Betreff
Jahresrechnung 2021 der Gemeinde Stein
Vorlage
STEIN/BV/092/2022
Aktenzeichen
II.920.02.18
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

In der Anlage wird die Jahresrechnung für das Jahr 2021 zur Beratung vorgelegt.

 

Die Haushaltsrechnung 2021 schließt in Einnahmen und Ausgaben wie folgt ab:

 

Soll-Einnahmen Gesamthaushalt:

3.201.612,26 €

Soll-Ausgaben Gesamthaushalt:

3.201.612,26 €

 

Vergleich Haushaltsplanung zur Haushaltsrechnung:

 

 

Haushaltsplan

Haushaltsrechnung

 

Verwaltungshaushalt

Soll-Einnahmen:

2.459.900,00 €

2.617.040,59 €

Soll-Ausgaben:

2.459.900,00 €

2.617.040,59 €

 

 

Vermögenshaushalt

Soll-Einnahmen:

  344.700,00 €

   584.571,67 €

Soll-Ausgaben:

  344.700,00 €

   584.571,67 €

 

Im Vergleich zu den Ansätzen des Haushaltsplanes 2021 ergibt die Jahresrechnung eine saldierte Abschlussverbesserung in Höhe von insgesamt 254.399,63 EUR, die sich wie folgt errechnet:

 

 

Die allgemeine Rücklage weist mit der Jahresrechnung 2021 einen Stand von 514.784,86 € aus.

Der Schuldenstand beläuft sich auf 1.135.212,12 €.

 

Die Jahresrechnung 2021 beinhaltet über- und außerplanmäßige Ausgaben in Höhe von insgesamt 42.865,08 €. Eine Übersichtsliste mit den entsprechenden Einzelpositionen ist auf der Seite 8 der Jahresrechnung 2021 dargestellt.

 


Beschlussvorschlag für den Rechnungsprüfungsausschuss:

 

Der Rechnungsprüfungsausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung die vorliegende Jahresrechnung 2021 gem. § 94 Abs. 3 GO zu beschließen und die entstandenen über- und außerplanmäßigen Ausgaben in Höhe von insgesamt 42.865,08 € gem. § 82 Abs. 1 GO zu genehmigen.

 

 

Beschlussvorschlag für die Gemeindevertretung:

 

Gem. § 94 Abs. 3 GO beschließt die Gemeindevertretung die vorliegende Jahresrechnung 2021.

Die entstandenen über- und außerplanmäßigen Ausgaben in Höhe von insgesamt 42.865,08 € werden gem. § 82 Abs. 1 GO genehmigt.