Betreff
Einteilung der Wahlkreise im Amt Probstei (ohne Gemeinde Schönberg) für die Gemeinde- und Kreiswahl am 14.05.2023
Vorlage
AMTPR/BV/063/2022
Aktenzeichen
III / KomWahl 2023
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Die Landesregierung hat aufgrund des § 1 Absatz 2 GKWG durch Beschluss vom 14.06.2022 (Gesetz- und Verordnungsblatt für Schleswig-Holstein, Seite 718) als Wahltag für die Wahl der Gemeinde- und Kreisvertretungen (Kommunalwahl)

 

Sonntag, den 14.05.2023

 

bestimmt.

 

Rechtsgrundlage für die Durchführung der Kommunalwahl sind das Gemeinde- und Kreiswahlgesetz (GKWG) sowie die Gemeinde- und Kreiswahlordnung (GKWO).

 

Die Wahl wird durch die Wahlorgane in Zusammenarbeit mit der Verwaltung organisiert und durchgeführt. Nach § 11 Absatz 1 Nummer 2 GKWG sind Wahlorgane für die Gemeinde der Gemeindewahlausschuss und die Gemeindewahlleiterin oder der Gemeindewahlleiter.

 

Alle Gemeinden des Amtes Probstei, ausgenommen die Gemeinde Schönberg, haben von der nach Maßgabe des § 13 Absatz 2 Satz 1 GKWG vorgesehenen Möglichkeit Gebrauch gemacht, sämtliche Aufgaben der Gemeindewahlleitung auf den Amtsdirektor und sämtliche Aufgaben des Gemeindewahlausschusses auf den Gemeindewahlausschuss auf Amtsebene zu übertragen, der durch den Amtsausschuss gewählt wurde.

 

Als erste Aufgabe muss der Gemeindewahlausschuss auf Amtsebene das Wahlgebiet in Wahlkreise einteilen (§ 15 Absatz 1 GKWG).

 

Die Anzahl der in den einzelnen Gemeinden zu bildenden Wahlkreise ergibt sich in Abhängigkeit von der Einwohnerzahl aus § 9 GKWG.

 

Auf der Basis der vom Statistischen Amt für Hamburg und Schleswig-Holstein nach dem Stand vom 31. Dezember des dritten Jahres vor der Wahl fortgeschriebenen Bevölkerungszahl (31.12.2020) ergibt sich nach § 7 Absatz 3 GKWG die Anzahl

 

  1. der unmittelbaren Vertreter/innen und Listenvertreter/innen (§ 8 GKWG)

 

  1. der zu bildenden Wahlkreise (§ 9 GKWG).

 

Bis auf die Gemeinde Laboe bilden alle Gemeinden je einen Wahlkreis (WK). Die Gemeinde Laboe (Wahlgebiet) bildet dagegen für die Kommunalwahl 2023 nunmehr 5 Wahlkreise, während für die Kommunalwahl im Jahr 2018 lediglich 3 Wahlkreise zu bilden waren.

 

Hintergrund für diese Veränderung ist die nach Maßgabe des Zensus 2011 fortgeschriebene Einwohnerzahl der Gemeinde Laboe. Nach den Daten des Statistischen Amtes für Hamburg und Schleswig-Holstein beträgt die Zahl der Einwohner per 31.12.2020 insgesamt 5.150. Die Daten der Meldebehörde weisen dagegen eine Zahl der Einwohner zum genannten Stichtag von 5.222 auf. Maßgeblich für die Anzahl der Wahlkreise ist nach dem eindeutigen Wortlaut der Bestimmung jedoch die vom Statistischen Amt für Hamburg und Schleswig-Holstein zu Grunde gelegte Zahl der Einwohner.

 

Für die Gemeinde Laboe ist durch den Gemeindewahlausschuss auf Amtsebene die Einteilung des Wahlgebietes in 5 Wahlkreise vorzunehmen. Die Wahlkreise müssen komplett neu geschnitten werden. Bei dieser Einteilung ist § 15 Absatz 2 GKWG zu beachten.

 

Die Wahlkreise sind so zu begrenzen, dass sie möglichst gleiche Bevölkerungszahlen aufweisen. Die Bevölkerungszahl eines Wahlkreises darf nicht mehr als 20 % von der durchschnittlichen Bevölkerungszahl der Wahlkreise im Wahlgebiet abweichen. Grundlage ist die vom Statistischen Amt für Hamburg und Schleswig-Holstein fortgeschriebene Bevölkerungszahl nach dem Stand vom 31. Dezember des dritten Jahres vor der Wahl.

 

Für die Gemeinde Laboe ergeben sich bei der Einteilung der Wahlkreise auf der Grundlage der Daten der Statistikbehörde auf den 31.12.2020 folgende Beschränkungen:

 

Gemeinde

EW Gesamt (Statistikbehörde)

Einwohner
pro WK

zulässige
Abweichung in %

zulässige Abweichung (absolut)

Minimalgröße WK

Maximalgröße WK

Laboe

5.150

1.030

20%

206

824

1.236

 

In der Anlage befindet sich ein Vorschlag für eine neue Einteilung des Wahlgebietes in 5 Wahlkreise (statt bisher 3). Dieser Vorschlag wurde aus der Gliederung der Wahlkreise für die Kommunalwahl des Jahres 2013 entwickelt, bei welcher die Gemeinde Laboe schon einmal in 5 Wahlkreise eingeteilt war. In die Zuordnung der Straßen zu den Wahlkreisen fließen erstmals die grau unterlegten Straßen ein, da diese neu hinzugekommen sind. Die Wahlkreise sollen ein zusammenhängendes Ganzes bilden (§ 15 Absatz 3 Satz 1 GKWG). Dieser Grundsatz wird durch die vorgeschlagene Einteilung gemäß Anlage berücksichtigt, welche der Gemeinde Laboe mit Schreiben vom 10.06.2022 übermittelt wurde und gegen die keine Bedenken erhoben wurden.

 

Die 5 Wahlkreise wurden zunächst nur neutral bezeichnet und können, sofern dies gewünscht sein sollte, zusätzlich mit einem „sprechenden Namen“ versehen werden.


Anlagenverzeichnis:

 

¾     Ermittlung der Anzahl der zu wählenden Vertreter/innen und der zu bildenden Wahlkreise

 

¾     Berechnungsgrundlagen für die Ermittlung der Anzahl der zu wählenden Vertreter/innen und der zu bildenden Wahlkreise

 

¾     Einteilung der Wahlkreise in der Gemeinde Laboe


Beschlussvorschlag:

 

1.    Die Gemeinden Barsbek, Bendfeld, Brodersdorf, Fahren, Fiefbergen, Höhndorf, Köhn, Krokau, Krummbek, Lutterbek, Passade, Prasdorf, Probsteierhagen, Stakendorf, Stein, Stoltenberg, Wendtorf und Wisch bilden jeweils einen Wahlkreis.

 

2.    Die Gemeinde Laboe wird in 5 Wahlkreise eingeteilt. Die Wahlkreise 1 bis 5 der Gemeinde Laboe werden gemäß Anlage zur Verwaltungsvorlage AMTPR/BV/063/2022 gebildet und erhalten folgende Bezeichnungen:

 

a)    Wahlkreis 1: „sprechender Name“

 

b)    Wahlkreis 2: „sprechender Name“

 

c)    Wahlkreis 3: „sprechender Name“

 

d)    Wahlkreis 4: „sprechender Name“

 

e)    Wahlkreis 5: „sprechender Name“

 

3.    Die Einteilung der Wahlkreise ist gemäß § 6 Absatz 3 GKWO bekannt zu machen.