Sachverhalt:
In der Anlage wird die Jahresrechnung für das
Jahr 2021 zur Beratung vorgelegt.
Die Haushaltsrechnung 2021 schließt in
Einnahmen und Ausgaben wie folgt ab:
Soll-Einnahmen Gesamthaushalt: |
1.290.235,86 € |
Soll-Ausgaben Gesamthaushalt: |
1.290.235,86 € |
Vergleich Haushaltsplanung zur Haushaltsrechnung:
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Haushaltsplan |
Haushaltsrechnung |
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Verwaltungshaushalt |
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Soll-Einnahmen: |
695.300,00 € |
729.606,52 € |
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Soll-Ausgaben: |
695.300,00 € |
729.606,52 € |
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Vermögenshaushalt |
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Soll-Einnahmen: |
558.300,00 € |
560.629,34 € |
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Soll-Ausgaben: |
558.300,00 € |
560.629,34 € |
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Im Vergleich zu den Ansätzen des Haushaltsplanes 2021 ergibt die
Jahresrechnung eine saldierte Abschlussverbesserung in Höhe von insgesamt 52.368,31 EUR, die sich wie folgt
errechnet:
Die allgemeine Rücklage weist mit der Jahresrechnung 2021 einen Stand
von 0,00 € aus. Der Schuldenstand beträgt 13.029,16 €. zzgl. des gebildeten
Haushaltseinnahmerestes von 455.862,13 €.
Die Jahresrechnung 2021 beinhaltet über- und außerplanmäßige Ausgaben
in Höhe von insgesamt 41.327,60 €. Eine Übersichtsliste mit den entsprechenden
Einzelpositionen ist auf der Seite 8 der Jahresrechnung 2021 dargestellt.
Beschlussvorschlag
für den Finanzausschuss:
Der Finanzausschuss empfiehlt der
Gemeindevertretung die vorliegende Jahresrechnung 2021 gem. § 94 Abs. 3 GO zu
beschließen und die entstandenen über- und außerplanmäßigen Ausgaben in Höhe
von insgesamt 41.327,60 € gem. § 82 Abs. 1 GO zu genehmigen.
Beschlussvorschlag für die Gemeindevertretung:
Gem. § 94 Abs. 3 GO beschließt die
Gemeindevertretung die vorliegende Jahresrechnung 2021.
Die entstandenen über- und außerplanmäßigen
Ausgaben in Höhe von insgesamt 41.327,60 € werden gem. § 82 Abs. 1 GO genehmigt