Betreff
Bericht über die im 1. Halbjahr 2022 entstandenen über- und außerplanmäßigen Ausgaben
Vorlage
FAHRE/BV/058/2022
Aktenzeichen
II
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Gemäß § 82 GO i.V.m. § 4 der Haushaltssatzung der Gemeinde Fahren ist der Bürgermeister verpflichtet, der Gemeindevertretung mindestens halbjährlich über die geleisteten unerheblichen über und außerplanmäßigen Ausgaben zu berichten. Der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßige Ausgaben, für deren Leistung der Bürgermeister seine Zustimmung erteilen kann, wurde in der Haushaltssatzung mit 500 € festgelegt. In diesen Fällen gilt die Zustimmung der Gemeindevertretung als erteilt.

 

Bis zum Zeitpunkt der Erstellung der Vorlage sind im laufenden Haushaltsjahr 2022 keine unerheblichen über- und außerplanmäßigen Ausgaben entstanden.

 

Erheblichen über- und außerplanmäßige Ausgaben, die den in der Haushaltssatzung festgelegten Höchstbetrag von 500 € übersteigen, sind in Höhe von 2.200,00 € entstanden. Eine entsprechende Aufstellung ist beigefügt.

 


Beschlussvorschlag:

 

Die Gemeindevertretung nimmt zur Kenntnis, dass im 1. Halbjahr 2022 keine unerheblichen über- und außerplanmäßigen Ausgaben entstanden sind.

 

Den geleisteten erheblichen über- und außerplanmäßigen Ausgaben von 2.200,00 € wird die Zustimmung erteilt.