Sachverhalt:
In
der Anlage wird unter Hinweis auf das Schreiben vom 14.01.2010 der Entwurf
einer Haushaltssatzung und eines Haushaltsplanes nebst Anlagen für das Jahr
2010 zur Beratung und Beschlussfassung vorgelegt. Die Haushaltssatzung, die im
Verwaltungshaushalt nicht ausgeglichen ist, enthält folgende
Festsetzungen:
Der
Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2010 wird
Es
werden festgesetzt:
Die
Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt (unverändert) festgesetzt:
Allgemeines
Der
vorgelegte Entwurf basiert auf den Daten des Haushaltserlasses des Innenministeriums
des Landes Schleswig-Holstein vom 18.09.2009 sowie auf dessen Ergänzungen bzw.
Aktualisierungen vom 17.11.2009. Der vorgelegte Entwurf schließt im
Verwaltungshaushalt mit einem Fehlbetrag in Höhe von 260.100,00 EUR. Der
Vermögenshaushalt ist ausgeglichen; dieser Ausgleich kann jedoch nur durch die
Veranschlagung und Aufnahme eines Kredites in Höhe von 957.800,00 EUR erreicht
werden.
Die
haushaltsrechtlichen Leitlinien, die durch den Haushaltserlass aufgestellt
werden, spiegeln sich insbesondere in den Veranschlagungen innerhalb des
Unterabschnittes (UAB) 9000 des Verwaltungshaushaltes wieder, der den Großteil
der Einnahmen erwirtschaftet. Der vorgelegte Entwurf setzt die Empfehlungen des
Haushaltserlasses um und bezieht die Ergebnisse der Steuerschätzung aus dem
November 2009 ein.
Noch
nicht berücksichtigt sind die möglichen Einnahmeausfälle, die durch das
Wachstumsbeschleunigungsgesetz vom 22.12.2009 (BGBl. I, S. 3950) verursacht
werden und ihren Niederschlag insbesondere bei den gemeindlichen Anteilen an
der Einkommen- und Umsatzsteuer sowie bei der Gewerbesteuer finden werden.
Die
negativen wirtschaftlichen Entwicklungen, vor denen bereits anlässlich der
Haushaltsberatungen für das Haushaltsjahr 2009 gewarnt wurde, haben nun auch
ihre Auswirkungen auf die Haushaltswirtschaft der Gemeinde Schönberg. Insoweit
verweise ich auf die in den Vorlagen SCHÖN/BV/034/2009 (Haushaltssatzung 2009)
und SCHÖN/BV/091/2009 (1. Nachtragshaushaltssatzung 2009) getroffenen Aussagen.
Verwaltungshaushalt
Ausgehend
von diesen Grunddaten erwirtschaftet der UAB 9000 des Verwaltungshaushaltes
einen positiven Finanzierungsbeitrag von (nur noch) 2.886.900,00 EUR. Dies
stellt gegenüber der Veranschlagung für das Jahr 2009 eine Verschlechterung von
183.200,00 EUR dar.
Für
den Ausgleich des Verwaltungshaushalts fehlen nach Maßgabe des vorgelegten
Entwurfs Mittel in Höhe von 260.100,00 EUR, obwohl eine Zuführung vom
Vermögenshaushalt an den Verwaltungshaushalt in Höhe von 198.900,00 EUR
veranschlagt wird. Gespeist wird diese Zuführung vom Vermögenshaushalt an den
Verwaltungshaushalt aus Veräußerungserlösen, die bei der Haushaltsstelle
7910.34000 aus dem Verkauf von Grundstücksflächen im Gewerbegebiet erzielt
werden, und einer Entnahme aus der Rücklage, die unter der Haushaltsstelle
9100.31000 veranschlagt wurde. Dieses Vorgesehen ist gerechtfertigt und nach §
21 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 und Satz 2 GemHVO – Kameral auch haushaltsrechtlich
zulässig. Mit der Entnahme aus der Rücklage wird diese mit Ablauf des
Haushaltsjahres 2010 auf Null zurückgeführt sein, so dass in Folgejahren keine
Rücklagenmittel mehr zur Verfügung stehen werden.
