Betreff
Beratung und Beschlussfassung der Satzung zur 1. Änderung der Satzung über die Erhebung von Abgaben für die zentrale Schmutzwasserbeseitigung der Gemeinde Stakendorf vom 01.01.2020 (Benutzungsgebührensatzung)
Vorlage
STAKE/BV/073/2022
Aktenzeichen
II.930.10.17
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Die Gemeindevertretung Stakendorf hat auf ihrer Sitzung am 12.11.2019 (STAKE/GV/02/2019) für den Kalkulationszeitraum 01.01.2020 – 31.12.2022 eine Schmutzwassergebühr von 1,39 €uro/m³ beschlossen.

 

Die beigefügte Gebührenkalkulation ist für den Kalkulationszeitraum 01.01.2023 – 31.12.2025, also für 3 Jahre, erstellt worden.

 

Im Haushaltsjahr 2022 wird die Reinigung der Klärteiche durchgeführt. Hierzu sind in der Vergangenheit jährliche Rückstellungen von 3.000 € gebildet worden. Der Gesamtbestand der zur Verfügung stehenden Rückstellungen beläuft sich auf 39.200 €. Die tatsächlichen Reinigungskosten einschließlich der Entsorgungskosten des Klärschlamms belaufen sich voraussichtlich aber auf 80.000 €.

In der Gesamtbetrachtung aller Einnahmen und Ausgaben der Schmutzwasserbeseitigung wird für das Haushaltsjahr 2022 ein Verlust von 34.500 € erwartet. Darüber hinaus weist die kostenrechnende Einrichtung der Schmutzwasserbeseitigung mit der Nachkalkulation für das Jahr 2021 eine Gebührenunterdeckung von insgesamt 6.243,42 € aus.

Nach den einschlägigen Vorschriften des Gebührenrechts müssen diese Verluste in der jetzt kommenden Kalkulationsperiode wieder ausgeglichen werden. Dieses ist entsprechend berücksichtigt worden.

 

Aufgrund der sehr hohen Reinigungskosten der Klärteiche werden die Rückstellungen ab der kommenden Kalkulationsperiode von bisher 3.000 € auf nunmehr 10.000 € erhöht.

 

Ebenfalls im Haushaltsjahr 2022 erfolgt die Umsetzung der Vorgaben der Selbstüberwachungsverordnung (SüVO). Das Kanalnetz wird gereinigt und anschließend gefilmt. Daraus wird der Zustand des Leitungsnetzes ermittelt und eine entsprechende Schadensanalyse vorgenommen. Danach erfolgt in der Regel die Sanierung des schadhaften Netzes.

Diese Kosten für die Umsetzung der SüVO von voraussichtlich 75.000 € werden über einen Zeitraum von 10 Jahren abgeschrieben. Damit erhöhen sich die jährlichen Abschreibungen um 7.500 €.

 

Unter Berücksichtigung der genannten Veränderungen ergibt sich ab 01.01.2023 eine kostendeckende Verbrauchsgebühr von 2,53 € je Kubikmeter Schmutzwasser, mithin eine Erhöhung von 1,14 Euro/m³.

 


Beschlussvorschlag für den Finanzausschuss:

 

Der Finanzausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung die beiliegende Kalkulation für den Kalkulationszeitraum 01.01.2023 – 31.12.2025 mit einer Schmutzwassergebühr von 2,53 € je Kubikmeter Schmutzwasser zu beschließen.

Der Satzung zur 1. Änderung der Satzung über die Erhebung von Abgaben für die zentrale Schmutzwasserbeseitigung der Gemeinde Stakendorf wird zugestimmt.

 

Beschlussvorschlag für die Gemeindevertretung:

 

Auf Empfehlung des Finanzausschusses beschließt die Gemeindevertretung die beiliegende Kalkulation für den Kalkulationszeitraum 01.01.2023 – 31.12.2025 mit einer Schmutzwassergebühr von 2,53 € je Kubikmeter Schmutzwasser.

Der Satzung zur 1. Änderung der Satzung über die Erhebung von Abgaben für die zentrale Schmutzwasserbeseitigung der Gemeinde Stakendorf wird zugestimmt.