaben von 2.127,19 € wird die Zustimmung erteilt.