Betreff
Einrichtung einer Stelle für das Klimaschutzmanagement
Vorlage
SV/BV/114/2022
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Das Thema Klimaschutz hat bei ohnehin schon starker Relevanz durch die jüngsten Geschehnisse in Europa an Bedeutung gewonnen. Bereits seit längerem stellt der Bund nicht unerhebliche Fördermittel insbesondere zur Erstellung eines Klimaschutzkonzeptes und der Einrichtung eines Klimaschutzmanagements bereit. So haben bereits einige Kommunen im Kreis Plön die Stelle eines Klimaschutzmanagers eingerichtet (z.B. Preetz und Plön). Die Gemeinde Schönberg hat dies ebenfalls beschlossen. Der Antrag auf Förderung befindet sich aber noch in der Bearbeitung beim Fördergeldgeber.

 

Ein Klimaschutzkonzept dient als strategische Entscheidungsgrundlage und Planungshilfe für zukünftige Klimaschutzaktivitäten. Es soll den Klimaschutz als Querschnittsaufgabe nachhaltig in der Kommune verankern. Ein Klimaschutzkonzept soll aufzeigen, welche technischen und wirtschaftlichen Potenziale zur Minderung von Treibhausgasen (THG) bestehen und legt kurz- (bis drei Jahre), mittel (drei bis sieben Jahre) und langfristige (mehr als 7 Jahre) Ziele und Maßnahmen zur Minderung von THG-Emissionen fest. Die Inhalte eines Klimaschutzkonzeptes sollen konkret auf die lokalen Besonderheiten der Kommune eingehen und dem Prinzip der Nachhaltigkeit (ökologische, soziale und ökonomische Ausgewogenheit des Handelns) Rechnung tragen.

 

Im Regelfall bezieht sich ein Klimaschutzkonzept geographisch auf das gesamte Gemeindegebiet und verortet konkrete Maßnahmen, die den vorbeschriebenen Gedanken Rechnung tragen.

 

So sich die Schulverbandsversammlung für die Einrichtung einer Stelle entscheiden sollte, wird schon aus denklogischen Gründen ein geographisch anderer, durchaus konkreterer Fokus eingenommen werden, denn der Schulverband ist in seinen Zuständigkeiten beschränkt auf die eigenen Grundstücke und Liegenschaften und den damit verbundenen Energiebedarf, die (Mensa-)Verpflegung, das Müllaufkommen, den Bildungsbereich sowie die Mobilität im Schulumfeld.

 

Unter dem Strich erscheint die Fokussierung von Vorteil, denn die notwendige Verortung von Maßnahmen wird schon auf der Ebene des Klimaschutzkonzeptes konkreter werden. Bei einer gemeindeweiten Betrachtung mit einer Vielzahl von denkbaren Maßnahmen (auch private) wird diese jedenfalls auf der Ebene eines Konzeptes eine höhere Komplexität aufweisen. Im Schulverband können ganz konkrete Liegenschaften und Techniken betrachtet, bewertet und möglichen Maßnahmen zugeführt werden. Hier bieten sich Maßnahmen wie bspw. die geförderten Energiesparmodelle, Energiemanagementsysteme sowie individuelle, auf die Bedürfnisse vor Ort abgestimmte Verpflegungs- und Mobilitätslösungen an.

 

Ein weiterer Vorteil wird darin gesehen, dass auch eine Einbindung der Schülerinnen und Schüler und des Lehrkörpers durch bspw. die Einführung und Etablierung von sogenannten Energiesparmodellen nach Kommunalrichtlinie[1], möglich ist, die  neben den pädagogischen Effekten einen wesentlichen Beitrag zur klimaschutzgerechten Bildung leisten könnte.

 

Die Förderung derartiger Vorhaben wird in der „Richtlinie zur Förderung von Klimaschutzprojekten im kommunalen Umfeld“, der sog. Kommunalrichtlinie generiert.

 

Dabei sind nicht nur Kommunen selbst antragsberechtigt, sondern auch kommunale Zusammenschlüsse und Zweckverbände. Der Schulverband Probstei ist antragsberechtigt. Das Vorhaben hätte zudem starken Vorbild- bzw. Leuchtturmcharakter, denn dem Kreis-Klimaschutzmanagement ist kein weiteres Schul-Klimaschutzmanagement eines regionalen, kommunalen Zusammenschlusses bekannt.

