Betreff
Haushaltssatzung und Haushaltsplan 2010
Vorlage
SCHÖN/BV/118/2010
Aktenzeichen
II.1 / 16
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

In der Anlage wird unter Hinweis auf das Schreiben vom 14.01.2010 der Entwurf einer Haushaltssatzung und eines Haushaltsplanes nebst Anlagen für das Jahr 2010 zur Beratung und Beschlussfassung vorgelegt. Die Haushaltssatzung, die im Verwaltungshaushalt nicht ausgeglichen ist, enthält folgende Festsetzungen:

 

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2010 wird

 

 

 

Es werden festgesetzt:

 

 

Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt (unverändert) festgesetzt:

 

 

Allgemeines

 

Der vorgelegte Entwurf basiert auf den Daten des Haushaltserlasses des Innenministeriums des Landes Schleswig-Holstein vom 18.09.2009 sowie auf dessen Ergänzungen bzw. Aktualisierungen vom 17.11.2009. Der vorgelegte Entwurf schließt im Verwaltungshaushalt mit einem Fehlbetrag in Höhe von 260.100,00 EUR. Der Vermögenshaushalt ist ausgeglichen; dieser Ausgleich kann jedoch nur durch die Veranschlagung und Aufnahme eines Kredites in Höhe von 957.800,00 EUR erreicht werden.

 

Die haushaltsrechtlichen Leitlinien, die durch den Haushaltserlass aufgestellt werden, spiegeln sich insbesondere in den Veranschlagungen innerhalb des Unterabschnittes (UAB) 9000 des Verwaltungshaushaltes wieder, der den Großteil der Einnahmen erwirtschaftet. Der vorgelegte Entwurf setzt die Empfehlungen des Haushaltserlasses um und bezieht die Ergebnisse der Steuerschätzung aus dem November 2009 ein.

 

Noch nicht berücksichtigt sind die möglichen Einnahmeausfälle, die durch das Wachstumsbeschleunigungsgesetz vom 22.12.2009 (BGBl. I, S. 3950) verursacht werden und ihren Niederschlag insbesondere bei den gemeindlichen Anteilen an der Einkommen- und Umsatzsteuer sowie bei der Gewerbesteuer finden werden.

 

Die negativen wirtschaftlichen Entwicklungen, vor denen bereits anlässlich der Haushaltsberatungen für das Haushaltsjahr 2009 gewarnt wurde, haben nun auch ihre Auswirkungen auf die Haushaltswirtschaft der Gemeinde Schönberg. Insoweit verweise ich auf die in den Vorlagen SCHÖN/BV/034/2009 (Haushaltssatzung 2009) und SCHÖN/BV/091/2009 (1. Nachtragshaushaltssatzung 2009) getroffenen Aussagen.

 

Verwaltungshaushalt

 

Ausgehend von diesen Grunddaten erwirtschaftet der UAB 9000 des Verwaltungshaushaltes einen positiven Finanzierungsbeitrag von (nur noch) 2.886.900,00 EUR. Dies stellt gegenüber der Veranschlagung für das Jahr 2009 eine Verschlechterung von 183.200,00 EUR dar.

 

Für den Ausgleich des Verwaltungshaushalts fehlen nach Maßgabe des vorgelegten Entwurfs Mittel in Höhe von 260.100,00 EUR, obwohl eine Zuführung vom Vermögenshaushalt an den Verwaltungshaushalt in Höhe von 198.900,00 EUR veranschlagt wird. Gespeist wird diese Zuführung vom Vermögenshaushalt an den Verwaltungshaushalt aus Veräußerungserlösen, die bei der Haushaltsstelle 7910.34000 aus dem Verkauf von Grundstücksflächen im Gewerbegebiet erzielt werden, und einer Entnahme aus der Rücklage, die unter der Haushaltsstelle 9100.31000 veranschlagt wurde. Dieses Vorgesehen ist gerechtfertigt und nach § 21 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 und Satz 2 GemHVO – Kameral auch haushaltsrechtlich zulässig. Mit der Entnahme aus der Rücklage wird diese mit Ablauf des Haushaltsjahres 2010 auf Null zurückgeführt sein, so dass in Folgejahren keine Rücklagenmittel mehr zur Verfügung stehen werden.

