Betreff
Festlegung einer Kapazitätsobergrenze für die Aufnahmen von Schülerinnen und Schüler an der GSP
Vorlage
SV/BV/120/2022
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Die Schulleitung der GSP hat folgenden Sachverhalt übermittelt:

 

Die Infrastruktur der Gemeinschaftsschule im Bestand und im Neubau ist prinzipiell auf eine Sechszügigkeit ausgelegt. Als einzige Gemeinschaftsschule mit Oberstufe im Kreis und wegen der besonderen Leistungsfähigkeit der Schule übt die GSP eine weit überregionale Anziehungskraft auf Eltern und Schülerinnen und Schülern aus. Daher hat die GSP in den vergangenen Jahren immer sechszügig bis hin zur Grenze der o. g. Kapazität Schülerinnen und Schüler aufgenommen. In Erwartung weiterer Wohnkapazitäten sowohl in den Verbandsgemeinden als auch im Umland und der noch zunehmenden Anziehungskraft der Schule benötigt die GSP schon präventiv eine Möglichkeit der Begrenzung der Schülerzahlen. Ohne die Festlegung einer Kapazitätsobergrenze muss die GSP jede Anmeldung berücksichtigen. Dadurch besteht die Gefahr, dass die Grenzen der Leistungsfähigkeit des Systems überschritten werden.

 

Vor diesem Hintergrund unterbreite ich Ihnen folgenden


Beschlussvorschlag:    Der Schulverband Probstei als Träger der Gemeinschaftsschule mit Oberstufe ersucht das Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur des Landes Schleswig-Holstein, eine sechszügige Kapazitätsobergrenze (derzeit 156 Schülerinnen und Schüler) im Sek I-Bereich festzulegen. Zudem bittet der Schulverband Probstei die Schulkonferenz der Gemeinschaftsschule Probstei Aufnahmekriterien festzulegen, die eine Aufnahme von Schülerinnen und Schülern aus Mitgliedsgemeinden des Schulverbands in besonderem Maße priorisiert.