Daher
sind Maßnahmen zur Konsolidierung des Haushalts zu ergreifen. Wie bereits im
Schreiben vom 14.01.2010 mitgeteilt wurde, hatte die Kommunalaufsichtsbehörde
darauf hingewiesen, dass sie weitere Kredite nur dann genehmigen wird, wenn
Maßnahmen zur Konsolidierung des Haushalts getroffen werden. Es ist deshalb
davon auszugehen, dass die Kommunalaufsicht die Genehmigung der Kreditaufnahme
sehr restriktiv handhaben wird. Bereits beim Nachtragshaushalt 2009 ist ein
Teil der Kredite nicht genehmigt worden.
Konsolidierungsmaßnahmen
lassen sich aber nur in Bereichen verwirklichen, in denen die Gemeinde nicht
auf der Grundlage von Gesetzen oder von Verträgen gebunden ist. Einsparungen
sind daher nur bei den freiwilligen Leistungen möglich. Diese Einsparungen
lassen sich in der Regel aber nur mittel- oder langfristig erreichen.
Aber
selbst wenn alle freiwilligen Leistungen der Gemeinde, die nicht durch
entsprechende Einnahmen gedeckt sind, nicht mehr erbracht würden, was nach Lage
der Dinge weder sinnvoll noch realistisch ist, würde sich das Defizit nicht
auflösen. Das gilt umso mehr, als in 2011 nach dem jetzigen Erkenntnisstand
aufgrund der negativen Einnahmeentwicklung das voraussichtliche Defizit rund
788.500,00 EUR betragen wird. Zusammen mit dem Fehlbetrag für 2010 in Höhe von
260.100 EUR würde sich der Fehlbetrag im Jahr 2011 schon auf 1.048.600,00 EUR
beziffern.
Deshalb
wird man davon ausgehen müssen, dass die Gemeinde Schönberg letztlich trotz
Ausschöpfung aller Einnahme- und Einsparmöglichkeiten einen Antrag beim Land
auf eine Fehlbetragszuweisung nach § 16 FAG stellen muss. Um überhaupt eine
Chance auf eine solche Zuweisung zu erhalten, verlangen die entsprechenden
Richtlinien zum Kommunalen Bedarfsfond vom 08.05.2008 als Mindestvoraussetzung
folgende Hebesätze bei den Realsteuern:
Grundsteuer A = 330 % (aktuell = 280 %)
Grundsteuer B = 350 % (aktuell = 310 %)
Gewerbesteuer = 350 % (aktuell = 315 %)
Um die Entscheidung über
die zu treffenden Konsolidierungsmaßnahmen vorbereiten zu können, habe ich
Ihnen bereits die Konsolidierungshinweise des Innenministeriums übersandt. Sie
kommen jedoch nur zu einem Teil für Schönberg in Betracht. Im Kern geht es
darum, die freiwilligen Ausgaben und alle Einnahmemöglichkeiten auf den
Prüfstand zu stellen. Um Ihnen das für Schönberg zu ermöglichen, wird der
folgende Überblick gegeben:
Freiwillige Ausgaben:
UAB 2000 – Allgemeine
Schulverwaltung
Einnahmen: 0 EUR Ausgaben:
942.000 EUR
Die Aufwendungen dieses Unterabschnitts sind fast
ausschließlich durch Schulkostenbeiträge und die Schulverbandsumlage geprägt,
für deren Zahlung eine Rechtspflicht besteht. Freiwillige Leistungen sind
lediglich die Ausgaben für den Fonds „Mittagsverpflegung“ (im Entwurf bereits
auf 0 EUR gesetzt) sowie die Kosten der Schülerbeförderung (200 EUR).
UAB 3000 - Partnerschaften
Einnahmen: 0 EUR Ausgaben: 5.000 EUR
Es bestehen Partnerschaftsverträge mit den Gemeinden
Älvdalen und Haljala, die eingehalten werden müssen. Lediglich die Höhe der
Aufwendungen ist disponibel.