 

Daher sind Maßnahmen zur Konsolidierung des Haushalts zu ergreifen. Wie bereits im Schreiben vom 14.01.2010 mitgeteilt wurde, hatte die Kommunalaufsichtsbehörde darauf hingewiesen, dass sie weitere Kredite nur dann genehmigen wird, wenn Maßnahmen zur Konsolidierung des Haushalts getroffen werden. Es ist deshalb davon auszugehen, dass die Kommunalaufsicht die Genehmigung der Kreditaufnahme sehr restriktiv handhaben wird. Bereits beim Nachtragshaushalt 2009 ist ein Teil der Kredite nicht genehmigt worden.

 

Konsolidierungsmaßnahmen lassen sich aber nur in Bereichen verwirklichen, in denen die Gemeinde nicht auf der Grundlage von Gesetzen oder von Verträgen gebunden ist. Einsparungen sind daher nur bei den freiwilligen Leistungen möglich. Diese Einsparungen lassen sich in der Regel aber nur mittel- oder langfristig erreichen.

 

Aber selbst wenn alle freiwilligen Leistungen der Gemeinde, die nicht durch entsprechende Einnahmen gedeckt sind, nicht mehr erbracht würden, was nach Lage der Dinge weder sinnvoll noch realistisch ist, würde sich das Defizit nicht auflösen. Das gilt umso mehr, als in 2011 nach dem jetzigen Erkenntnisstand aufgrund der negativen Einnahmeentwicklung das voraussichtliche Defizit rund 788.500,00 EUR betragen wird. Zusammen mit dem Fehlbetrag für 2010 in Höhe von 260.100 EUR würde sich der Fehlbetrag im Jahr 2011 schon auf 1.048.600,00 EUR beziffern.

 

Deshalb wird man davon ausgehen müssen, dass die Gemeinde Schönberg letztlich trotz Ausschöpfung aller Einnahme- und Einsparmöglichkeiten einen Antrag beim Land auf eine Fehlbetragszuweisung nach § 16 FAG stellen muss. Um überhaupt eine Chance auf eine solche Zuweisung zu erhalten, verlangen die entsprechenden Richtlinien zum Kommunalen Bedarfsfond vom 08.05.2008 als Mindestvoraussetzung folgende Hebesätze bei den Realsteuern:

 

Grundsteuer A = 330 % (aktuell = 280 %)

 

Grundsteuer B = 350 % (aktuell = 310 %)

 

Gewerbesteuer = 350 % (aktuell = 315 %)

 

 

Um die Entscheidung über die zu treffenden Konsolidierungsmaßnahmen vorbereiten zu können, habe ich Ihnen bereits die Konsolidierungshinweise des Innenministeriums übersandt. Sie kommen jedoch nur zu einem Teil für Schönberg in Betracht. Im Kern geht es darum, die freiwilligen Ausgaben und alle Einnahmemöglichkeiten auf den Prüfstand zu stellen. Um Ihnen das für Schönberg zu ermöglichen, wird der folgende Überblick gegeben:

 

Freiwillige Ausgaben:

 

UAB 2000 – Allgemeine Schulverwaltung

 

Einnahmen: 0 EUR                                           Ausgaben: 942.000 EUR

 

Die Aufwendungen dieses Unterabschnitts sind fast ausschließlich durch Schulkostenbeiträge und die Schulverbandsumlage geprägt, für deren Zahlung eine Rechtspflicht besteht. Freiwillige Leistungen sind lediglich die Ausgaben für den Fonds „Mittagsverpflegung“ (im Entwurf bereits auf 0 EUR gesetzt) sowie die Kosten der Schülerbeförderung (200 EUR).

 

UAB 3000 - Partnerschaften

 

Einnahmen: 0 EUR                                           Ausgaben:   5.000 EUR

 

Es bestehen Partnerschaftsverträge mit den Gemeinden Älvdalen und Haljala, die eingehalten werden müssen. Lediglich die Höhe der Aufwendungen ist disponibel.

