Betreff
Bericht über die im 1. Halbjahr 2022 entstandenen über- und außerplanmäßigen Ausgaben
Vorlage
FIEFB/BV/063/2022
Aktenzeichen
II
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Gemäß § 82 Gemeindeordnung (GO) in Verbindung mit § 4 der Haushaltssatzung der Gemeinde Fiefbergen ist die Bürgermeisterin verpflichtet, der Gemeindevertretung mindestens halbjährlich über die geleisteten unerheblichen über und außerplanmäßigen Ausgaben zu berichten. Der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßige Ausgaben, für deren Leistung die Bürgermeisterin ihre Zustimmung erteilen kann, wurde in der Haushaltssatzung mit 2.000 € festgelegt. In diesen Fällen gilt die Zustimmung der Gemeindevertretung als erteilt.

 

Wie der beigefügten Aufstellung zu entnehmen ist, sind im laufenden Haushaltsjahr 2022 bis zum Zeitpunkt der Erstellung dieser Vorlage unerhebliche über- und außerplanmäßige Ausgaben, die nicht durch einen Deckungskreis gedeckt sind, in Höhe von 2.374,46 € entstanden.

 

Darüber hinaus sind erhebliche über- und außerplanmäßige Ausgaben, die den in der Haushaltssatzung festgelegten Höchstbetrag von 2.000 € übersteigen und nicht durch einen Deckungskreis gedeckt sind, in Höhe von 20.601,97 € entstanden. Auch hier ist eine entsprechende Aufstellung beigefügt.

 

 

 


Beschlussvorschlag:

 

Die Gemeindevertretung nimmt die im 1. Halbjahr 2022 entstandenen unerheblichen über- und außerplanmäßigen Ausgaben in Höhe von 2.374,46 € zur Kenntnis.

 

Den geleisteten erheblichen über- und außerplanmäßigen Ausgaben von 20.601,97 € wird die Zustimmung erteilt.