Betreff
Bericht über die im 1. Halbjahr 2022 entstandenen über- und außerplanmäßigen Ausgaben
Vorlage
KÖHN/BV/077/2022
Aktenzeichen
II
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Gemäß § 82 GO i.V.m. § 4 der Haushaltssatzung der Gemeinde Köhn ist der Bürgermeister verpflichtet, der Gemeindevertretung mindestens halbjährlich über die geleisteten unerheblichen über und außerplanmäßigen Ausgaben zu berichten. Der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßige Ausgaben, für deren Leistung der Bürgermeister seine Zustimmung erteilen kann, wurde in der Haushaltssatzung mit 1.000 € festgelegt. In diesen Fällen gilt die Zustimmung der Gemeindevertretung als erteilt.

 

Bis zum Zeitpunkt der Erstellung der Vorlage sind im laufenden Haushaltsjahr 2022 weder unerhebliche noch erhebliche über- und außerplanmäßigen Ausgaben entstanden.

 

Die Gemeindevertretung nimmt den Bericht des Bürgermeisters zur Kenntnis.