Betreff
Offene Ganztagsschule; Neue Satzung
Vorlage
SVW/BV/051/2022
Aktenzeichen
I.4.1
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

In der praktischen Anwendung der Benutzungs- und Gebührensatzung vom 18.06.2020 hat sich ergeben, dass die bisherige Satzung redaktionell geändert werden sollte.

Die Änderungen und Ergänzungen sind in der Anlage rot dargestellt.

 

Der rechtliche Anspruch auf einen Ganztagsbetreuungsplatz ab 2026 stellt uns vor große Herausforderungen. Um diesen Anforderungen und Ansprüchen gerecht zu werden, machen wir uns auf den Weg und passen ab dem Schuljahr 2022/23 die Module und die Gebühren an.

In Zusammenarbeit mit der Schulleitung und der OGTS wurden die folgenden Neuerungen erarbeitet, die Frau Werner in der Sitzung erläutern wird.

Die neuen Module und Gebühren sind ebenfalls rot dargestellt.

 

In der vergangenen Sitzung der Schulverbandsvertretung wurde ich beauftragt gemeinsam mit der Verwaltung das Verfahren mit den bisherigen Modalitäten der Schülerbeförderung im Anschluss an die OGTS zu überprüfen.

 

Um die fehlenden Einnahmen der Gebühren (Elternbeiträge) bei Inanspruchnahme des Taxi Fahrdienstes mahnen und ggf. vollstrecken zu können, wurde die Benutzungs- und Gebührensatzung entsprechend ergänzt.

 

Eine Gebührenerhöhung für den Taxi Fahrdienst von bisher 20 € monatlich auf 25 € monatlich wurde bereits in der Satzung aufgenommen.

 

Der Entwurf der Satzungsneufassung ist der Vorlage beigefügt.

 


Anlagenverzeichnis:

 

-       Entwurf Neufassung der Satzung über die Benutzung der Offenen Ganztagsschule (OGTS) des Schulverbandes Probstei-West (Benutzungs- und Gebührensatzung)


Beschlussvorschlag:

 

Die Schulverbandsvertretung beschließt die Neufassung der Benutzungs- und Gebührensatzung. Sie soll zum 01.08.2022 in Kraft treten.

Gleichzeitig tritt die Benutzungs- und Gebührensatzung vom 18.06.2020 außer Kraft.