Sachverhalt:
Das Thema Klimaschutz hat bei ohnehin schon starker Relevanz durch die
jüngsten Geschehnisse in Europa an Bedeutung gewonnen. Bereits seit längerem
stellt der Bund nicht unerhebliche Fördermittel insbesondere zur Erstellung
eines Klimaschutzkonzeptes und der Einrichtung eines Klimaschutzmanagements
bereit. So haben bereits einige Kommunen im Kreis Plön die Stelle eines
Klimaschutzmanagers eingerichtet (z.B. Preetz und Plön). Die Gemeinde Schönberg
hat dies ebenfalls beschlossen. Der Antrag auf Förderung befindet sich aber
noch in der Bearbeitung beim Fördergeldgeber.
Ein Klimaschutzkonzept dient als strategische Entscheidungsgrundlage
und Planungshilfe für zukünftige Klimaschutzaktivitäten. Es soll den
Klimaschutz als Querschnittsaufgabe nachhaltig in der Kommune verankern. Ein
Klimaschutzkonzept soll aufzeigen, welche technischen und wirtschaftlichen
Potenziale zur Minderung von Treibhausgasen (THG) bestehen und legt kurz- (bis
drei Jahre), mittel (drei bis sieben Jahre) und langfristige (mehr als 7 Jahre)
Ziele und Maßnahmen zur Minderung von THG-Emissionen fest. Die Inhalte eines
Klimaschutzkonzeptes sollen konkret auf die lokalen Besonderheiten der Kommune
eingehen und dem Prinzip der Nachhaltigkeit (ökologische, soziale und
ökonomische Ausgewogenheit des Handelns) Rechnung tragen.
Im Regelfall bezieht sich ein Klimaschutzkonzept geographisch auf das
gesamte Gemeindegebiet und verortet konkrete Maßnahmen, die den
vorbeschriebenen Gedanken Rechnung tragen.
So sich die Schulverbandsversammlung für die Einrichtung einer Stelle
entscheiden sollte, wird schon aus denklogischen Gründen ein geographisch
anderer, durchaus konkreterer Fokus eingenommen werden, denn der Schulverband
ist in seinen Zuständigkeiten beschränkt auf die eigenen Grundstücke und
Liegenschaften und den damit verbundenen Energiebedarf, die
(Mensa-)Verpflegung, das Müllaufkommen, den Bildungsbereich sowie die Mobilität
im Schulumfeld.
Unter dem Strich erscheint die Fokussierung von Vorteil, denn die
notwendige Verortung von Maßnahmen wird schon auf der Ebene des
Klimaschutzkonzeptes konkreter werden. Bei einer gemeindeweiten Betrachtung mit
einer Vielzahl von denkbaren Maßnahmen (auch private) wird diese jedenfalls auf
der Ebene eines Konzeptes eine höhere Komplexität aufweisen. Im Schulverband
können ganz konkrete Liegenschaften und Techniken betrachtet, bewertet und
möglichen Maßnahmen zugeführt werden. Hier bieten sich Maßnahmen wie bspw. die
geförderten Energiesparmodelle, Energiemanagementsysteme sowie individuelle,
auf die Bedürfnisse vor Ort abgestimmte Verpflegungs- und Mobilitätslösungen
an.
Ein weiterer Vorteil wird darin gesehen, dass auch eine Einbindung der
Schülerinnen und Schüler und des Lehrkörpers durch bspw. die Einführung und
Etablierung von sogenannten Energiesparmodellen nach Kommunalrichtlinie[1],
möglich ist, die neben den pädagogischen
Effekten einen wesentlichen Beitrag zur klimaschutzgerechten Bildung leisten
könnte.
Die Förderung derartiger Vorhaben wird in der „Richtlinie zur Förderung
von Klimaschutzprojekten im kommunalen Umfeld“, der sog. Kommunalrichtlinie
generiert.
Dabei sind nicht nur Kommunen selbst antragsberechtigt, sondern auch
kommunale Zusammenschlüsse und Zweckverbände. Der Schulverband Probstei ist
antragsberechtigt. Das Vorhaben hätte zudem starken Vorbild- bzw.
