Betreff
Beratung und Beschlussfassung der Satzung zur 1. Änderung der Satzung über die Erhebung von Abgaben für die zentrale Schmutzwasserbeseitigung der Gemeinde Krummbek vom 01.01.2022 (Benutzungsgebührensatzung)
Vorlage
KRUMM/BV/085/2022
Aktenzeichen
II.930.10.10
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

Die Gemeindevertretung Krummbek hat auf ihrer Sitzung am 16.12.2019 (KRUMM/GV/03/2019) für den Kalkulationszeitraum 01.01.2020 – 31.12.2022 eine Schmutzwassergebühr von 1,99 €uro/m³ beschlossen.

 

Die beigefügte Gebührenkalkulation ist für den Kalkulationszeitraum 01.01.2023 – 31.12.2025, also für 3 Jahre, erstellt worden.

 

Aufgrund kräftig gestiegener Einleitungsmengen in das Klärwerk Schönberg sind die Kosten in den beiden letzten Jahren massiv gestiegen. Die Gesamteinleitungsmenge 2019 einschließlich der Gemeinde Bendfeld betrug 28.046 m³. In 2020 stieg dieser Wert bereits auf 34.326 m³ und in 2021 erfolgte eine weitere Steigerung auf einen Wert von jetzt 40.747 m³. Die abgerechneten Verbräuche nach Wasseruhren blieben in beiden Gemeinden jedoch relativ konstant.

Es scheint ein erheblicher Anteil an Fremdwasser im Klärwerk in Schönberg anzukommen. Denkbar wäre jedoch auch ein Defekt an den Messeinheiten.

Die Gemeinde hat bereits Maßnahmen der Ursachenforschung eingeleitet. Das Untersuchungsergebnis bleibt abzuwarten.

 

Mit der Nachkalkulation für das Jahr 2021 weist die kostenrechnende Einrichtung der Schmutzwasserbeseitigung eine Gebührenunterdeckung von insgesamt 34.779,22 € aus. Nach den einschlägigen Vorschriften des Gebührenrechts müssen diese Verluste in der jetzt kommenden Kalkulationsperiode wieder ausgeglichen werden. Dieses ist entsprechend berücksichtigt worden.

Anzumerken ist an dieser Stelle jedoch, dass für das laufende Jahr 2022 ebenfalls Verluste von mindestens 20.000 € zu erwarten sind. Diese Verluste müssen wiederum vorgetragen werden und beeinflussen die Gebührenkalkulation der darauffolgenden Kalkulationsperiode.

 

Die laufenden Bewirtschaftungskosten wurden mit jährlich 45.000 € kalkuliert. Dies setzt voraus, dass die Einleitungsmengen sich wieder auf ein „normales“ Maß reduzieren.

 

Zur Umsetzung der Vorgaben der sog. Selbstüberwachungsverordnung (SüVO) wurden bislang jährlich Rückstellungen von 5.500 € gebildet. Da im Jahr 2022 die Umsetzung der SüVO erfolgt, sind Rückstellungen künftig entbehrlich.

 

Letztlich ist auch der Zinssatz für die kalkulatorische Verzinsung des Anlagekapitals von bisher 3,30 % auf 2,25 % reduziert worden und entspricht dem tatsächlichen Kreditzinssatz.

 

Unter Berücksichtigung der genannten Veränderungen ergibt sich ab 01.01.2023 eine kostendeckende Verbrauchsgebühr von 2,61 € je Kubikmeter Schmutzwasser, mithin eine Erhöhung von 62 Cent/m³.

 

 

 

 


Beschlussvorschlag für den Finanz- und Wirtschaftsausschuss:

 

Der Finanz- und Wirtschaftsausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung die beiliegende Kalkulation für den Kalkulationszeitraum 01.01.2023 – 31.12.2025 mit einer Schmutzwassergebühr von 2,61 € je Kubikmeter Schmutzwasser zu beschließen.

Der Satzung zur 1. Änderung der Satzung über die Erhebung von Abgaben für die zentrale Schmutzwasserbeseitigung der Gemeinde Krummbek wird zugestimmt.

 

Beschlussvorschlag für die Gemeindevertretung:

 

Auf Empfehlung des Finanz- und Wirtschaftsausschusses beschließt die Gemeindevertretung die beiliegende Kalkulation für den Kalkulationszeitraum 01.01.2023 – 31.12.2025 mit einer Schmutzwassergebühr von 2,61 € je Kubikmeter Schmutzwasser.

Der Satzung zur 1. Änderung der Satzung über die Erhebung von Abgaben für die zentrale Schmutzwasserbeseitigung der Gemeinde Krummbek wird zugestimmt.