UAB 3200 – Probstei-Museum
Einnahmen: 2.900 EUR Ausgaben: 67.300 EUR
Wegen eines bestehenden Arbeitsvertrages und der
Unterhaltungsverpflichtung für das vorhandene Gebäude sind kurzfristig keine
Einsparungen möglich. Im übrigen sind in die Umwandlung der alten Hofanlage zum
Museum Mittel in Millionen-DM-Höhe geflossen. Eine anderweitige Nutzung ist
somit im Rahmen der noch bestehenden Zweckbindung ausgeschlossen. Das Gebäude
steht unter Denkmalschutz.
Öffentliche Mittel sind auch in den Erweiterungsbau
des Kindheitsmuseums im Gebäude des alten Amtsgerichts geflossen. Auch insoweit
besteht eine Zweckbindung. Die disponiblen Aufwendungen belaufen sich auf 5.000
EUR (Zuschuss an den Kindheitsmuseumsverein). Auf die besondere Bedeutung
beider Einrichtungen für den Tourismus verweise ich.
UAB 3300 -
Kulturveranstaltungen
Einnahmen: 77.000 EUR Ausgaben: 77.000 EUR
Die Eintrittsgelder für die Kulturveranstaltungen
wurden erhöht. Aufgrund der Erhöhung und erhöhter Sponsoreneinnahmen kann der
Unterabschnitt ausgeglichen gestaltet werden. Belastungen für den Haushalt entstehen
mithin nicht.
UAB 3500 – Volkshochschule
Einnahmen: 0 EUR Ausgaben: 5.500 EUR
Die Volkshochschule wird vom Volkshochschulverein
ehrenamtlich geführt. Die Volkshochschule ist zwar keine pflichtige
Selbstverwaltungsaufgabe, aber ein elementarer Beitrag zur Erwachsenenbildung,
die aufgrund des demographischen Wandels erheblich an Bedeutung zunimmt. Da die
VHS nicht verzichtbar ist, käme als Alternative eine kommunale Trägerschaft in
Betracht, die keineswegs so günstig wäre wie der derzeit mit Zuschussförderung
stattfindende ehrenamtliche Betrieb.
UAB 3520 –
Gemeindebücherei / Alte Apotheke
Einnahmen: 2.800 EUR Ausgaben:
50.800 EUR
Entscheidende Kostenfaktoren bei diesem Unterabschnitt
sind Löhne und Gehälter sowie Unterhaltungs- und Bewirtschaftungskosten. Die
Unterhaltungs- und Bewirtschaftungskosten beziehen sich nicht nur auf die
Bücherei, sondern auf die gesamte Alte Apotheke, die allerdings nur deswegen
vom Sanierungsvermögen kostenlos in das Gemeindevermögen überführt werden
konnte, weil sie für einen öffentlichen Zweck genutzt werden sollte (VHS,
Kultur, Bücherei). Bei den Personalkosten handelt es sich um Reinigungskosten
für die gesamte Alte Apotheke und Kosten für die Mitarbeiterinnen der Bücherei.
Seit mehreren Jahren erfolgt die Ausleihe gegen
Entgelt. Das Entgelt beträgt pro Jahr 12,00 EUR p. P. und Ehepaare 18,00 EUR, Kinder, Schüler, Studenten sind
frei. Für „Bedürftige“ 6,00 EUR.
UAB 4001 –
Dienstleistungscenter ProArbeit
Einnahmen: 649.200 EUR Ausgaben:
649.900 EUR
Der Unterabschnitt ist faktisch ausgeglichen
(Kostendeckung: 99,9 %). Die Finanzierung erfolgt über akquirierte
Projektzuschüsse, die mit der Konsequenz verbunden sind, dass die bezuschussten
Projekte auch tatsächlich umgesetzt werden. Auch wenn es sich um freiwillige
Aufgaben handelt, stehen sie mithin nicht zur Disposition. Hinzu kommen
arbeitsvertragliche Bindungen, die kurzfristig nicht auflösbar sind.
UAB 4511 – außerschulische
Jugendbildung
Einnahmen: 100 EUR Ausgaben:
24.300 EUR
Mehr als 50 % der Kosten sind
Verwaltungskostenbeiträge an das Amt Probstei, die bis auf weiteres vertraglich
vereinbart sind. Bei den Zuweisungen an die Jugendgruppen handelt es sich um
Pauschalmittel, Fahrtenzuschüsse und Projektzuschüsse, Mittel für Gerätebeschaffung
und Aufwandsentschädigungen für Jugendgruppenleiter (7.000 EUR) sowie
Aufwendungen der „Offenen Jugendarbeit“
für Veranstaltungen, die für internationale Jugendbegegnungen bestimmt
sind (2.000 EUR).
