Sachverhalt:
Die
Landesregierung hat aufgrund des § 1 Absatz 2 GKWG durch Beschluss vom 14.06.2022
(Gesetz- und Verordnungsblatt für Schleswig-Holstein, Seite 718) als Wahltag
für die Wahl der Gemeinde- und Kreisvertretungen (Kommunalwahl)
Sonntag, den 14.05.2023
bestimmt.
Rechtsgrundlage
für die Durchführung der Kommunalwahl sind das Gemeinde- und Kreiswahlgesetz (GKWG)
sowie die Gemeinde- und Kreiswahlordnung (GKWO).
Die Wahl wird
durch die Wahlorgane in Zusammenarbeit mit der Verwaltung organisiert und
durchgeführt. Nach § 11 Absatz 1 Nummer 2 GKWG sind Wahlorgane für die Gemeinde
der Gemeindewahlausschuss und die Gemeindewahlleiterin oder der
Gemeindewahlleiter.
Alle Gemeinden des
Amtes Probstei, ausgenommen die Gemeinde Schönberg, haben von der nach Maßgabe
des § 13 Absatz 2 Satz 1 GKWG vorgesehenen Möglichkeit Gebrauch gemacht,
sämtliche Aufgaben der Gemeindewahlleitung auf den Amtsdirektor und sämtliche
Aufgaben des Gemeindewahlausschusses auf den Gemeindewahlausschuss auf
Amtsebene zu übertragen, der durch den Amtsausschuss gewählt wurde.
Als erste Aufgabe
muss der Gemeindewahlausschuss auf Amtsebene das Wahlgebiet in Wahlkreise
einteilen (§ 15 Absatz 1 GKWG).
Die Anzahl der in
den einzelnen Gemeinden zu bildenden Wahlkreise ergibt sich in Abhängigkeit von
der Einwohnerzahl aus § 9 GKWG.
Auf der Basis der
vom Statistischen Amt für Hamburg und Schleswig-Holstein nach dem Stand vom 31.
Dezember des dritten Jahres vor der Wahl fortgeschriebenen Bevölkerungszahl
(31.12.2020) ergibt sich nach § 7 Absatz 3 GKWG die Anzahl
- der unmittelbaren Vertreter/innen und
Listenvertreter/innen (§ 8 GKWG)
- der zu bildenden Wahlkreise (§ 9 GKWG).
Bis auf die
Gemeinde Laboe bilden alle Gemeinden je einen Wahlkreis (WK). Die Gemeinde Laboe
(Wahlgebiet) bildet dagegen für die Kommunalwahl 2023 nunmehr 5
Wahlkreise, während für die Kommunalwahl im Jahr 2018 lediglich 3 Wahlkreise zu
bilden waren.
Hintergrund für
diese Veränderung ist die nach Maßgabe des Zensus 2011 fortgeschriebene
Einwohnerzahl der Gemeinde Laboe. Nach den Daten des Statistischen Amtes für
Hamburg und Schleswig-Holstein beträgt die Zahl der Einwohner per 31.12.2020
insgesamt 5.150. Die Daten der Meldebehörde weisen dagegen eine Zahl der
Einwohner zum genannten Stichtag von 5.222 auf. Maßgeblich für die Anzahl der
Wahlkreise ist nach dem eindeutigen Wortlaut der Bestimmung jedoch die vom
Statistischen Amt für Hamburg und Schleswig-Holstein zu Grunde gelegte Zahl der
Einwohner.
Für die Gemeinde
Laboe ist durch den Gemeindewahlausschuss auf Amtsebene die Einteilung des
Wahlgebietes in 5 Wahlkreise vorzunehmen. Die Wahlkreise müssen komplett neu
geschnitten werden. Bei dieser Einteilung ist § 15 Absatz 2 GKWG zu beachten.
Die Wahlkreise
sind so zu begrenzen, dass sie möglichst gleiche Bevölkerungszahlen aufweisen.
Die Bevölkerungszahl eines Wahlkreises darf nicht mehr als 20 % von der
durchschnittlichen Bevölkerungszahl der Wahlkreise im Wahlgebiet abweichen.
Grundlage ist die vom Statistischen Amt für Hamburg und Schleswig-Holstein
fortgeschriebene Bevölkerungszahl nach dem Stand vom 31. Dezember des dritten
Jahres vor der Wahl.
Für die Gemeinde
Laboe ergeben sich bei der Einteilung der Wahlkreise auf der Grundlage der
Daten der Statistikbehörde auf den 31.12.2020 folgende Beschränkungen:
Gemeinde |
EW Gesamt
(Statistikbehörde) |
Einwohner |
zulässige |
zulässige Abweichung
(absolut) |
Minimalgröße WK |
Maximalgröße WK |
Laboe |
5.150 |
1.030 |
20% |
206 |
824 |
1.236 |
In der Anlage
befindet sich ein Vorschlag für eine neue Einteilung des Wahlgebietes in 5
Wahlkreise (statt bisher 3). Dieser Vorschlag wurde aus der Gliederung der Wahlkreise
für die Kommunalwahl des Jahres 2013 entwickelt, bei welcher die Gemeinde Laboe
schon einmal in 5 Wahlkreise eingeteilt war. In die Zuordnung der Straßen zu
den Wahlkreisen fließen erstmals die grau unterlegten Straßen ein, da diese neu
hinzugekommen sind. Die Wahlkreise sollen ein zusammenhängendes Ganzes bilden
(§ 15 Absatz 3 Satz 1 GKWG). Dieser Grundsatz wird durch die vorgeschlagene
Einteilung gemäß Anlage berücksichtigt, welche der Gemeinde Laboe mit Schreiben
vom 10.06.2022 übermittelt wurde und gegen
die keine Bedenken erhoben wurden.
Die 5 Wahlkreise wurden
zunächst nur neutral bezeichnet und können, sofern dies gewünscht sein sollte,
zusätzlich mit einem „sprechenden Namen“ versehen werden.
Anlagenverzeichnis:
¾
Ermittlung
der Anzahl der zu wählenden Vertreter/innen und der zu bildenden Wahlkreise
¾
Berechnungsgrundlagen
für die Ermittlung der Anzahl der zu wählenden Vertreter/innen und der zu
bildenden Wahlkreise
¾
Einteilung
der Wahlkreise in der Gemeinde Laboe
Beschlussvorschlag:
1.
Die Gemeinden Barsbek, Bendfeld, Brodersdorf, Fahren,
Fiefbergen, Höhndorf, Köhn, Krokau, Krummbek, Lutterbek, Passade, Prasdorf,
Probsteierhagen, Stakendorf, Stein, Stoltenberg, Wendtorf und Wisch bilden
jeweils einen Wahlkreis.
2.
Die Gemeinde Laboe wird in 5 Wahlkreise eingeteilt.
Die Wahlkreise 1 bis 5 der Gemeinde Laboe werden gemäß Anlage zur
Verwaltungsvorlage AMTPR/BV/063/2022 gebildet und erhalten folgende
Bezeichnungen:
a)
Wahlkreis 1: „sprechender Name“
b)
Wahlkreis 2: „sprechender Name“
c)
Wahlkreis 3: „sprechender Name“
d)
Wahlkreis 4: „sprechender Name“
e)
Wahlkreis 5: „sprechender Name“
3.
Die Einteilung der Wahlkreise ist gemäß § 6 Absatz 3
GKWO bekannt zu machen.