Betreff
Wirtschaftsplan 2022 des Breitbandzweckverbandes
Vorlage
BZP/BV/017/2022
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Beigefügt wird der Wirtschaftsplan 2022 für den Breitbandzweckverband Probstei zur Beratung und Beschlussfassung vorgelegt.

 

Der Wirtschaftsplan weist für das Jahr keinen Ertrag und Aufwendungen in Höhe von 226.000,00 Euro aus, so dass für 2022 ein Jahresverlust i.H.v. 226.000,00 EUR ausgewiesen wird (der auf neue Rechnung vorgetragen werden kann, da sich die Verluste schrittweise durch die ab 2023 zufließenden Pachteinnahmen ausgleichen lassen). Im Wirtschaftsjahr 2022 erfolgen Sachverständigen- und Steuerberatungskosten in Höhe von 20.000 Euro sowie Personalkostenerstattung an das Amt von 100.0000,00 EUR. Der größte Posten in den Aufwendungen sind die Zinszahlungen für die aufgenommenen und noch aufzunehmenden Kredite zur Finanzierung des Breitbandnetzes. Die Zinsen werden sich voraussichtlich auf 90.400,00 Euro belaufen. Vor diesem Hintergrund waren 2022 im Erfolgsplan – neben zwischenzeitlich erhöhten Aufwandsentschädigungen, Sitzungstagegeldern – nur noch sonstige Kosten (Versicherungen und Beiträge) zu berücksichtigen. Dem Gesamtaufwand von 226.000,00 EUR steht auf Grund der erst zu tätigen Baumaßnahmen kein Ertrag gegenüber, so dass sich der zuvor schon bezifferte Jahresverlust ergibt.

Im Vermögensplan sind Ein- und Auszahlungen in einer Größenordnung von jeweils 11.000.000 EUR veranschlagt worden. Für die Herstellung des Breitbandnetzes im Verbandsgebiet sind Baukosten einschließlich Planungsleistungen i.H.v. zwischenzeitlich 33.000.000 EUR vorgesehen. Die Auszahlungen werden voraussichtlich zunächst durch einen Anteil der bewilligten Bundeszuweisung von 5.500.000 EUR und einem Landeszuschuss in gleicher Höhe gegenfinanziert. In den bisherigen Planungen war ein Landeszuschuss nicht enthalten. Durch die höheren Baukosten steigt auch der Bundeszuschuss, von dem bereits 4.000.000,00 als Vorauszahlung vereinnahmt wurden, so dass im Ergebnis nach derzeitigem Planungsstand keine weiteren Kreditaufnahmen, als bisher vorgesehen, erfolgen müssen. Die bisherigen Kreditaufnahmen wurden vollumfänglich seitens der Kommunalaufsicht genehmigt.

 

Dementsprechend wurde in der Zusammenstellung nach § 12 EigVO der Gesamtbetrag der Kredite für das Jahr 2022 mit 0,00 EUR festgesetzt. Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen ist folgerichtig ebenfalls mit 0,00 auszuweisen sowie der Höchstbetrag der Kassenkredite mit 0,00 EUR anzugeben. An dieser Stelle sei darauf hingewiesen, dass die Kassengeschäfte vom Amt Probstei übernommen werden. Dort müsste die Ermächtigung für Kassenkredite deutlich erhöht werden, da für den zuschussfinanzierten Anteil keine Kredite aufgenommen und die Zuschüsse zu einem großen Teil erst nach Abschluss der Maßnahme fließen werden. Eine Zwischenfinanzierung ist daher unausweichlich.

 

Die Stellenanzahl ist ebenfalls mit 0,00 Stellen festzusetzen (zumal der Zweckverband nach § 9 der Verbandssatzung keine eigene Verwaltung unterhält, sondern vom Amtspersonal geführt wird). Hier sei darauf hingewiesen, dass der an das Amt zu zahlende Verwaltungskostenanteil in gleicher Weise wie alle anderen Verwaltungskostenanteile auch, also einschließlich der Sach- und Gemeinkostenzuschläge berechnet wird. In der Vergangenheit waren auf der Planebene nur die reinen Personalkosten veranschlagt. Insoweit erklärt sich auch der Anstieg der oben beschriebenen Personalkostenerstattung.

 

Investitionen (und ihre finanziellen Auswirkungen auf Folgejahre)

 

Im mittelfristigen Finanzplanungszeitraum werden Investitionen in einer Größenordnung von 33 Mio. EUR erwartet. Der nicht durch Zuweisungen aus dem öffentlichen Bereich gedeckte Anteil würde kreditfinanziert. Zu den Zuweisungen ist auszuführen, dass zusätzlich zu den Bundesmitteln ein Landeszuschuss, der mit dem Breitbandkompetenzzentrum des Landes abgestimmt wurde, zu erwarten ist. Der Bundesförderantrag wird gerade aktualisiert. Das Förderverfahren sieht vor, dass der Bundesförderantrag am Ende der Maßnahme finalisiert wird, wenn die Baukosten feststehen und im Anschluss darauf basierend die Landesförderung generiert wird. Dadurch entsteht dann auch die o.a. beschriebene Notwendigkeit von Zwischenfinanzierungen.

 

Die aus den Kreditaufnahmen erwachsenden Zins- und Tilgungsleistungen (bzw. Abschreibungen) sollen durch Pachteinnahmen refinanziert werden.

 

Behandlung des Jahresergebnisses

 

Der für 2022 kalkulierte Jahresverlust in Höhe von 226.000,00 EUR kann auf die neue Rechnung vorgetragen werden; Der Verlust 2022 lässt sich dann schrittweise durch Pachteinnahmen ausgleichen, die der Zweckverband ab 2023 nach Fertigstellung und vollständiger Inbetriebnahme des Netzes erhalten wird.

 


Beschlussvorschlag:

 

Die Verbandsversammlung stellt den Wirtschaftsplan 2022 des Breitbandzweckverbandes Probstei fest.