 

Die Förderquote beträgt 70 % der Personal- sowie Investitionskosten (Prozessunterstützung).

 

Hinsichtlich der Kosten kann leider nur auf Erfahrungswerte anderer Gemeinden zurückgegriffen werden. Soweit es um die reinen Personalkosten der Stelle eines Klimaschutzmanagements geht, kann hier ein Vergleich hergeleitet werden. Bei einer Laufzeit von 24 Monaten (Förderzeitraum) muss in etwa von Personalkosten in Höhe von 135.000,00 € ausgegangen werden (EG 11 Stufe 3).

 

Die Kosten für die Erstellung eines extern zu vergebenen Klimaschutzkonzeptes bewegen sich bei einer Gemeinde wie Schönberg bei angenommenen 54.000,00 €. Durch die geringere Komplexität eines Schul-Klimaschutzmanagement ist auch von entsprechend niedrigeren Kosten auszugehen.

 

Hinzu kommen Kosten für verschiedene Bausteine wie z.B. Öffentlichkeitsarbeit, Kosten für Workshops, externe Moderationen, Fahrtkosten, Fortbildungskosten mit einem geschätzten Gesamtvolumen im Fall Schönberg von ca. 15.000,00 €.

 

Es muss daher von Gesamtkosten über eine Projektlaufzeit von 2 Jahren von Gesamtkosten in Höhe von ca. 204.000,00 € ausgegangen werden, wobei rein vorsorglich noch einmal darauf hingewiesen wird, dass für die Kosten für die Erstellung eines Konzeptes nur bedingt vergleichbare Werte vorliegen.

 

Bei einer Förderung von 70 % kann daher mit Fördermitteln von ca. 143.000,00 € gerechnet werden, so dass ein Eigenanteil von 61.000,00 € bereitgestellt werden muss.

 

Dieser wird sich je nach Beginn des Projektes über einen Zeitraum von 2 bis 3 Haushaltsjahren verteilen, so dass es sich um einen durchaus überschaubaren Betrag auf das Haushaltsjahr bezogen handelt. Der Beginn des Projektes wäre erst nach Zugang eines Förderbescheides möglich. Lediglich die Ausschreibung (nicht Besetzung) der Stelle des Klimaschutzmanagements könnte vorgezogen werden.

 

Auf die Beschreibung weiterer Fördermöglichkeiten nach Abschluss der Förderung des beschriebenen Erstvorhabens soll an dieser Stelle verzichtet werden. Nach Abschluss des ersten Zeitraumes wäre es aber denkbar, im Rahmen der Förderung eines „Anschlussvorhabens Klimaschutzmanagement“ weitere Förderungen zur Umsetzung von Maßnahmen bis zu einem Zeitraum von weiteren 36 Monaten zu generieren.

 

Zur reinen Information ist die Kommunalrichtlinie der Vorlage beigefügt.

 

Abschließend sei noch einmal darauf hingewiesen, dass es bezogen auf den Schulverband möglich erscheint, ein Klimaschutzkonzept deutlich konkreter zu gestalten als es für eine Gemeinde möglich wäre. Im Falle des Schulverbandes stehen konkrete Liegenschaften und Techniken im Fokus, die einer sehr konkreten Betrachtung unterzogen werden können. Das ist bei einer Gemeinde in Gänze nicht bzw. wäre erst im Rahmen eines sich anschließenden Umsetzungsmanagements möglich. Dieses wiederum bedeutet auch, dass die Themenbereiche und Handlungsfelder, die von einem Klimaschutzmanagement im Schulverband bearbeitet werden, in den Augen des Fördermittelgebers weniger komplex sind. Aufgrund mangelnder Komplexität könnte es passieren, dass der Bund von der Bewilligung der Fördermittel absieht.

 

Die Klimaschutzmanagerin des Kreises Plön Frau Dorothee Arp hat zugesagt, den Gremien zur persönlichen ergänzenden Information zur Verfügung zu stehen und wird in einer der Sitzungen berichten.

 

Um Beratung und Beschlussfassung wird gebeten.