 

UAB 3200 – Probstei-Museum

 

Einnahmen: 2.900 EUR                                    Ausgaben:   67.300 EUR

 

Wegen eines bestehenden Arbeitsvertrages und der Unterhaltungsverpflichtung für das vorhandene Gebäude sind kurzfristig keine Einsparungen möglich. Im übrigen sind in die Umwandlung der alten Hofanlage zum Museum Mittel in Millionen-DM-Höhe geflossen. Eine anderweitige Nutzung ist somit im Rahmen der noch bestehenden Zweckbindung ausgeschlossen. Das Gebäude steht unter Denkmalschutz.

 

Öffentliche Mittel sind auch in den Erweiterungsbau des Kindheitsmuseums im Gebäude des alten Amtsgerichts geflossen. Auch insoweit besteht eine Zweckbindung. Die disponiblen Aufwendungen belaufen sich auf 5.000 EUR (Zuschuss an den Kindheitsmuseumsverein). Auf die besondere Bedeutung beider Einrichtungen für den Tourismus verweise ich.

 

UAB 3300 - Kulturveranstaltungen

 

Einnahmen: 77.000 EUR                                  Ausgaben:   77.000 EUR

 

Die Eintrittsgelder für die Kulturveranstaltungen wurden erhöht. Aufgrund der Erhöhung und erhöhter Sponsoreneinnahmen kann der Unterabschnitt ausgeglichen gestaltet werden. Belastungen für den Haushalt entstehen mithin nicht.

 

UAB 3500 – Volkshochschule

 

Einnahmen: 0 EUR                                           Ausgaben:   5.500 EUR

 

Die Volkshochschule wird vom Volkshochschulverein ehrenamtlich geführt. Die Volkshochschule ist zwar keine pflichtige Selbstverwaltungsaufgabe, aber ein elementarer Beitrag zur Erwachsenenbildung, die aufgrund des demographischen Wandels erheblich an Bedeutung zunimmt. Da die VHS nicht verzichtbar ist, käme als Alternative eine kommunale Trägerschaft in Betracht, die keineswegs so günstig wäre wie der derzeit mit Zuschussförderung stattfindende ehrenamtliche Betrieb.

 

UAB 3520 – Gemeindebücherei / Alte Apotheke

 

Einnahmen: 2.800 EUR                                    Ausgaben: 50.800 EUR

 

Entscheidende Kostenfaktoren bei diesem Unterabschnitt sind Löhne und Gehälter sowie Unterhaltungs- und Bewirtschaftungskosten. Die Unterhaltungs- und Bewirtschaftungskosten beziehen sich nicht nur auf die Bücherei, sondern auf die gesamte Alte Apotheke, die allerdings nur deswegen vom Sanierungsvermögen kostenlos in das Gemeindevermögen überführt werden konnte, weil sie für einen öffentlichen Zweck genutzt werden sollte (VHS, Kultur, Bücherei). Bei den Personalkosten handelt es sich um Reinigungskosten für die gesamte Alte Apotheke und Kosten für die Mitarbeiterinnen der Bücherei.

 

Seit mehreren Jahren erfolgt die Ausleihe gegen Entgelt. Das Entgelt beträgt pro Jahr 12,00 EUR  p. P. und Ehepaare 18,00 EUR, Kinder, Schüler, Studenten sind frei. Für „Bedürftige“ 6,00 EUR.

 

UAB 4001 – Dienstleistungscenter ProArbeit

 

Einnahmen: 649.200 EUR                                Ausgaben: 649.900 EUR

 

Der Unterabschnitt ist faktisch ausgeglichen (Kostendeckung: 99,9 %). Die Finanzierung erfolgt über akquirierte Projektzuschüsse, die mit der Konsequenz verbunden sind, dass die bezuschussten Projekte auch tatsächlich umgesetzt werden. Auch wenn es sich um freiwillige Aufgaben handelt, stehen sie mithin nicht zur Disposition. Hinzu kommen arbeitsvertragliche Bindungen, die kurzfristig nicht auflösbar sind.

 

UAB 4511 – außerschulische Jugendbildung

 

Einnahmen: 100 EUR                                       Ausgaben: 24.300 EUR

 

Mehr als 50 % der Kosten sind Verwaltungskostenbeiträge an das Amt Probstei, die bis auf weiteres vertraglich vereinbart sind. Bei den Zuweisungen an die Jugendgruppen handelt es sich um Pauschalmittel, Fahrtenzuschüsse und Projektzuschüsse, Mittel für Gerätebeschaffung und Aufwandsentschädigungen für Jugendgruppenleiter (7.000 EUR) sowie Aufwendungen der „Offenen Jugendarbeit“  für Veranstaltungen, die für internationale Jugendbegegnungen bestimmt sind (2.000 EUR).

