Sachverhalt:
Gemäß § 82 GO
i.V.m. § 4 der Haushaltssatzung der Gemeinde Köhn ist der Bürgermeister
verpflichtet, der Gemeindevertretung mindestens halbjährlich über die
geleisteten unerheblichen über und außerplanmäßigen Ausgaben zu
berichten. Der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßige
Ausgaben, für deren Leistung der Bürgermeister seine Zustimmung erteilen kann,
wurde in der Haushaltssatzung mit 1.000 € festgelegt. In diesen Fällen gilt die
Zustimmung der Gemeindevertretung als erteilt.
Bis zum Zeitpunkt
der Erstellung der Vorlage sind im laufenden Haushaltsjahr 2022 weder
unerhebliche noch erhebliche über- und außerplanmäßigen Ausgaben entstanden.
Die
Gemeindevertretung nimmt den Bericht des Bürgermeisters zur Kenntnis.