Betreff
Genehmigung der im Haushaltsjahr 2021 entstandenen über- und außerplanmäßigen Ausgaben
Vorlage
LABOE/BV/593/2022
Aktenzeichen
II.1
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Im Haushaltsjahr 2021 sind – unter Berücksichtigung der Bewirtschaftungsgrundsätze nach den §§ 4 und 5 der Haushaltssatzung und der bestehenden Deckungskreise bzw. Deckungsvermerke – überplanmäßige Ausgaben gemäß § 82 der Gemeindeordnung (GO) wie folgt geleistet worden:

 

HHST

Bezeichnung

Höhe der

Über-

schreitung

Erläuterung

(soweit Überschreitung

größer als 5.500,00 €)

Deckung

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Im Rahmen der Gesamtdeckung

 

 

 

 

Im Rahmen der Gesamtdeckung

 

 

 

 

 

 

Im Rahmen der Gesamtdeckung

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Im Rahmen der Abschlüsse der Eigenbetriebe

 

Im Rahmen der Abschlüsse der Eigenbetriebe

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Im Rahmen der Abschlüsse der Eigenbetriebe

 

 

 

 

 

 

0000.60000

Verwaltungsaufwand

(Plan 1.500 € - Ist 14.257,01 € - Deckungskreis 2.391,30 €

10.365,71

Corona-bedingte Mehrausgaben, u.a. Tontechnik

0520.601000

Wahlkosten

(Plan 1.500 € - Ist 2.185,47 €)

685,47

 

 

 

1300.52000

Feuerwehr:

Geräte, Ausstattung, Kleidung

(Plan 20.000 €- Ist 35.775,07-

 Saldo -15.775,07 €)

 

31.539,35

Unterkonten ohne Ansatz (16.886,06€ Kleidung,      14.653,29 € Ausrüstung) somit  Ausweis

1300.530000

Miete Drehleiter

(Plan 0,00 € – Ist 1.566,00 €)

1.566,00

 

1300.550000

Fahrzeugkosten

(Plan 25.000 € -Ist 37.264,31 € - Saldo -12.264,31 €)

40.444,61

Unterkonten ohne Ansatz

Tanken 4.691,09 €, Reparatur 35.753,52 € somit Ausweis

1300.651000

1300.654000

1300.661000

Sonstige Geschäftsausgaben

Reisekosten

Mitgliedsbeitrag Verband

290,84

877,76

93,30

 

 

2000.672100

2000.672200

 

2000.672300

2000.672700

Schulkostenbeiträge

Grundschulen

Gemeinschaftsschulen

(Plan 295 T€ - Ist 397.979,64 €)

Gymnasien

Förderzentren

 

2.078,84

102.979,64

 

3.989,79

3.083,37

 

 

Aus erfolgten Endabrechnungen

 

 

2102.685000

 

Verzinsung Anlagekapital

(Plan 100 € - Ist 810,40 €)

710,40

Ergebnisneutral

Mehreinnahme 9100.275000

 

29010.639000

Schülerbeförderung

(Plan 9.000 € - IST 13.414,03 €)

4.414,03

 

5600.715000

Zuschüsse an Vereine

Plan 0,00 € - Ist 1.000 €

1.000,00

 

6300.601000

Winterdienst, Reinigung

(Plan 3.000 € - Ist 5.224,84 €)

2.224,84

 

7300.672000

Verwaltungskosten an Amt Probstei (Plan 1.800 € - Ist 3.700,96 €)

1.900,96

 

7710.715000

Verlustzuweisung an den Bauhof (Plan 0,00 € - Ist 43.701,77€)

43.701,77

Aus Jahresabschluss 2020

8600.715300

Erst. Ermäßigung gem. §8 Hafenabgabensatzung (Plan 0,00 € - Ist 18.896,19 €)

18.896,19

Aus Jahresabschluss 2020

8800.54000

Bewirtschaftung Promenadencafe

736,00

 

 

1300.68000

2100.68000

2102.68000

3520.68000

4601.68000

6700.68000

7600.68000

Abschreibungen

 

 

Gesamt :

 

 

 

6.233,68

Ergebnisneutral in der Kameralistik

(Einzelbeträge unter 5.500 €)

 

Mehreinnahmen bei

9100.270000

 

4607.675000

4680.675000

6750.675000

7600.675000

Bauhof Abrechnungen

Spielplätze

Sonstige Einrichtungen

Straßenreinigung

Dorfgemeinschaftshaus

 

1.460,50

1.199,45

31.431,45

955,90

Summierung aller Bauhof HHST.

(Plan 467.400,00 € -

 Ist 371.322,61 €)

8240.715100

Abdeckung Vorjahresverlust Hafen (Plan 55.900 € Ist 117.589,79 €)

61.689,79

Jahresabschlüsse 2019 u. 2020

8600.715100

Abdeckung Vorjahresverlust des Gemeindebetriebes Tourismus (Plan 101.300 € - Ist 140.652,97 €)

39.352,97

Jahresabschlüsse 2019 u. 2020

 

1300.935200

1300.935220

Feuerwehr:

Erwerb Drehleiter

Ausrüstung, Ausstattung

 

954,04

8.314,01

 

Zuordnung zu HHSt. 1300.935000

(Plan 85.000 € - Ist 10.878,24 €) Deckung vorhanden

5800.935000

Parkanlagen:

Erwerb beweglichen Vermögens

 

756,03

 

 

 

 

Gesamtsumme :

 

423.926,69 €

 

 

 

Nach § 4 Satz 1 und 2 der Haushaltssatzung ist der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßige Ausgaben, für deren Leistung der Bürgermeister seine Zustimmung erteilen kann, auf 5.500,00 € festgesetzt worden. Die Genehmigung der Gemeindevertretung gilt in den betreffenden Fällen als erteilt.

 

Unter Berücksichtigung der vorstehenden Ausführungen bedürfen danach noch die durch Fettdruck hervorgehobenen Beträge die Genehmigung durch die Gemeindevertretung. Die Gesamtsumme dieser Überschreitungsfälle beläuft sich auf 336.456,90 €. Die nach § 82 GO geforderte Deckung war jeweils gewährleistet (siehe auch Vermerke in Spalte „Deckung“ der obigen Aufstellung).


Beschlussvorschlag für den Finanz- und Wirtschaftsausschuss:

 

Der Finanz- und Wirtschaftsausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung, die noch genehmigungspflichtigen überplanmäßigen Ausgaben des Jahres 2021 mit einem Gesamtbetrag von 336.456,90 € zu genehmigen.

 

 

Beschlussvorschlag für die Gemeindevertretung:

 

Auf Empfehlung des Finanz- und Wirtschaftsausschuss beschließt die Gemeindevertretung, die noch genehmigungspflichtigen überplanmäßigen Ausgaben des Jahres 2021 mit einem Gesamtbetrag von 336.456,90 € zu genehmigen.