Sachverhalt:
Die Gemeindevertretung Krummbek
hat auf ihrer Sitzung am 16.12.2019 (KRUMM/GV/03/2019) für den
Kalkulationszeitraum 01.01.2020 – 31.12.2022 eine Schmutzwassergebühr von 1,99
€uro/m³ beschlossen.
Die beigefügte Gebührenkalkulation ist für den Kalkulationszeitraum
01.01.2023 – 31.12.2025, also für 3 Jahre, erstellt worden.
Aufgrund kräftig gestiegener Einleitungsmengen in das Klärwerk
Schönberg sind die Kosten in den beiden letzten Jahren massiv gestiegen. Die
Gesamteinleitungsmenge 2019 einschließlich der Gemeinde Bendfeld betrug 28.046
m³. In 2020 stieg dieser Wert bereits auf 34.326 m³ und in 2021 erfolgte eine
weitere Steigerung auf einen Wert von jetzt 40.747 m³. Die abgerechneten
Verbräuche nach Wasseruhren blieben in beiden Gemeinden jedoch relativ
konstant.
Es scheint ein erheblicher Anteil an Fremdwasser im Klärwerk in
Schönberg anzukommen. Denkbar wäre jedoch auch ein Defekt an den Messeinheiten.
Die Gemeinde hat bereits Maßnahmen der Ursachenforschung eingeleitet.
Das Untersuchungsergebnis bleibt abzuwarten.
Mit der Nachkalkulation für das Jahr 2021 weist die kostenrechnende
Einrichtung der Schmutzwasserbeseitigung eine Gebührenunterdeckung von
insgesamt 34.779,22 € aus. Nach den einschlägigen Vorschriften des
Gebührenrechts müssen diese Verluste in der jetzt kommenden Kalkulationsperiode
wieder ausgeglichen werden. Dieses ist entsprechend berücksichtigt worden.
Anzumerken ist an dieser Stelle jedoch, dass für das laufende Jahr 2022
ebenfalls Verluste von mindestens 20.000 € zu erwarten sind. Diese Verluste
müssen wiederum vorgetragen werden und beeinflussen die Gebührenkalkulation der
darauffolgenden Kalkulationsperiode.
Die laufenden Bewirtschaftungskosten wurden mit jährlich 45.000 €
kalkuliert. Dies setzt voraus, dass die Einleitungsmengen sich wieder auf ein
„normales“ Maß reduzieren.
Zur Umsetzung der Vorgaben der sog. Selbstüberwachungsverordnung (SüVO)
wurden bislang jährlich Rückstellungen von 5.500 € gebildet. Da im Jahr 2022
die Umsetzung der SüVO erfolgt, sind Rückstellungen künftig entbehrlich.
Letztlich ist auch der Zinssatz für die kalkulatorische Verzinsung des
Anlagekapitals von bisher 3,30 % auf 2,25 % reduziert worden und entspricht dem
tatsächlichen Kreditzinssatz.
Unter Berücksichtigung der genannten Veränderungen ergibt sich ab
01.01.2023 eine kostendeckende Verbrauchsgebühr von 2,61 € je Kubikmeter
Schmutzwasser, mithin eine Erhöhung von 62 Cent/m³.
Beschlussvorschlag für den Finanz- und
Wirtschaftsausschuss:
Der Finanz- und Wirtschaftsausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung
die beiliegende Kalkulation für den Kalkulationszeitraum 01.01.2023 – 31.12.2025
mit einer Schmutzwassergebühr von 2,61 € je Kubikmeter Schmutzwasser zu
beschließen.
Der Satzung zur 1. Änderung der Satzung über die Erhebung von Abgaben
für die zentrale Schmutzwasserbeseitigung der Gemeinde Krummbek wird
zugestimmt.
Beschlussvorschlag für die
Gemeindevertretung:
Auf Empfehlung des Finanz- und Wirtschaftsausschusses beschließt die
Gemeindevertretung die beiliegende Kalkulation für den Kalkulationszeitraum
01.01.2023 – 31.12.2025 mit einer Schmutzwassergebühr von 2,61 € je Kubikmeter
Schmutzwasser.
Der Satzung zur 1. Änderung der Satzung über die Erhebung von Abgaben
für die zentrale Schmutzwasserbeseitigung der Gemeinde Krummbek wird
zugestimmt.