Leuchtturmcharakter, denn dem Kreis-Klimaschutzmanagement ist kein weiteres
Schul-Klimaschutzmanagement eines regionalen, kommunalen Zusammenschlusses
bekannt.
Die Förderquote beträgt 70 % der Personal- sowie Investitionskosten
(Prozessunterstützung).
Hinsichtlich der Kosten kann leider nur auf Erfahrungswerte anderer
Gemeinden zurückgegriffen werden. Soweit es um die reinen Personalkosten der
Stelle eines Klimaschutzmanagements geht, kann hier ein Vergleich hergeleitet
werden. Bei einer Laufzeit von 24 Monaten (Förderzeitraum) muss in etwa von
Personalkosten in Höhe von 135.000,00 € ausgegangen werden (EG 11 Stufe 3).
Die Kosten für die Erstellung eines extern zu vergebenen
Klimaschutzkonzeptes bewegen sich bei einer Gemeinde wie Schönberg bei
angenommenen 54.000,00 €. Durch die geringere Komplexität eines
Schul-Klimaschutzmanagement ist auch von entsprechend niedrigeren Kosten
auszugehen.
Hinzu kommen Kosten für verschiedene Bausteine wie z.B.
Öffentlichkeitsarbeit, Kosten für Workshops, externe Moderationen, Fahrtkosten,
Fortbildungskosten mit einem geschätzten Gesamtvolumen im Fall Schönberg von
ca. 15.000,00 €.
Es muss daher von Gesamtkosten über eine Projektlaufzeit von 2 Jahren
von Gesamtkosten in Höhe von ca. 204.000,00 € ausgegangen werden, wobei rein
vorsorglich noch einmal darauf hingewiesen wird, dass für die Kosten für die
Erstellung eines Konzeptes nur bedingt vergleichbare Werte vorliegen.
Bei einer Förderung von 70 % kann daher mit Fördermitteln von ca.
143.000,00 € gerechnet werden, so dass ein Eigenanteil von 61.000,00 €
bereitgestellt werden muss.
Dieser wird sich je nach Beginn des Projektes über einen Zeitraum von 2
bis 3 Haushaltsjahren verteilen, so dass es sich um einen durchaus
überschaubaren Betrag auf das Haushaltsjahr bezogen handelt. Der Beginn des
Projektes wäre erst nach Zugang eines Förderbescheides möglich. Lediglich die
Ausschreibung (nicht Besetzung) der Stelle des Klimaschutzmanagements könnte
vorgezogen werden.
Auf die Beschreibung weiterer Fördermöglichkeiten nach Abschluss der
Förderung des beschriebenen Erstvorhabens soll an dieser Stelle verzichtet
werden. Nach Abschluss des ersten Zeitraumes wäre es aber denkbar, im Rahmen
der Förderung eines „Anschlussvorhabens Klimaschutzmanagement“ weitere Förderungen
zur Umsetzung von Maßnahmen bis zu einem Zeitraum von weiteren 36 Monaten zu
generieren.
Zur reinen Information ist die Kommunalrichtlinie der Vorlage
beigefügt.
Abschließend sei noch einmal darauf hingewiesen, dass es bezogen auf
den Schulverband möglich erscheint, ein Klimaschutzkonzept deutlich konkreter
zu gestalten als es für eine Gemeinde möglich wäre. Im Falle des Schulverbandes
stehen konkrete Liegenschaften und Techniken im Fokus, die einer sehr konkreten
Betrachtung unterzogen werden können. Das ist bei einer Gemeinde in Gänze nicht
bzw. wäre erst im Rahmen eines sich anschließenden Umsetzungsmanagements
möglich. Dieses wiederum bedeutet auch, dass die Themenbereiche und
Handlungsfelder, die von einem Klimaschutzmanagement im Schulverband bearbeitet
werden, in den Augen des Fördermittelgebers weniger komplex sind. Aufgrund
mangelnder Komplexität könnte es passieren, dass der Bund von der Bewilligung
der Fördermittel absieht.
Die Klimaschutzmanagerin des Kreises Plön Frau Dorothee Arp hat zugesagt,
den Gremien zur persönlichen ergänzenden Information zur Verfügung zu stehen
und wird in einer der Sitzungen berichten.
Um Beratung und Beschlussfassung wird gebeten.