UAB 4601 - Jugendzentrum
Einnahmen: 2.700 EUR Ausgaben:
152.200 EUR
Der Unterabschnitt wird durch die Personalkosten und
die Zuweisungen an den Schulverband geprägt. Die Zuweisungen an den
Schulverband betragen jährlich 26.000 EUR. Die Personalkosten belaufen sich auf
117.600 EUR, wovon 30.300 EUR auf eine jetzt zusätzlich eingestellte
pädagogische Fachkraft entfallen, deren Einstellung aufgrund der besonderen
Jugendszene in Schönberg erfolgt ist.
Die gemeindlichen Einsparmöglichkeiten in diesem
Unterabschnitt sind durch vertragliche Vereinbarungen mit dem Schulverband, mit
dem die Gemeinde das Jugendhaus im Rahmen der „Offenen Ganztagsschule“
gemeinsam betreibt, und durch langjährige vertragliche Bindungen begrenzt.
Unabhängig von diesen rechtlichen Erwägungen halte ich
aus Gründen der Prävention (Vermeidung von Jugendkriminalität, Vermittlung
sozialer Kompetenzen) Streichungen in diesem Bereich gegenwärtig nicht für
vertretbar. Aufgrund der besonderen Herausforderungen für die Jugendarbeit in
Schönberg ist dieser Bereich faktisch von einer freiwilligen zu einer
pflichtigen Selbstverwaltungsaufgabe geworden.
UAB 4640 –
Kindertagesstätten
Einnahmen: 33.700 EUR Ausgaben:
400.000 EUR
Zur Disposition steht nicht das Ob der KiTa-Finanzierung,
sondern im Blick auf die Elternbeiträge lediglich die Höhe. Der Haushaltsansatz
geht von einer Erhöhung der Elternbeiträge aus. Der Sozialausschuss hat bereits
vom Grundsatz her eine Erhöhung befürwortet.
UAB 4700 – Förderung
sozialer Vereine und Verbände
Einnahmen: 0 EUR Ausgaben:
13.700 EUR
Um Ihnen einen Überblick zu verschaffen, wird die
Liste der Zuwendungen an die Vereine beigefügt. Die Grundförderung beträgt
3.300 EUR, für im Einzelfall bewilligte Projektzuschüsse werden 2.100 EUR im
Haushalt 2010 zur Verfügung gestellt. Hinzu kommen bei diesem Unterabschnitt
Mittel für den Seniorenbeirat (2.000 EUR), das Frauenhaus (1.400 EUR), die
Suchtberatung (500 EUR) und einen Mietzuschuss zur Schönberger Tafel (4.400
EUR), dem ein rechtskräftiger Bewilligungsbescheid zugrunde liegt. Es muss
davon ausgegangen werden, dass ohne diesen Mietzuschuss die Einrichtung nicht
weiter betrieben werden kann.
Übersicht der Zuwendungen
an Vereine und Verbände in 2009 (Haushaltsstelle 4700.70000)
UAB 5500 – Förderung des
Sports
Einnahmen: 0 EUR Ausgaben:
21.500 EUR
Nach intensiven Diskussionen und Beratungen im
Schulverband wurde auf die Erhebung der zunächst vorgesehenen Hallenbenutzungsgebühren
von Seiten des Schulverbandes verzichtet. Bedingung war, dass Schönberg einen
jährlichen Pauschalbetrag in Höhe von 8.000 EUR an den Schulverband für die
Hallennutzung des Schönberger TSV zahlt. Wir haben diesen Lösungsweg
präferiert, weil er die kostengünstigere Alternative im Vergleich zur Erhebung
von Hallenbenutzungsgebühren war.
Da Schönberg ca. 50 % der Schulverbandsumlage zahlt
und die 8.000 EUR den Schulverbandshaushalt
entlasten, beträgt die tatsächliche Haushaltsbelastung für die Gemeinde
lediglich ca. 4.000 EUR.
