Betreff
Bestellung einer Gleichstellungsbeauftragten
Vorlage
AMTPR/BV/060/2022
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Gem. § 22 a der Amtsordnung haben Ämter Gleichstellungsbeauftragte zu bestellen. In Ämtern mit mehr als 15.000 Einwohnerinnen und Einwohnern soll die Gleichstellungsbeauftragte grundsätzlich vollzeitig tätig werden.

 

Bis vor einiger Zeit wurde die Funktion der Gleichstellungsbeauftragten in Teilzeit von Frau Petra Kölln nicht in Vollzeit ausgeübt. Eine Ausübung nicht in Vollzeit ist ausnahmsweise möglich, wenn und soweit eine ordnungsgemäße Erledigung der Gleichstellungsaufgaben eine Teilzeittätigkeit zulässt. Näheres soll die Hauptsatzung bestimmen.

 

Die Erfahrungen belegen, dass bei einer Ausübung in Teilzeit eine nicht ordnungsgemäße Aufgabenerledigung nicht zu befürchten ist. Diese Erfahrungen bestanden schon vor langer Zeit, so dass folgerichtig in dem im Jahr 2006 abgeschlossenen Fusionsvertrag und in der Hauptsatzung geregelt ist, dass die Stelle mit einer halben Stelle hinterlegt und entsprechend im Stellenplan ausgewiesen ist.

 

Nach Eintritt der (ehemaligen) Gleichstellungsbeauftragten in den Ruhestand, war die Stelle unbesetzt. Ein zwischenzeitlich in Abstimmung mit dem Personalrat durchgeführtes internes Interessenbekundungsverfahren ergab, dass Frau Birte Minier als Gleichstellungsbeauftragte vorgeschlagen werden soll.

 

Frau Minier leitet in Vollzeit das Team der Servicestelle im Rathaus in Schönberg und würde vorbehaltlich der Beschlussfassung des Amtsausschusses für die Hälfte Ihrer Vollzeitbeschäftigung freigestellt, um die anfallenden Aufgaben der Gleichstellungsbeauftragten ausüben zu können.

 

Frau Minier wird sich in der Sitzung des Amtsausschusses vorstellen.

 

Es ergeht folgender


Beschlussvorschlag:

 

Frau Birte Minier wird zur Gleichstellungsbeauftragten des Amtes Probstei bestellt.