Sachverhalt:
Gemäß § 82 GO i.V.m. § 4 der Haushaltssatzung der Gemeinde Fahren ist
der Bürgermeister verpflichtet, der Gemeindevertretung mindestens halbjährlich
über die geleisteten unerheblichen über und außerplanmäßigen Ausgaben zu
berichten. Der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßige
Ausgaben, für deren Leistung der Bürgermeister seine Zustimmung erteilen kann,
wurde in der Haushaltssatzung mit 500 € festgelegt. In diesen Fällen gilt die
Zustimmung der Gemeindevertretung als erteilt.
Bis zum Zeitpunkt der Erstellung der Vorlage sind im laufenden
Haushaltsjahr 2022 keine unerheblichen über- und außerplanmäßigen Ausgaben
entstanden.
Erheblichen über- und
außerplanmäßige Ausgaben, die den in der Haushaltssatzung festgelegten
Höchstbetrag von 500 € übersteigen, sind in Höhe von 2.200,00 € entstanden. Eine
entsprechende Aufstellung ist beigefügt.
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung nimmt zur Kenntnis, dass im 1. Halbjahr 2022 keine unerheblichen über- und außerplanmäßigen Ausgaben entstanden sind.
Den geleisteten erheblichen über- und außerplanmäßigen Ausgaben von 2.200,00 € wird die Zustimmung erteilt.