Sachverhalt:
Gemäß § 82 Gemeindeordnung (GO) in Verbindung mit § 4 der
Haushaltssatzung der Gemeinde Fiefbergen ist die Bürgermeisterin verpflichtet,
der Gemeindevertretung mindestens halbjährlich über die geleisteten unerheblichen
über und außerplanmäßigen Ausgaben zu berichten. Der Höchstbetrag für
unerhebliche über- und außerplanmäßige Ausgaben, für deren Leistung die
Bürgermeisterin ihre Zustimmung erteilen kann, wurde in der Haushaltssatzung
mit 2.000 € festgelegt. In diesen Fällen gilt die Zustimmung der
Gemeindevertretung als erteilt.
Wie der beigefügten Aufstellung zu entnehmen ist, sind im laufenden
Haushaltsjahr 2022 bis zum Zeitpunkt der Erstellung dieser Vorlage unerhebliche
über- und außerplanmäßige Ausgaben, die nicht durch einen Deckungskreis gedeckt
sind, in Höhe von 2.374,46 € entstanden.
Darüber hinaus sind erhebliche über- und außerplanmäßige
Ausgaben, die den in der Haushaltssatzung festgelegten Höchstbetrag von 2.000 €
übersteigen und nicht durch einen Deckungskreis gedeckt sind, in Höhe von 20.601,97
€ entstanden. Auch hier ist eine entsprechende Aufstellung beigefügt.
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung nimmt die im 1.
Halbjahr 2022 entstandenen unerheblichen über- und außerplanmäßigen
Ausgaben in Höhe von 2.374,46 € zur Kenntnis.
Den geleisteten erheblichen
über- und außerplanmäßigen Ausgaben von 20.601,97 € wird die Zustimmung
erteilt.