Sachverhalt:

 

Die Gemeindevertretung hat in der Sitzung am 30.03.2017 den Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 67 gefasst. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB erfolgte im Rahmen einer Einwohnerversammlung am 26.09.2018. Die Behörden wurden gemäß § 4 Abs. 1 BauGB mit Schreiben vom 18.09.2018 zur Abgabe einer Stellungnahme aufgefordert.

 

Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 67 wurde in der Sitzung des Planungsausschusses am 18.08.2020 beschlossen und zur Offenlegung bestimmt. Ebenfalls wurde die Abwägung der Anregungen aus der vorgezogenen Beteiligung beschlossen. Die öffentliche Auslegung der Planunterlagen erfolgte sodann in der Zeit vom 21.09.2020 bis 23.10.2020. Gleichzeitig wurden die Unterlagen im Internet unter www.amt-probstei.de zur Einsichtnahme zur Verfügung gestellt. Die Träger öffentlicher Belange wurden mit Schreiben vom 27.08.2020 zur Abgabe einer Stellungnahme aufgefordert.

 

Aufgrund der vorgetragenen Anregungen wurde die Planung noch einmal überarbeitet und in der Sitzung des Planungsausschusses am 17.11.2020 erneut im Entwurf beschlossen und zur erneuten Offenlegung bestimmt. Es wurde beschlossen, dass Anregungen nur noch zu den Änderungen vorgetragen werden können und dass die Frist für die Abgabe von Anregungen gemäß § 4 a Abs. 3 BauGB auf 14 Tage verkürzt wird. Die öffentliche Auslegung der Planunterlagen erfolgte in der Zeit vom 04.01.2021 bis 18.01.2021. Die Unterlagen wurden gleichzeitig zur Einsichtnahme im Internet unter www.amt-probstei.de zur Verfügung gestellt. Die Träger öffentlicher Belange wurden mit Schreiben vom 09.12.2020 zur Abgabe einer Stellungnahme aufgefordert.

 

Nach der erneuten Offenlegung wurde festgestellt, dass im Textteil B des Bebauungsplanes noch eine Ergänzung zu den Garagen und überdachten Stellplätzen erforderlich war. Der Bebauungsplan wurde mit der Ergänzung in der Sitzung des Ortsentwicklungs- und Planungsausschusses am 21.09.2021 noch einmal im Entwurf beschlossen und zur erneuten Offenlegung bestimmt. Es wurde beschlossen, dass Anregungen nur noch zu den Änderungen vorgetragen werden können und die Frist für die Abgabe von Anregungen gemäß § 4a Abs. 3 BauGB auf 14 Tage verkürzt wird. Die Planung wurde in der Zeit vom 06.10.2021 bis 22.10.2021 erneut öffentlich ausgelegt. Die Unterlagen wurden gleichzeitig im Internet unter www.amt-probstei.de zur Verfügung gestellt. Die Träger öffentlicher Belange wurden mit Schreiben vom 24.09.2021 zur Abgabe einer Stellungnahme aufgefordert.

 

Es wird nun empfohlen, die Abwägung der im Rahmen der Offenlegungsverfahren vorgetragenen Anregungen gemäß den vorliegenden Abwägungsvorschlägen des Planungsbüros entsprechend vorzunehmen und den Bebauungsplan als Satzung zu beschließen.


Anlagenverzeichnis:

 

Abwägungsvorschläge          

Planzeichnung

Gestaltungsplan

Begründung

Umweltbericht mit Landschaftspflegerischem Fachbeitrag und Artenschutzgutachten

Verkehrs- und Gewerbelärmgutachten, Verkehrsgutachten

 

 


Beschlussvorschlag:

 

  1. Der Ortsentwicklungs- und Planungsausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung, die Abwägung der während der Offenlegungsverfahren vorgetragenen Anregungen den vorliegenden Abwägungsvorschlägen entsprechend zu beschließen.

 

  1. Der Ortsentwicklungs- und Planungsausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung, den Bebauungsplan Nr. 67 für das Gebiet „südlich des Kleingartengeländes hinter der Finnenhaussiedlung, westlich der Bebauung Rauhbank und östlich der Landesstraße 50“ in der vorliegenden bzw. aufgrund der vorangegangenen Abwägung noch zu überarbeitenden Fassung als Satzung zu beschließen. Die Begründung wird in der vorliegenden bzw. aufgrund der vorangegangenen Abwägung noch zu überarbeitenden Fassung gebilligt.

 

  1. Der Bebauungsplan ist durch Bekanntmachung im Probsteier Herold rechtskräftig zu machen.