Der andere wesentliche Kostenfaktor ist der Sportlehrerzuschuss in Höhe von
13.100 EUR. Grundlage ist eine seit mehr als zwei Jahrzehnten bestehende Zusage
des Schulverbandes und der Gemeinde Schönberg jeweils 25 % der Personalkosten
für den Sportlehrer zu tragen, so dass der TSV lediglich 50 % der Kosten
finanzieren muss. Der Sportlehrer ist auch im Schulbereich tätig.
UAB 5900 – Kleingärten
Einnahmen: 0 EUR Ausgaben:
200 EUR
UAB 6700 – Straßenbeleuchtung
Einnahmen: 1.500 EUR Ausgaben
54.500 EUR
Hier ist bereits die gesamte Straßenbeleuchtung auf
Energiesparlampen umgestellt und die Beleuchtungsdauer reduziert worden.
UAB 7300 – Märkte
Einnahmen: 10.900 EUR Ausgaben:
14.500 EUR
Eine Anpassung der Marktstandsgelder ist in
Vorbereitung.
UAB 7710 – Bauhof
Einnahmen: 173.100 EUR Ausgaben:
626.200 EUR
Eine Kostenstellenrechnung für den Bauhof wurde in
diesem Jahr eingeführt. Auf dieser Grundlage wird die Wirtschaftlichkeit der
erbrachten Leistungen überprüft und ggf. eine Fremdvergabe ins Auge gefasst.
Dabei ist jedoch zu beachten, dass ein betriebswirtschaftlicher Vorteil durch
Einsparungen von Personal- und Sachmitteln auch realisierbar sein muss,
ansonsten wird der beabsichtigte Entlastungseffekt für den Haushalt nicht
erreicht oder sogar in sein Gegenteil verkehrt.
UAB 7911 –
Wirtschaftsförderung
Einnahmen: 0 EUR Ausgaben: 10.400 EUR
Eine Kürzung der Mittel ist im Haushaltsentwurf
bereits vorgesehen. In Gesprächen mit dem Gewerbeverein soll geklärt werden, ob
eine stärkere Mitfinanzierung des örtlichen Gewerbes in Betracht kommen kann.
Außerdem ist im Rahmen des Stadtmarketings eine Überprüfung geplant, ob und
welche Marketing-Aktivitäten kostengünstiger gestaltet werden können.
Eigentum an Immobilien
Die Gemeinde hat ihr Wohnungseigentum bereits vor einigen Jahren bis
auf wenige Ausnahmen veräußert. Sie ist lediglich noch Eigentümerin von jeweils
zwei Wohnungen, die sich in öffentlichen Gebäuden (Sprüttenhus und
Kindheitsmuseum) befinden. Darüber hinaus befindet sich ein Einfamilienhaus im
gemeindlichen Eigentum, das für ein in Zukunft anstehendes Straßenbauprojekt
benötigt wird und somit der beabsichtigten Erfüllung einer öffentlichen Aufgabe
dient. Der für den Erwerb seinerzeit aufgenommene Kredit wird über
Mieteinnahmen finanziert.
Ferner ist die Gemeinde Eigentümerin der Gebäude des
Tourist-Serivce am Schönberger Strand und in Kalifornien, der Toilettengebäude
in den Strandgebieten und im Ortskern, der Bauhofgebäude der Einrichtung des
Ortsentwässerungsbetriebes, der Alten Apotheke und des Probsteimuseums.
Einnahmemöglichkeiten
Der Gemeinde stehen folgende Einnahmemöglichkeiten zur Verfügung, auf
deren Höhe Sie im Rahmen der Gesetze Einfluss nehmen kann.
UAB 6300
-
Sondernutzungsgebühren
-
Parkgebühren
UAB 9000
-
Grundsteuer A
-
Grundsteuer B
-
Gewerbesteuer
-
Vergnügungssteuer
-
Hundesteuer
-
Zweitwohnungssteuer
Wirtschaftsplan Tourist-Serivce
-
Kurabgaben
-
Fremdenverkehrsabgabe
-
Strandkorbmieten
Die Anhebung der
Grundsteuer und der Gewerbesteuer wird unabhängig von der Ausschöpfung aller
anderen Einnahmequellen quasi zur Rechtspflicht, wenn die Gemeinde an den
Fehlbetragszuweisungen des Landes teilhaben möchte.