 

UAB 4601 - Jugendzentrum

 

Einnahmen: 2.700 EUR                                    Ausgaben: 152.200 EUR

 

Der Unterabschnitt wird durch die Personalkosten und die Zuweisungen an den Schulverband geprägt. Die Zuweisungen an den Schulverband betragen jährlich 26.000 EUR. Die Personalkosten belaufen sich auf 117.600 EUR, wovon 30.300 EUR auf eine jetzt zusätzlich eingestellte pädagogische Fachkraft entfallen, deren Einstellung aufgrund der besonderen Jugendszene in Schönberg erfolgt ist.

 

Die gemeindlichen Einsparmöglichkeiten in diesem Unterabschnitt sind durch vertragliche Vereinbarungen mit dem Schulverband, mit dem die Gemeinde das Jugendhaus im Rahmen der „Offenen Ganztagsschule“ gemeinsam betreibt, und durch langjährige vertragliche Bindungen begrenzt.

 

Unabhängig von diesen rechtlichen Erwägungen halte ich aus Gründen der Prävention (Vermeidung von Jugendkriminalität, Vermittlung sozialer Kompetenzen) Streichungen in diesem Bereich gegenwärtig nicht für vertretbar. Aufgrund der besonderen Herausforderungen für die Jugendarbeit in Schönberg ist dieser Bereich faktisch von einer freiwilligen zu einer pflichtigen Selbstverwaltungsaufgabe geworden.

 

UAB 4640 – Kindertagesstätten

 

Einnahmen: 33.700 EUR                                  Ausgaben: 400.000 EUR

 

Zur Disposition steht nicht das Ob der KiTa-Finanzierung, sondern im Blick auf die Elternbeiträge lediglich die Höhe. Der Haushaltsansatz geht von einer Erhöhung der Elternbeiträge aus. Der Sozialausschuss hat bereits vom Grundsatz her eine Erhöhung befürwortet.

 

UAB 4700 – Förderung sozialer Vereine und Verbände

 

Einnahmen: 0 EUR                                           Ausgaben: 13.700 EUR

 

Um Ihnen einen Überblick zu verschaffen, wird die Liste der Zuwendungen an die Vereine beigefügt. Die Grundförderung beträgt 3.300 EUR, für im Einzelfall bewilligte Projektzuschüsse werden 2.100 EUR im Haushalt 2010 zur Verfügung gestellt. Hinzu kommen bei diesem Unterabschnitt Mittel für den Seniorenbeirat (2.000 EUR), das Frauenhaus (1.400 EUR), die Suchtberatung (500 EUR) und einen Mietzuschuss zur Schönberger Tafel (4.400 EUR), dem ein rechtskräftiger Bewilligungsbescheid zugrunde liegt. Es muss davon ausgegangen werden, dass ohne diesen Mietzuschuss die Einrichtung nicht weiter betrieben werden kann.

 

Übersicht der Zuwendungen an Vereine und Verbände in 2009 (Haushaltsstelle 4700.70000)

 

 

UAB 5500 – Förderung des Sports

 

Einnahmen: 0 EUR                                           Ausgaben: 21.500 EUR

 

Nach intensiven Diskussionen und Beratungen im Schulverband wurde auf die Erhebung der zunächst vorgesehenen Hallenbenutzungsgebühren von Seiten des Schulverbandes verzichtet. Bedingung war, dass Schönberg einen jährlichen Pauschalbetrag in Höhe von 8.000 EUR an den Schulverband für die Hallennutzung des Schönberger TSV zahlt. Wir haben diesen Lösungsweg präferiert, weil er die kostengünstigere Alternative im Vergleich zur Erhebung von Hallenbenutzungsgebühren war.

 

Da Schönberg ca. 50 % der Schulverbandsumlage zahlt und die 8.000 EUR den Schulverbandshaushalt  entlasten, beträgt die tatsächliche Haushaltsbelastung für die Gemeinde lediglich ca. 4.000 EUR.

