Betreff
Kindertagesstättenelternbeiträge für Einrichtungen in Schönberg
Vorlage
SCHÖN/BV/115/2010
Aktenzeichen
III.3-4640.16
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

In der Sitzung vom 15.12.2009 hat der Sozialausschuss im Rahmen der Beratung über die Haushalts- und Stellenpläne der Kindertagesstätten die Verwaltung beauftragt, Zahlenmaterial für eine stufenweise Erhöhung der Elternbeiträge der Schönberger Kindertagesstätten im Januar 2010 vorzulegen.

 

Grundlage der Elternbeitragskalkulation sind die von der Gemeindevertretung im Rahmen der Haushaltsplanberatungen für das Jahr 2001 festgelegten Grundsätze zur Höhe der Elternbeiträge in Schönberger Kindertagesstätten:

 

Die Elternbeiträge der Kindertagesstätten müssen zum Beginn des Kindergartenjahres 2001 / 2002 mit dem Ziel einer Einnahmeerhöhung angepasst werden. Die Verwaltung wird beauftragt, entsprechende Detailverhandlungen mit den Trägern zu führen. Dabei soll sichergestellt werden, dass nach wie vor in Schönberger Kindertagesstätten für gleiche Betreuungsstunden Leistungen gleiche Beiträge zu zahlen sind und künftig zum Beginn eines jeden Kindergartenjahres automatisch eine Beitragsanpassung vorgenommen wird, die rechnerisch davon ausgeht, dass 35 % der Gesamtausgaben der Einrichtungen durch Elternbeiträge zu finanzieren sind. Aus sozialen Gründen sollen von den auf dieser Basis errechneten Beiträgen für Betreuungszeiten von 5 und 6 Stunden täglich und bei Ganztagsbetreuung prozentuale Abschläge eingerechnet werden.

 

Mit den Trägern der Einrichtungen wurde hierzu ergänzend folgendes vereinbart:

 

·        Die Beteiligten sind sich darüber einig, dass nach wie vor in Schönberg für gleiche zeitliche Betreuungsleistungen gleiche Regelbeiträge erhoben werden sollen.

 

  • Zum 01.08.2002 werden die Elternbeiträge prozentual so angepasst, dass hierüber 35 % der  Gesamtausgaben der Einrichtungen erwirtschaftet werden, Berechnungsgrundlage bilden hier dann die addierten Haushaltsabschlüsse der Einrichtungen des Jahres 2001 und die zum 1.8.2001 neu festgesetzten Beiträge.

 

  • In den Folgejahren erfolgt jeweils zum 01.08. eines Jahres eine Beitragsanpassung in der vorgenannten Weise auf Grundlage des Rechnungsergebnisses des Vorjahres.

 

 

  • Die bisherige Beitragsdifferenzierung zwischen Einrichtungen mit und ohne Ferienbetreuungszeiten soll beibehalten werden.

  • Die Beiträge werden immer auf volle DM bzw. Euro aufgerundet.

 

Hiernach ist in den folgenden Jahren verfahren worden, die letzte Beitragsanpassung ist zum 01.09.2005 vorgenommen worden. Für die folgenden Jahre hat die Gemeindevertretung vor dem Hintergrund der Diskussion um beitragsfreie Kindertagesstättenjahre auf weitere Beitragserhöhungen verzichtet.

 

Gerechnet auf das Jahresergebnis 2008 aller Schönberger Kindertagesstätten beträgt die Elternbeteiligung an den Gesamtkosten nur noch 26 %.

 

Entsprechend der Vorgabe des Sozialausschusses wurde verwaltungsseitig eine Beitragsneukalkulation, die von 35 % rechnerischer Elternbeteiligung an den Gesamtkosten der Einrichtungen ausgeht, jeweils auf der Basis der Jahresrechnungen 2008, den Haushaltsplänen der Einrichtungen 2009 und den Haushaltsplänen 2010 gerechnet. Die drei Berechnungsergebnisse sind der Vorlage als Anlage beigefügt.


Anlagenverzeichnis:

 

  1. Kalkulation Kindertagesstättenelternbeiträge, Basis Jahresrechnungen 2008
  2. Kalkulation Kindertagesstättenelternbeiträge, Basis Haushalte 2009
  3. Kalkulation Kindertagesstättenelternbeiträge, Basis Haushalte 2010

Beschlussvorschlag:

 

Um Beratung und Beschlussfassung wird gebeten.