Betreff
Musikschulklassenkonzept 2022
Vorlage
SV/BV/108/2022
Aktenzeichen
I.4.1
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

In der Sitzung des Schulverbandes am 17.01.2022 wurde ausführlich über die derzeitige Zusammenarbeit mit der Kreismusikschule Plön im Rahmen der Kooperation der Musikschulklassen gesprochen und über eine mögliche intensivere Kostenbeteiligung ab dem Schuljahr 2022/23 gesprochen. Außerdem wurde die Unterrichtsversorgung der Musikschule sowie ein Zukunftskonzept der Musikklassen beraten.

Bei einer zukünftigen weiteren Zusammenarbeit mit der Kreismusikschule würden ca. Kosten zwischen 15.000 € und 20.000 € jährlich entstehen. Auch ist die derzeitige Lehrerausstattung der Kreismusikschule für das Musikklassenkonzept der Gemeinschaftsschule Probstei sehr angespannt.

 

Die Schulverbandsvertretung hat sich in ihrer Sitzung am 17.01.2022 dafür ausgesprochen, dass die GSP auch weiterhin das bewährte Angebot der Musikschulklassen vorhält.

Die Verwaltung wurde gebeten, gemeinsam mit der GSP mögliche Modelle zu vertiefen und den Gremien des Schulverbandes konkrete Vorschläge zu unterbreiten.

 

Derzeit erstellt die Verwaltung einen Satzungsentwurf, um die Gebührenerhebung zu Beginn des Schuljahres 2022 / 2023 durchführen zu können.

Hierfür ist eine Entscheidung über die zu erhebenden monatlichen Gebühren, sowie über eine Sozialstaffelregelung erforderlich.

In der von der Gemeinschaftsschule Probstei, Leitung Musikfachschaft, erstellten Anlage sind sowohl die entstehenden Kosten, sowie die voraussichtlichen Gebühreneinnahmen detailliert aufgeführt.

 

Im Haushalt 2022 wurden im Vermögenshaushalt entsprechende Haushaltsmittel für die Anschaffung der Musikinstrumente (Bläserklassen-Instrumentensätze), durch Übertragung des Haushaltsrests aus dem Vorjahr in Höhe von 30.199,18 €, eingeplant.

 

Derzeit prüft die Verwaltung den Abschluss einer Instrumentenversicherung.

 

Die Gebührenerhebung würde über das Programm „NH Kindergartenverwaltung“ erfolgen.

 

Das Programm wird bereits seit Jahren für die Erhebung der Kindergartengebühren, Gebühren Schülerbetreuungen und Hort, sowie für die Erhebung der Gebühren für die offenen Ganztagsschulen in Laboe und Probsteierhagen angewendet.

 

Ggf. sind weitere Lizenzen erforderlich, da die Lizenzen von der Anzahl der zu verwaltenden Kinder abhängen.

Die jährlichen Gesamtkosten werden anteilig entsprechend auf die Träger der Einrichtungen und der jeweils im Programm zu verwaltenden Gruppen (eine Gruppe = ca. 25 Kinder) aufgeteilt.

Für das Jahr 2021 betrugen die Kosten für den Schulverband Probstei für eine Gruppe insgesamt 81,84 €.

Ausgehend von der Annahme das die Musikschulklassen zwei Gruppen sein werden, würden die jährlichen Gesamtkosten für die Programmnutzung ca. 163,68 € betragen.

 

Für den Verwaltungsaufwand würden die voraussichtlichen Personalkosten, ausgehend von einem Arbeitsaufwand von 2 Stunden/Woche, ca. 2.390 € bis 2.530 € betragen.

 

Den Einnahmeverlust bei Schaffung einer Sozialstaffelregelung lässt sich nicht vorhersagen.

 

 

 

Nach den Regelungen des Kindertagesförderungsgesetzes gibt es eine allgemeine Geschwisterermäßigung:  50 % Ermäßigung für das zweite Kind, 100 % Ermäßigung für das dritte und jedes weitere Kind.

 

Die Eltern haben auch die Möglichkeit eine sog. einkommensabhängige Ermäßigung zu beantragen, die individuell berechnet bzw. festgestellt wird.

Im Hort beträgt der Durchschnitt der Ermäßigungen an den monatlichen Gesamteinnahmen der Elternbeiträge   14,44 %. Bei insgesamt 96 Kindern haben folglich 14 Kinder eine Ermäßigung.

 

Aus Mitteln der Bildung und Teilhabe können leistungsberechtigte Eltern keine Mittel über die Bildungskarte erhalten. Eine Bewilligung aus diesen Mitteln erfolgt lediglich für außerschulische Bildungsangebote.

 


Anlagenverzeichnis:

 

Aufstellung Musikklassen in 2022 / 2023 der Gemeinschaftsschule Probstei


Beschlussvorschlag:

 

Die Schulverbandsvertretung beschließt das Musikschulklassenkonzept zu Beginn des Schuljahres 2022 / 2023, wie in der Anlage dargestellt, umzusetzen.

Die Verwaltung wird gebeten die Erhebung der Gebühren durch Satzung zu regeln, und hierbei die Möglichkeit einer Ermäßigung, analog der Vorschriften des Kindertagesförderungsgesetzes, zu schaffen.

Der Anschaffung von zwei Bläserklassen-Instrumentensätze wird im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel zugestimmt.