 

Der andere wesentliche Kostenfaktor  ist der Sportlehrerzuschuss in Höhe von 13.100 EUR. Grundlage ist eine seit mehr als zwei Jahrzehnten bestehende Zusage des Schulverbandes und der Gemeinde Schönberg jeweils 25 % der Personalkosten für den Sportlehrer zu tragen, so dass der TSV lediglich 50 % der Kosten finanzieren muss. Der Sportlehrer ist auch im Schulbereich tätig.

 

UAB 5900 – Kleingärten

 

Einnahmen: 0 EUR                                           Ausgaben: 200 EUR

 

 

UAB 6700 – Straßenbeleuchtung

 

Einnahmen: 1.500 EUR                                    Ausgaben 54.500 EUR

 

Hier ist bereits die gesamte Straßenbeleuchtung auf Energiesparlampen umgestellt und die Beleuchtungsdauer reduziert worden.

 

UAB 7300 – Märkte

 

Einnahmen: 10.900 EUR                                  Ausgaben: 14.500 EUR

 

Eine Anpassung der Marktstandsgelder ist in Vorbereitung.

 

UAB 7710 – Bauhof

 

Einnahmen: 173.100 EUR                                Ausgaben: 626.200 EUR

 

Eine Kostenstellenrechnung für den Bauhof wurde in diesem Jahr eingeführt. Auf dieser Grundlage wird die Wirtschaftlichkeit der erbrachten Leistungen überprüft und ggf. eine Fremdvergabe ins Auge gefasst. Dabei ist jedoch zu beachten, dass ein betriebswirtschaftlicher Vorteil durch Einsparungen von Personal- und Sachmitteln auch realisierbar sein muss, ansonsten wird der beabsichtigte Entlastungseffekt für den Haushalt nicht erreicht oder sogar in sein Gegenteil verkehrt.

 

UAB 7911 – Wirtschaftsförderung

 

Einnahmen: 0 EUR                                           Ausgaben:   10.400 EUR

 

Eine Kürzung der Mittel ist im Haushaltsentwurf bereits vorgesehen. In Gesprächen mit dem Gewerbeverein soll geklärt werden, ob eine stärkere Mitfinanzierung des örtlichen Gewerbes in Betracht kommen kann. Außerdem ist im Rahmen des Stadtmarketings eine Überprüfung geplant, ob und welche Marketing-Aktivitäten kostengünstiger gestaltet werden können.

 

Eigentum an Immobilien

 

Die Gemeinde hat ihr Wohnungseigentum bereits vor einigen Jahren bis auf wenige Ausnahmen veräußert. Sie ist lediglich noch Eigentümerin von jeweils zwei Wohnungen, die sich in öffentlichen Gebäuden (Sprüttenhus und Kindheitsmuseum) befinden. Darüber hinaus befindet sich ein Einfamilienhaus im gemeindlichen Eigentum, das für ein in Zukunft anstehendes Straßenbauprojekt benötigt wird und somit der beabsichtigten Erfüllung einer öffentlichen Aufgabe dient. Der für den Erwerb seinerzeit aufgenommene Kredit wird über Mieteinnahmen finanziert.

 

Ferner ist die Gemeinde Eigentümerin der Gebäude des Tourist-Serivce am Schönberger Strand und in Kalifornien, der Toilettengebäude in den Strandgebieten und im Ortskern, der Bauhofgebäude  der Einrichtung des Ortsentwässerungsbetriebes, der Alten Apotheke und des Probsteimuseums.

 

Einnahmemöglichkeiten

 

Der Gemeinde stehen folgende Einnahmemöglichkeiten zur Verfügung, auf deren Höhe Sie im Rahmen der Gesetze Einfluss nehmen kann.

 

UAB 6300

 

-          Sondernutzungsgebühren

-          Parkgebühren

 

 

UAB 9000

 

-          Grundsteuer A

-          Grundsteuer B

-          Gewerbesteuer

-          Vergnügungssteuer

-          Hundesteuer

-          Zweitwohnungssteuer

 

 

Wirtschaftsplan Tourist-Serivce

 

-          Kurabgaben

-          Fremdenverkehrsabgabe

-          Strandkorbmieten

 

 

Die Anhebung der Grundsteuer und der Gewerbesteuer wird unabhängig von der Ausschöpfung aller anderen Einnahmequellen quasi zur Rechtspflicht, wenn die Gemeinde an den Fehlbetragszuweisungen des Landes teilhaben möchte.

