Sachverhalt:
- dorfgemäße
Gemeinschaftseinrichtungen
- Multifunktionsgebäude
- Maßnahmen land- und forstwirtschaftlicher
Betriebe zur Umnutzung ihrer Bausubstanz
- Umnutzung öffentlicher
Bausubstanz
- Einrichtungen der
Grundversorgung
- demographischer Wandel
- gesellschaftliche Themen
- usw. usw.
Folgen des
demographischen Wandels können dabei eine ebenso große Rolle spielen, wie
gesellschaftliche Strukturen. Die Themenvielfalt ist dabei sehr offen
gestaltet. Einen durchaus guten Überblick gibt der der Vorlage beigefügte
Artikel über die Erstellung eines Konzeptes in der Gemeinde Schlesen. Auch über
die Gemeinde Martensrade ist bereits in den Kieler Nachrichten berichtet
worden.
Ziel eines
derartigen Konzeptes ist es dabei auch, in einem breiten Konsens möglichst mit
der Bevölkerung konkrete Maßnahmen für die künftige Entwicklung der Gemeinde zu
verorten.
Derartige Konzepte
werden aus sog. GAK-Mitteln mit 75 % der Bruttokosten durch das Land gefördert.
Interessant ist daneben der Umstand, dass gewisse konkrete Projekte, die sich
aus dem Konzept ergeben können und umgesetzt werden sollen, nur
gefördert werden, wenn zuvor ein Ortsentwicklungskonzept erstellt wurde.
Die Kosten
werden seitens der Verwaltung auf Basis von konkreten Angaben aus dem Amt
Selent/Schlesen mit ca. 25.000,-- € - 30.000,-- € brutto geschätzt. Nach Abzug
der Förderung in Höhe von 75% betrüge der Eigenanteil der Gemeinde daher ca.
6.250,-- € - 7.500,-- €.
Ein derartiges
Konzept böte bei größtmöglicher Beteiligung der Bevölkerung nicht nur die
Chance für die Basis einer künftigen geordneten Entwicklung der Gemeinde,
sondern auch die Chance auf Fördermittel bei der Umsetzung konkreter Maßnahmen.
Anlagenverzeichnis:
Zeitungsartikel vom 25.08.2020 / Gemeinde
Schlesen
Beschlussvorschlag:
Die Gemeinde Stoltenberg beschließt die Erstellung eines
Ortsentwicklungskonzeptes. Die Verwaltung wird gebeten, mind. 3 Angebote
einzuholen und auf der Basis einen Förderantrag beim Land zu stellen.