Sachverhalt:
Gemäß § 82 GO i.V.m. § 4 der Haushaltssatzung der Gemeinde Bendfeld ist
der Bürgermeister verpflichtet, der Gemeindevertretung mindestens halbjährlich
über die geleisteten unerheblichen über und außerplanmäßigen Ausgaben zu
berichten. Der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßige
Ausgaben, für deren Leistung der Bürgermeister seine Zustimmung erteilen kann,
wurde in der Haushaltssatzung mit 500,00 € festgelegt. In diesen Fällen gilt
die Zustimmung der Gemeindevertretung als erteilt.
Wie der beigefügten Aufstellung zu entnehmen ist, sind im laufenden
Haushaltsjahr 2022 bis zum Zeitpunkt der Erstellung dieser Vorlage unerheblichen
über- und außerplanmäßigen Ausgaben, die nicht durch einen Deckungskreis
gedeckt sind, in Höhe von 119,95 € entstanden.
Erhebliche über- und
außerplanmäßige Ausgaben, die den in der Haushaltssatzung festgelegten
Höchstbetrag von 500,00 € übersteigen und nicht durch einen Deckungskreis
gedeckt sind, sind keine entstanden.
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung nimmt die im 1. Halbjahr 2022 entstandenen über- und außerplanmäßigen Ausgaben in Höhe von 119,95 € zur Kenntnis.