 

Auch bei der Annahme optimistischer Entwicklungen wird Schönberg solche Fehlbetragszuweisungen benötigen.

 

Verpflichtung zur Dokumentation der Konsolidierungsmaßnahmen

 

Nach § 3 Satz 2 Nr. 9 GemHVO – Kameral sind, da der Verwaltungshaushalt im Haushaltsjahr und im Finanzplanungszeitraum nicht ausgeglichen ist, dem Haushaltsplan diverse Übersichten beizufügen, die jedoch erst nach Abschluss der Haushaltsberatungen erstellt werden können. Es sind Übersichten beizufügen über

 

a.                 die im Haushaltsjahr umgesetzten wesentlichen Maßnahmen zur Haushaltskonsolidierung mit ihren finanziellen Auswirkungen im Haushaltsjahr und in dem Haushaltsjahr folgenden Jahr,

 

b.                 noch nicht umgesetzte Maßnahmen zur Haushaltskonsolidierung mit ihren möglichen finanziellen Auswirkungen,

 

c.                 die Zuweisungen und Zuschüsse an Vereine und Verbände unter Angabe der Ausgaben im Haushaltsjahr und in den beiden vorangegangenen Jahren,

 

d.                 die Mitgliedschaften in Vereinen und Verbänden unter Angabe der Mitgliedsbeiträge im Haushaltsjahr und in den beiden vorangegangenen Jahren,

 

e.                 Angaben zur Ausschöpfung der Steuer- und sonstigen Einnahmequellen.

 

Zum jetzigen Zeitpunkt können zunächst nur die Übersichten nach § 3 Satz 2 Nr. 9 Buchstaben c und d GemHVO – Kameral vorgelegt werden.

 

Vermögenshaushalt

 

Im Vermögenshaushalt sind Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen in Höhe von insgesamt 1.010.500,00 EUR vorgesehen. Zur Finanzierung dieser Investitionen ist die Inanspruchnahme eines Kredites in Höhe von 957.800,00 EUR erforderlich. Die Kreditaufnahme ist nach gegenwärtiger Sach- und Rechtslage genehmigungspflichtig.

 

Im Haushaltsjahr 2010 sind folgende Investitions- und Investitionsförderungsmaßnahmen vorgesehen:

 

Die Ausgaben in Höhe von 623.000,00 EUR für den Grunderwerb (Sportplatz) bei der Haushaltsstelle 5500.93200 stehen nicht zur Disposition und sind zum Großteil über eine VE in Höhe von 615.000,00 EUR aus dem Haushaltsjahr 2009 entstanden.

 

Im Zusammenhang mit der Beratung über den Vermögenshaushalt ist auch das Investitionsprogramm zu beraten.

 

Weitere Festsetzungen

 

Eine Ermächtigung zur Inanspruchnahme von Kassenkrediten wird beginnend ab dem Haushaltsjahr 2009 nicht mehr veranschlagt, da die Zahlungsgeschäfte der Gemeinde Schönberg über die Amtskasse (Einheitskasse) geführt werden.

 

Die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen wird im Rahmen der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses gesondert beraten (vgl. Vorlage SCHÖN/PV/117/2010). Der Stellenplan wird in den Haushaltsplan integriert.

 

Die Hebesätze für die Realsteuern bleiben im Entwurf unverändert und sind im Rahmen der Haushaltsberatungen anzupassen. Insofern verweise ich auf das Schreiben vom 14.01.2009.

 

Die haushaltsrechtlichen Festsetzungen in den §§ 4 und 5 des Satzungsentwurfes bleiben gegenüber dem Vorjahr unverändert.


Anlagenverzeichnis:

 

  • Entwurf einer Haushaltssatzung für das Jahr 2010
  • Entwurf eines Haushaltsplanes 2010 einschließlich seiner Anlagen (ohne Stellenplan)
  • Übersichten nach § 3 Satz 2 Nr. 9 Buchstaben c und d GemHVO – Kameral

 


Beschlussvorschlag:

 

Um Beratung und Beschlussfassung wird gebeten.