Betreff
Gründung eines Kinder- und Jugendbeirates
Vorlage
SCHÖN/IV/790/2022
Aktenzeichen
BGM
Art
Informationsvorlage

Sachverhalt:

 

In § 47 f der Gemeindeordnung des Landes Schleswig-Holstein geht es um die „Beteiligung von Kindern und Jugendlichen“. In Absatz eins des Paragraphen 47f heißt es:

 

„Die Gemeinde muss bei Planungen und Vorhaben, die die Interessen von Kindern und Jugendlichen berühren, diese in angemessener Weise beteiligen. Hierzu muss die Gemeinde über die Beteiligung der Einwohnerinnen und Einwohner nach den §§ 16 a bis 16 f hinaus geeignete Verfahren entwickeln.“

 

Neben der Möglichkeit, eine Beteiligung von Kindern und Jugendlichen bezogen auf ein zeitlich oder räumlich begrenztes Projekt durchzuführen stellt sich hierbei auch stets die Frage nach einer institualisierten bzw. repräsentativen Form der Beteiligung, wie es sie auch schon mal in der Vergangenheit in Schönberg gab. Der damalige Kinder- und Jugendbeirat wurde seinerzeit aufgelöst und der Sozialausschuss der Gemeinde Schönberg befasste sich danach u.a. bei der Ausschusssitzung am 21.02.2008 mit der Thematik. Die Beschlussvorlage „Weiterentwicklung von Mitbestimmungsmöglichkeiten von Kindern und Jugendlichen in der Gemeinde Schönberg“ ist dieser Informationsvorlage zur Information beigefügt. Seit dem wurden immer wieder Kinder und Jugendliche bei einzelnen Planungen und Projekten beteiligt.

 

Seit der damaligen Diskussion bzw. Beschlussfassung sind 14 Jahre vergangen. In der Zwischenzeit gab es erneut Vorschläge wieder einen Kinder- und Jugendbeirat zu errichten, zuletzt von der SPD-Fraktion in der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 19.05.2022 oder nun von der EIS-Fraktion zur Sitzung des Ausschusses für Jugend, Kultur und Soziales am 28.06.2022.

 

Ich unterstütze diese Anträge und halte es für absolut sinnvoll hier einen neuen Anlauf zu unternehmen um einen Kinder- und Jugendbeirat zu errichten. Insbesondere wurde die Leitung des Kinder- und Jugendhauses zu Unterstützung bzw. Schaffung neuer Beteiligungsstrukturen seitens der Gemeinde entsprechend fortgebildet.

 

Wichtig ist, sich im Vorwege darüber im Klaren zu sein, dass allgemeine Qualitätsstandards für einen solchen Kinder- und Jugendbeirat gelten sollten und dieser nicht zu einer Scheinbeteiligung führen sollte. Qualitätsstandards die grundsätzliche für die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen gelten sollten wären:

 

1.) Beteiligung ist gewollt und wird unterstützt – eine Partizipationskultur wird gelebt

2.) Es gibt Klarheit über Entscheidungsspielräume

3.) Beteiligung ist für alle Kinder und Jugendlichen möglich

4.) Die Kinder und Jugendlichen erfahren Anerkennung und Wertschätzung

5.) Ergebnisse werden zeitnah umgesetzt

6.) Kinder und Jugendliche haben auch die Möglichkeit für sie relevante Themen selbst vorzuschlagen

7.) Es werden ausreichend Ressourcen zur Stärkung der Selbstorganisationsfähigkeit zur Verfügung gestellt

 

Gerade der letzte Punkt ist bei der Schaffung eines Kinder- und Jugendbeirats von Relevanz, da dieser im Gegensatz zu den bestehenden Senioren- oder Umweltbeirat einen höheren Unterstützungsbedarf bei seiner Arbeit beanspruchen dürfte. Dieses sollte im Vorwege der Planung eines solchen Beirats von allen Seiten Unterstützung finden. Für die Gemeinde Schönberg wäre es aktuell absolut sinnvoll erneut eine institualisierte bzw. repräsentative Form der Beteiligung der Kinder und Jugendlichen aufzubauen.