Betreff
Beratung und Beschlussfassung über die Erstellung eines Ortsentwicklungskonzeptes
Vorlage
STOLT/BV/066/2022
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Bei der Erstellung von sog. Ortsentwicklungskonzepten geht es im Gegensatz zu einem Innenbereichsgutachten um eine thematisch deutlich breitere Untersuchung eines Ortes. Im Rahmen der Untersuchung eines Ortes hinsichtlich seiner Stärken und Schwächen und dabei unter weitest gehender Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger (unabhängig von der Frage ob sie Eigentümer von Flächen sind) geht es um Themen wie z.B.

 

-       dorfgemäße Gemeinschaftseinrichtungen

-       Multifunktionsgebäude

-       Maßnahmen land- und forstwirtschaftlicher Betriebe zur Umnutzung ihrer Bausubstanz

-       Umnutzung öffentlicher Bausubstanz

-       Einrichtungen der Grundversorgung

-       demographischer Wandel

-       gesellschaftliche Themen

-       usw. usw.

 

Folgen des demographischen Wandels können dabei eine ebenso große Rolle spielen, wie gesellschaftliche Strukturen. Die Themenvielfalt ist dabei sehr offen gestaltet. Einen durchaus guten Überblick gibt der der Vorlage beigefügte Artikel über die Erstellung eines Konzeptes in der Gemeinde Schlesen. Auch über die Gemeinde Martensrade ist bereits in den Kieler Nachrichten berichtet worden.

 

Ziel eines derartigen Konzeptes ist es dabei auch, in einem breiten Konsens möglichst mit der Bevölkerung konkrete Maßnahmen für die künftige Entwicklung der Gemeinde zu verorten.

Derartige Konzepte werden aus sog. GAK-Mitteln mit 75 % der Bruttokosten durch das Land gefördert. Interessant ist daneben der Umstand, dass gewisse konkrete Projekte, die sich aus dem Konzept ergeben können und umgesetzt werden sollen, nur gefördert werden, wenn zuvor ein Ortsentwicklungskonzept erstellt wurde.

Die Kosten werden seitens der Verwaltung auf Basis von konkreten Angaben aus dem Amt Selent/Schlesen mit ca. 25.000,-- € - 30.000,-- € brutto geschätzt. Nach Abzug der Förderung in Höhe von 75% betrüge der Eigenanteil der Gemeinde daher ca. 6.250,-- € - 7.500,-- €.

Ein derartiges Konzept böte bei größtmöglicher Beteiligung der Bevölkerung nicht nur die Chance für die Basis einer künftigen geordneten Entwicklung der Gemeinde, sondern auch die Chance auf Fördermittel bei der Umsetzung konkreter Maßnahmen.

 


Anlagenverzeichnis:

 

Zeitungsartikel vom 25.08.2020 / Gemeinde Schlesen

 

 


Beschlussvorschlag:

 

Die Gemeinde Stoltenberg beschließt die Erstellung eines Ortsentwicklungskonzeptes. Die Verwaltung wird gebeten, mind. 3 Angebote einzuholen und auf der Basis einen Förderantrag beim Land zu stellen.