Auch
bei der Annahme optimistischer Entwicklungen wird Schönberg solche
Fehlbetragszuweisungen benötigen.
Verpflichtung zur Dokumentation der Konsolidierungsmaßnahmen
Nach
§ 3 Satz 2 Nr. 9 GemHVO – Kameral sind, da der Verwaltungshaushalt im
Haushaltsjahr und im Finanzplanungszeitraum nicht ausgeglichen ist, dem
Haushaltsplan diverse Übersichten beizufügen, die jedoch erst nach Abschluss
der Haushaltsberatungen erstellt werden können. Es sind Übersichten beizufügen
über
a.
die im Haushaltsjahr
umgesetzten wesentlichen Maßnahmen zur Haushaltskonsolidierung mit ihren
finanziellen Auswirkungen im Haushaltsjahr und in dem Haushaltsjahr folgenden
Jahr,
b.
noch nicht umgesetzte
Maßnahmen zur Haushaltskonsolidierung mit ihren möglichen finanziellen
Auswirkungen,
c.
die Zuweisungen und
Zuschüsse an Vereine und Verbände unter Angabe der Ausgaben im Haushaltsjahr
und in den beiden vorangegangenen Jahren,
d.
die Mitgliedschaften in
Vereinen und Verbänden unter Angabe der Mitgliedsbeiträge im Haushaltsjahr und
in den beiden vorangegangenen Jahren,
e.
Angaben zur Ausschöpfung
der Steuer- und sonstigen Einnahmequellen.
Zum
jetzigen Zeitpunkt können zunächst nur die Übersichten nach § 3 Satz 2 Nr. 9
Buchstaben c und d GemHVO – Kameral vorgelegt werden.
Vermögenshaushalt
Im
Vermögenshaushalt sind Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen in
Höhe von insgesamt 1.010.500,00 EUR vorgesehen. Zur Finanzierung dieser
Investitionen ist die Inanspruchnahme eines Kredites in Höhe von 957.800,00 EUR
erforderlich. Die Kreditaufnahme ist nach gegenwärtiger Sach- und Rechtslage
genehmigungspflichtig.
Im
Haushaltsjahr 2010 sind folgende Investitions- und
Investitionsförderungsmaßnahmen vorgesehen:
Die
Ausgaben in Höhe von 623.000,00 EUR für den Grunderwerb (Sportplatz) bei der
Haushaltsstelle 5500.93200 stehen nicht zur Disposition und sind zum Großteil
über eine VE in Höhe von 615.000,00 EUR aus dem Haushaltsjahr 2009 entstanden.
Im
Zusammenhang mit der Beratung über den Vermögenshaushalt ist auch das
Investitionsprogramm zu beraten.
Weitere Festsetzungen
Eine
Ermächtigung zur Inanspruchnahme von Kassenkrediten wird beginnend ab dem
Haushaltsjahr 2009 nicht mehr veranschlagt, da die Zahlungsgeschäfte der
Gemeinde Schönberg über die Amtskasse (Einheitskasse) geführt werden.
Die
Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen wird im Rahmen der Sitzung
des Haupt- und Finanzausschusses gesondert beraten (vgl. Vorlage
SCHÖN/PV/117/2010). Der Stellenplan wird in den Haushaltsplan integriert.
Die Hebesätze für die
Realsteuern bleiben im Entwurf unverändert und sind im Rahmen der
Haushaltsberatungen anzupassen. Insofern verweise ich auf das Schreiben vom
14.01.2009.
Die
haushaltsrechtlichen Festsetzungen in den §§ 4 und 5 des Satzungsentwurfes
bleiben gegenüber dem Vorjahr unverändert.
Anlagenverzeichnis:
- Entwurf einer
Haushaltssatzung für das Jahr 2010
- Entwurf eines
Haushaltsplanes 2010 einschließlich seiner Anlagen (ohne Stellenplan)
- Übersichten nach § 3
Satz 2 Nr. 9 Buchstaben c und d GemHVO – Kameral
Beschlussvorschlag:
Um
Beratung und Beschlussfassung wird gebeten.